Mehrwertsteuer senkung

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  1. Avatar von Ponny2018
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    Standard Mehrwertsteuer senkung

    Hallo Leute,

    wir haben eine neue ETW gekauft die noch gebaut gebaut werden muss.Der Baubeginn ist im Juli geplant.
    jetzt wo die Mehrwertsteuer sinken wird ist es für diejenigen die in der Zeit bauen werden ein Vorteil ?

    werden die Materialien nicht günstiger?Wenn ja,muss der Bauträger das nicht angeben?
    Kannn also eine Immobilie die neu gebaut wird günstiger anfallen als vorher geplant war ?

    danke im Voraus

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Stehen in den Verträgen denn Bruttopreise (incl. MwSt) - oder Nettopreise?

  3. Avatar von Ponny2018
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Alles inkl. Mehrwertsteuer mit 19% berechnet.
    Aber der Bauträger hat noch keine Einkäufe mit 19% gemacht.
    er wird wahrscheinlich mit 16% einkaufen.
    Dann zahle ich mit 19% Mehrwertsteuer und er kauft mit 16% ein?
    bisschen unfair oder?

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Die Frage ist dann vermutlich, was genau zur Mehrwertsteuer in den Verträgen steht - z.B. incl. der gültigen Mehrwertsteuer (zu welchem Zeitpunkt?)

    Der Verkäufer kauft vermutlich zum Nettopreis ein - und muss dann die MwSt. abführen die zum Datum der Rechnungslegung gilt - die Senkung ist nicht unbedingt für den persönlichen Vorteil gemacht worden - auch die von Corona gebeutelten Firmen sollen damit vor Schaden/Pleite geschützt werden. (z.B. Gastwirte)

  5. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Zitat Zitat von utopus
    Stehen in den Verträgen denn Bruttopreise (incl. MwSt) - oder Nettopreise?
    Preise gegenüber Endverbrauchern müssen immer brutto inclusive MwSt angegeben werden... Preisangabeverordnung

    Auch die Aussage : wand kostet 1000 plus MwSt ist nicht zulässig

    Außerdem muss bei Handwerkerleistungen immer das Leistungsdatum angegeben werden.

    Die Material und handwerksleistungen sollten getrennt aufgeführt werden.
    Und was spricht dagegen, wenn er sich vom Fliesenleger ne Rechnung schreiben lässt über 100 qm Fliesen geliefert zu x % MwSt und die montagekosten werden dann 3 Monate später zu Y % MwSt berechnet?

  6. Avatar von peer
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Beim Bau mit einem Generalunternehmer zählt das Datum der Rechnungsstellung und eine Rechnung wird es jeweils nur bei Teilbauabnahmen oder der Endbauabnahme geben. Ob diese bei einem Neubau nun gerade in diese 6 Monate fallen? Eher fraglich.

  7. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Soweit ich das überblicke ist der Tag der Endrechnung entscheidend....

    Bei längeren Bauvorhaben, die voraussichtlich erst im Jahre 2021 enden ( also abgenommen sind), wären bei einem Vertrag also der höhere Mehrwertsteuersatz von 19 % zugrunde zu legen, selbst wenn Abschlagsrechnungen dann mit geringerer Mehrwertsteuer ausgewiesen sind.Umgekehrt ist bei Werkverträgen, die bis zum Jahresende 2020 abgenommen werden, dann die geringere Mehrwertsteuer anzusetzen!

  8. Avatar von tomy778
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Wie sieht es mit folgendem Fall aus.
    Neubauprojekt für eine ETW.
    Notarvertrag 2019. Fertigstellung Herbst 2020. Diese wird auch eingehalten, da Projekt schon fast fertig.
    Übergabe an mich In 2-3 Monaten. Gilt hier dann die neue Mehrwertsteuer?

  9. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Hast du noch keine Abschlagszahlung geleistet ? Wenn ja, wo ich stark von ausgehe, hast du in diesen ja sicher immer alles mit 19% bez.

    Dann zahlst du auf die schlussrechnung ggf. nur 16 Punkte

  10. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Bei Fall1 ist von Bauträger die Rede. Bauträgergeschäfte sind gegenüber Privatpersonen immer ohne UST. Nur bei der Erstellung von Gewerbeimmobilien mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern kann zur UST optiert werden.

    Fall2 von Tomy778 klingt für mich auch fast nach Bauträger.

    Sollte es dennoch ein GU/GÜ sein, dann zählt immer die Abnahme für die ganze Werkleistung. Liegt die Endabnahme im Bereich 01.07.20-31.12.20, dann ist die gesamte Werkleistung mit 16% zu versteuern. Geleistete Vorauszahlungen mit 19% werden dann angerechnet, so dass vom Unternehmer entsprechend weniger UST bei der Endabrechnung gezahlt werden muß.
    Zwar werden im B2C Bereich Bruttopreise vereinbart, viele Werkverträge enthalten aber meines Wissen einen Hinweis dazu, dass bei einer Veränderung der UST, der Unternehmer berechtigt ist den Bruttopreis anzupassen. (Es wurde ja bisher immer von einer UST Erhöhung ausgegangen). Das ist aber dann kein Thema der Umsatzsteuer, wem die Erstattung zusteht, sondern ein zivirechtliches Thema. Sollten keine anderweitigen Regelungen im Vertrag vereinbart sein, könnte auch §29 USTG greifen.


    Das Thema wurde schon im Hausbauforum heiß diskutiert. Zumindest bei Einzelvergabe, scheinen viele Handwerker die UST-Ersparnis an die Endkunden weitergeben zu wollen.

  11. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Also zunächst bei der UsSt. ist immer der Leistungszeitpunkt entscheidend. Wurde die Leistung (Abnahme bei Handwerkern, GU usw.) vom 01.07. bis 31.12. gemacht? Dann gilt reduzierter MwSt. Satz., der Zeitpunkt der Rechnungsstellung spielt keine Rolle.

    Darin sieht man auch den ganzen Irrsinn dieser Regelung. Gut gedacht, aber Politiker haben scheinbar vom "normalen" Leben schlicht keine Ahnung. Es gibt Jahresabos, Jahresabrechnungen, Nebenkostenabrechnungen usw. und diese müssen nun alle abgegrenzt werden. Mal unabhängig vom Aufwand alle Buchaltungssysteme, Warenwirtschaftssystem, Kassensysteme umzustellen.

    Aber mal ganz große Vorsicht! Gültig ist dieses Paket erst, wenn es duch den Bundestag und Bundesrat geht. Es gibt da den Spruch: Kein Gesetz geht durch den Bundestag, wie es in den Bundestag gekommen ist. Änderungen sind hier jederzeit möglich....

    Grundsätzlich zur Weitergabe bei Handwerkern: Kein Ahndwerker kann da etwas weitergeben, da die Rechung mit 16% ausgestellt werden muss. Für ein Unternehmen ist die UsSt immer ein druchlaufender Posten. Entscheidend ist, ob er seine Nettopreise erhöht. Gleicher Endpreis (unterschiedliche MwSt Sätze) bedeutet erhöhte Nettopreise bei höheren UsSt Sätzen.

    Mal als Beispiel: Ein Handwerker kauft eine Schraube für 1 Euro ein und berechnet diese 1 Euro identisch dem Kunden als Materialkosten.

    Es ist unerheblich zu welchem MwSt Satz der Handwerker gekauft hat (ob vor oder nach dem 1.7.), da Unternehmen immer mit Nettopreisen rechnen und UsSt ein durchlaufender Posten ist (also 1 Euro). Rechnung an Endkunden vor 1.7. = 1,19 Euro, nach 1.7. = 1,16 Euro. Der Handwerker macht immer den gleichen Gewinn mit der Schraube = 0.

    Andere Möglichkeit und das wird wahrscheinlich die Regel sein: Handwerker läßt nach dem 1.7. den Endpreis identisch = 1,19 Euro. Dadurch macht er 3 Cent Gewinn, da er nur 16% MsSt. bezahlen muss, sprich er erhöht seine Preise.

    Wenn also Handwerker nun groß betonen, dass sie die MwSt. Senkung weiter geben, dann ist das Unsinn, weil sie das tun müssen. Entscheidend ist, ob diese bei der Weitergabe der MwSt. Senkung an den Kunden, ihre Nettopreise gleich halten oder erhöhen.

    Grundsätzlich für Endkunden ist nur dann ein Vorteil vorhanden: Wenn explizit Endpreise (Bruttopreise) vereinbart wurden (bei Vorkassen, Abschlagszahlungen usw.) und die Leistung nach dem 1.7. erbracht und fertig gestellt wird. Dann ändert sich für den Unternehmer nichts (er muss weniger UsSt abführen und genau um diesen Betrag wird Rechnung reduziert), aber der Endkunde bekommt diese in einer reduzierten Rechnung.

    Was für Immobilienbesitzer natürlich auch interessant ist: Bei Eigenleistungen, Ausstattung der Immobilie usw. alles Material, Möbel usw. sollten idealerweise zwischen 1.7. und 31.12. gekauft werden...

  12. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Zitat Zitat von StGe1973
    Was für Immobilienbesitzer natürlich auch interessant ist: Bei Eigenleistungen, Ausstattung der Immobilie usw. alles Material, Möbel usw. sollten idealerweise zwischen 1.7. und 31.12. gekauft werden...
    Aber nur, wenn die Baumärkte/Möbelmärkte die Nettopreise gleich lassen und den Bruttopreis entsprechend neu auszeichnen.
    Wenn der Tisch also jetzt 99,99€ kostet wären das 84,03€ netto - mit 16% koster der Tisch dann 97,47€ brutto ... ob das flächendeckend gemacht wird?

  13. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Zitat Zitat von utopus
    Aber nur, wenn die Baumärkte/Möbelmärkte die Nettopreise gleich lassen und den Bruttopreis entsprechend neu auszeichnen.
    Wenn der Tisch also jetzt 99,99€ kostet wären das 84,03€ netto - mit 16% koster der Tisch dann 97,47€ brutto ... ob das flächendeckend gemacht wird?
    genau da liegt das große Problem.....

    Sollen jetzt z.B. Restaurants Ihr ganze Speisekarten für 6 Monate umschreiben ?
    Alle LEHs die Preise neu festlegen ?

    Vermutlich werden die das selber einkassieren, was ich bei den Kleineren auch absolut in Ordnung finde, da die ja schon nicht unerhebliche Verluste hinnehmen mussten.

    Aber wie StGe geschrieben hat, da haben die Politiker mal wieder was beschlossen, wo keiner drüber nachgedacht hat, wie man das umsetzen soll und dass die Umsetzung evtl. mehr kostet als es bringt.

  14. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Angeblich wollen die Supermärkte die Preise so lassen und an den Kassen 2,5% Rabatt geben, was ziemlich genau den 3% UST entspricht.



    Die Gastronomen erwischts richtig dramatisch.

    Ab 01.07.2020 sreduzieren sich die Speisen von 19% auf 5% und die Getränke von 19% auf 16%
    zum 01.01.2021 erhöht sich die Speisen von 5% auf 7% und die Getränke von 16% auf 19%.
    zum 01.07.2021 erhöht sich die Speisen von 7% auf 19%

    Das ganze nur gültig für die Speisen im Haus. Außerhaus Verkauf ist wieder anders zu beurteilen.

  15. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Angeblich wollen die Supermärkte die Preise so lassen und an den Kassen 2,5% Rabatt geben, was ziemlich genau den 3% UST entspricht.
    Dennoch müssen die Kassensysteme umgestellt werden, denn wenn auf dem Bon 7% , bzw. 19% MwSt. ausgewiesen werden, muss diese auch so abgeführt werden.

  16. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    finanzierung,

    genau das ist das Problem, ein extremer Aufwand und eigentlich keine Kommunikation welchen Sinn das haben soll. Soll die Kapitalbasis Unternehmen nach der Krise gestärkt werden und diese die Senkungen bekommen? Oder geht es um Nachfragestimulierung, also sollen Preise fallen, dass Menschen mehr kaufen? Je nach Absicht hätte es deutlich bessere Mittel gegeben (z.B. Konsumgutscheine, die am Datum x verfallen für Konsumenten oder direkte Hilfen für Unternehmen). Jedenfalls hätte man sich den extremen Aufwand sparen können...

    utopus,

    niemand wird den Tisch für 97,47 Euro anbieten und dann nach 6 Monaten wieder das ganze Kassensystem umstellen.

    Letztlich werden wahrscheinlich 2 Effekte eintreten:

    1. Bei sehr vielen Artikeln wird sich nichts ändern. Sprich die Unternehmen werden zwar die MwSt. Senkung "offiziell" weiter geben, da sie Rechnungen so ausstellen müssen. Aber bei den meisten Artikeln wird einfach der Nettopreis "angepasst". Anders wäre natürlich eine dauerhafte Senkung der MwSt. Dann würden wahrscheinlich viele Unternehmen den "Aufwand" akzeptieren, aber nicht wenn nach 6 Monaten nachmals der gleiche Aufwand anfällt.

    2. Worauf die Politik aber hoffen kann und wird mM auch passieren: Die Werbeabteilungen der Unternehmen laufen aktuell mit Sicherheit auf Hochtouren, wie man das am besten "verkauft". Bei wenigen Artikeln oder Unternehmen wird das in etwa so laufen: Wir geben die Senkung weiter und schenken die komplette MwSt. noch dazu (oder andere Rabatte usw.).

    Deshalb wird der Tisch nicht 97,47 Euro, sondern:
    1. 97,50 Euro, wenn sich das Unternehmen wirklich 2 Mal den Aufwand gönnt alles umzustellen (halte ich für den unwahrscheinlichsten Fall), außer man würde es wie von tneub angedeutet mit einer "Pauschallösung" an der Kasse regeln können.
    2. 99,99 Euro und das Unternehmen erhöht seine Nettopreise entsprechend.
    3. 89,95 Euro, wenn das Unternehemn den Tisch in einer Werbeaktion bewirbt (also wir (als Unternehmen) schenekn zur MwSt. Senkung noch x Rabatt dazu).

  17. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Abschließend dazu:

    Auch Österreich reduziert nun die MwSt. noch viel stärker als D (10 auf 5%, 20 auf 10%), Zeitraum wie in D...

    In Österreich wird aber direkt kommuniziert, dass die Senkung für die Stärkung der Kapitalbasis der Unternehmen ist, also Endpreise sehr wahrscheinlich unverändert bleiben.

  18. Avatar von tneub
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    In Österreich betrifft die Senkung aber hauptsächlich den Gastronomiebereich, der auch in Deutschland entlastet wurde.
    Wenn ichs richtig in Erinnerung habe, dann wurde das auch in Deutschland gemacht, um die Kapitalbasis der Gastronomen zu stärken.
    Das finde ich prinzipiell richtig. Hier ist ja auch schon seit Jahren, die Diskrepanz der Steuersätze zwischen außer Haus und Inhouseverkauf.


    Dagegen sollte die Senkung von 19% auf 16% eigentlich den Kunden zu Gute kommen, um die Konjunktur anzukurbeln.
    Hier wage ich zu bezweifeln, dass das so wirkt, wie die Regierung das plant.

  19. Avatar von anne00
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    hallo
    wir haben ein Sofa gekauft am 25.04.2020 für 1450€, haben erst mal nur 370€ angezahlt im Laden. Den rest sollen wir dann bei Abholung nächste woche bezahlen. wie sieht es denn da aus. hat man da auch ein recht auf Mehrwertsteuer senkung weil ich sowas gelesen hab.

  20. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Anne00,

    bei der Umsatzsteuer ist der Zahlungszeitpunkt nicht relevant. Entscheidend ist der Leistungszeitpunkt...

    In diesem Fall wird die Leistung (Übergabe des bestellten Sofas) im Juli erbracht, also muss die Rechung auf 16% UsSt. lauten.

    Die Rechung müsste in etwa lauten:
    Nettopreis Sofa
    ./. Abschlagszahlung vom 25.04.2020
    = Nettopreis
    zzgl. UsSt. 16%
    Bruttopreis

    Allerdings wenn explzit ein Bruttopreis vereinbart wurde, dann hast du Pech. Also die UsSt ist zwar trotzdem 16%, aber der UsSt. Gewinn bleibt beim Unternehmen. Du musst den vereinbarten Bruttopreis bezahlen und das Unternehmen statt 19% nur 16% UsSt abführen.

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