Wohnförderkonto

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  1. Avatar von unamix
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    Standard Wohnförderkonto

    Hallo,
    eventuell kann uns jemand helfen.

    Wir haben bei der Schwäbisch Hall einen Wohnriester mit Vorausdarlehen abgeschlossen (Tarif Fuchs WohnRente 01)
    Wir wollen jetzt durch Nutzung unseres Sonderkündigungsrechts BGB §489 (10,5 Jahre) diesen Koppelvertrag kündigen und sind gerne bereit auf die Zuschüsse zu verzichten und zahlen auch gerne die erhaltenen Steuervergünstigungen zurück. Wir wollen auf keinen Fall dass ein Wohnförderkonto entsteht.
    Schwäbisch Hall sagt dass auch wenn wir jetzt gemäß §489 BGB kündigen und auf die Förderungen verzichten würde sich automatisch ein WFK bilden, weil das in deren Vertrag so vorgesehen ist.

    Ich kann mir vorstellen, daß wir damit nicht alleine sind. Hat jemand eine Idee wie man da rauskommt?

    VG und Danke

  2. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnförderkonto

    Hier gibt es ein Thread zu:
    https://www.finanz-forum.de/threads/...ehen-kuendigen

    Wie du siehst, bist du nicht der einzige.
    Das Problem Schwäbisch Hall ist doch größer, als man anfangs so denken würde.

  3. Avatar von unamix
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    Standard AW: Wohnförderkonto

    danke für die Info - den Thread kenne ich bereits - die Fragen ob ich ohne das eine WFK entsteht gemäß 489 BGB kündigen kann ist da aber leider nicht beantwortet.

  4. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnförderkonto

    Doch auch das ist im Thread mehrfach geschrieben. Einige haben gekündigt und die Erfahrungen dort geschrieben.

  5. Avatar von unamix
    unamix ist offline
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    Standard AW: Wohnförderkonto

    ich konnte leider hinsichtlich der Frage nicht erkennen. Können Sie mir direkt sagen ob es so geht wie gewünscht?

  6. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnförderkonto

    Zitat Zitat von unamix
    ich konnte leider hinsichtlich der Frage nicht erkennen. Können Sie mir direkt sagen ob es so geht wie gewünscht?
    Nein, da gibt es bisher noch niemanden, der ohne WFK nach BGB 489 kündigen konnte und sich hier gemeldet hat.

  7. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnförderkonto

    Wie in dem anderen Thread schon mehrfach geschrieben, wenn man das Vorrausdarlehen kündigt, dann kündigt die Schwäbisch Hall automatisch den zugehörigen Wohnriester und setzt ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Tilgung ein. Was sagt uns das.... Wohnförderkonto. Man kann nur mit Festsetzungsanträgen die Zulagen stornieren. Wieviel Jahre es Rückwirkend geht, warten hier schon manche. Wenn nicht alle Zulagen zurückgezogen werden können, z.B wegen Ablauf der Frist, bekommt man für den Rest ein WFK aufgedrückt.
    Man könnte den Wohnsitz ummleden z.B. zu den Eltern, Freunden etc. und der Schwäbisch Hall und ZFA dies mitteilen und schreiben dass man dort nicht wieder hinziehen wird z.B. wegen Trennung...Irgend eine Geschichte ausdenken. Weil dann handelt man förderschädlich und die ZFA verlangt die Zulagen zurück, was man am Ende ja wollte... Und dann bekommt man auch kein oder man hat kein WFK mehr.

    Anders aus der Sacher herauszukommen, ist hier in dem Forum noch nicht bekannt.

  8. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnförderkonto

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    ...
    Man könnte den Wohnsitz ummleden z.B. zu den Eltern, Freunden etc. und der Schwäbisch Hall und ZFA dies mitteilen und schreiben dass man dort nicht wieder hinziehen wird z.B. wegen Trennung...Irgend eine Geschichte ausdenken. Weil dann handelt man förderschädlich und die ZFA verlangt die Zulagen zurück, was man am Ende ja wollte... Und dann bekommt man auch kein oder man hat kein WFK mehr.

    Anders aus der Sacher herauszukommen, ist hier in dem Forum noch nicht bekannt.
    Auch hier ist ja nicht bekannt, wie die BSH sich verhalten wird. Würde mich schon interessieren, ob das klappt. Würde mich aber auch nicht wundern, wenn die BSH einen Grund zur Aufrechnung hervorzaubert.

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