Dauer Lohnfortzahlung vs. Krankengeld - Aussteuerung vs. Arbeitsverhältnis?

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  1. Avatar von Pauline
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    Standard Dauer Lohnfortzahlung vs. Krankengeld - Aussteuerung vs. Arbeitsverhältnis?

    Hallo Zusammen,

    ich habe schon ziemlich viel gelesen, bin aber doch ziemlich unsicher, ob ich das richtig verstanden habe.

    Ein ungekündigter und seit >25 Jahren im gleichen Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer war aufgrund
    verschiedener, im Laufe der AU hinzugekommener Krankheiten, 76 Wochen am Stück arbeitsunfähig und hat nach 6 Wochen Lohnfortzahlung, 70 Wochen Krankengeld bezogen.

    Wenn dieser dann wieder arbeitete hat er in den nächsten 6 Monaten keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und nur noch auf 2 Wochen Krankengeld, wenn er aufgrund einer der vorherigen Erkrankungen wieder arbeitsunfähig wird, richtig?


    Erst wenn mind. sechs Monate seit der langen Erkrankung verstrichen sind, besteht wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung von 6 Wochen für eine der vorherigen Erkrankungen.

    Beim Krankengeld müssen mind. 3 Jahre vergangen sein, bis wieder Anspruch auf Krankengeld besteht oder beginnen die 72 Wochen Krankengeldanspruch für die hinzugekommenen Krankheiten jeweils erst mit deren Auftreten?

    Ist es richtig, dass nach der Aussteuerung beim Krankengeld das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld (ALG-1) gezahlt wird und dabei trotzdem das bisherige Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Der Arbeitgeber kann das auch nicht einfach kündigen und der Arbeitnehmer kann an seinen Arbeitsplatz auch wieder zurückkehren, wenn er gesund ist, bzw. Teil*erwerbs*minderungs*rente genehmigt bekommt? Ist das ALG dann genau so hoch wie das Krankengeld oder nach welchen Kriterien wird dieses dann berechnet?


    Viele Fragen um so mehr herzlichen Dank für hilfreiche Infos

    Pauline

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Dauer Lohnfortzahlung vs. Krankengeld - Aussteuerung vs. Arbeitsverhältnis?

    Solche Fragen zu beantworten, ist schon ein Stück Arbeit!

    Zu einen warum wurde dieser AN nicht zeitlich verrentet? Das hätte das Krankengeld geschont!

    Auch waren seine privaten Absicherungen eher für die Katz, für wäre für ein Unfall eine Unfallversicherung hilfreich gewesen! Bei Krankheit eine "Dread disease" Versicherung beide wären für ca. 20 bis 35 € monatlich abschließbar gewesen!
    auch eine Zeitliche befristete SBU wäre alternativlos gewesen, statt sich nur auf die gesetzlichen Leistungen zuvertrauen! Obwohl es seit mindestens 15 Jahre bekannt sein müsste, dass diese nur noch Hartz IV entspricht!

    Aber wie heißt es so schönen: "No Risk, no fun!"

    Hatte er eine Krankheit so ist es vorbei mit der privaten Absicherung. Hier hilft es nur noch das reine Sparen damit man über die Runden zu kommen. Eine private Absicherung im Versicherungsbereich ist wegen der Vorerkrankungsgeschichte ausgeschlossen! Es bleibt nur noch ein Investnemtsparen über.

    Wäre es aber ein Unfall, sollte man nach einer solchen Erfahrung eine Makler aufsuchen und sein Bedarf absichern, damit solche Fragen der Vergangenheit angehören!

    Um ihre Fragen zubeantworten müsste man in das SGB V §48 Abs. 1 Satz schauen! wird man zum 01.01. des 2020 krank, erhält man 78 Wochen was rein ins Jahr 2021 bedeutet, in etwa bis zum 30.06.2021. Wenn man 78 Wochen in den drei Jahren von 01.01.2020 bis zum 31.012.2022 in Anspruch nimmt besteht keine weiterer Anspruch zu und zwar bis zum 31.12.2022!

    Drei Jahre = 156 Wochen davon 76 Wochen Krankengeld !

    Bruno68

  3. Avatar von Pauline
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    Standard AW: Dauer Lohnfortzahlung vs. Krankengeld - Aussteuerung vs. Arbeitsverhältnis?

    Zitat Zitat von bruno68
    Solche Fragen zu beantworten, ist schon ein Stück Arbeit!
    Daher besonderen Dank Bruno, dass du dir trotzdem die gemacht hast!

    Zitat Zitat von bruno68
    Zu einen warum wurde dieser AN nicht zeitlich verrentet? Das hätte das Krankengeld geschont!
    Das war nicht absehbar, erst wurde die Ursache nicht gefunden, dann kamen verschiedene Erkrankungen nacheinander dazu, Streit um Reha-Fähigkeit, dann lange Reha, etc. und der Betreffende hoffte immer in drei/vier Wochen wieder arbeiten zu können. So hat sich das dann über fast eineinhalb Jahren hingezogen ;-(

    Zitat Zitat von bruno68
    Auch waren seine privaten Absicherungen eher für die Katz
    Eher dumm gelaufen. Etwas hat er ja, eine BUZ aus der er wohl mtl. ein paar Hundert Euro bekommen hätte, wenn er die AU dort gemeldet hätte (siehe https://www.finanz-forum.de/threads/...tsunfaehigkeit)

    Zitat Zitat von bruno68
    Um ihre Fragen zubeantworten müsste man in das SGB V §48 Abs. 1 Satz schauen! wird man zum 01.01. des 2020 krank, erhält man 78 Wochen was rein ins Jahr 2021 bedeutet, in etwa bis zum 30.06.2021. Wenn man 78 Wochen in den drei Jahren von 01.01.2020 bis zum 31.012.2022 in Anspruch nimmt besteht keine weiterer Anspruch zu und zwar bis zum 31.12.2022!
    O.k., anders als bei der Lohnfortzahlung, wo unterschiedliche Erkrankungen nacheinander, also man zwischendurch immer wieder gearbeitet hat, jeweils wieder 6 Wochen Anspruch neu entsteht, wird beim Krankengeld max. 78 Wochen in drei Jahren gezahlt, unabhängig von den Erkrankungen?

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Dauer Lohnfortzahlung vs. Krankengeld - Aussteuerung vs. Arbeitsverhältnis?

    Hat er denn wieder angefangen zu arbeiten? Wenn ja, dann hat er wenigstens nicht seine bAV vernichtet! Dies wäre passiert wenn er seine BUZ in Anspruch genommen hätte!

    Wichtig ist das er selbst überdies Krankheit "Bescheid" weis was es war und ab wann dies in einer Versicherung unwichtig wird! Meist gehen Krankheiten nach 5 Jahren bis 10 Jahren raus, dann lassen sich diese Krankheiten neu versichern!

    bruno68

  5. Avatar von Pauline
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    Standard AW: Dauer Lohnfortzahlung vs. Krankengeld - Aussteuerung vs. Arbeitsverhältnis?

    Zitat Zitat von bruno68
    Hat er denn wieder angefangen zu arbeiten?
    zu Arbeiten angefangen zwar noch nicht wirklich, sondern er nimmt wg. der Angst vor der Aussteuerung den über eineinhalb Jahre aufgestauten Urlaub und steht somit wieder im Lohnbezug.


    Zitat Zitat von bruno68
    Wenn ja, dann hat er wenigstens nicht seine bAV vernichtet! Dies wäre passiert wenn er seine BUZ in Anspruch genommen hätte!
    Was meinst du damit? Es geht nicht um die betriebliche Altersvorsorge sondern er hat in 1995 privat eine Risikolebensversicherung mit BUZ abgeschlossen.


    Zitat Zitat von bruno68
    Wichtig ist das er selbst überdies Krankheit "Bescheid" weis was es war und ab wann dies in einer Versicherung unwichtig wird! Meist gehen Krankheiten nach 5 Jahren bis 10 Jahren raus, dann lassen sich diese Krankheiten neu versichern!
    Ich gehe davon aus, dass er keine 5 bis 10 Jahre mehr arbeiten kann, auch wenn er sehr an seinem Job hängt ;-(. Seine Ärzte empfehlen ihm zumindest eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen aber dafür hält er sich mit 59 Jahren für zu jung 🤦*♂️ Nach Ansicht der Ärzte wäre er z. Z. arbeitsunfähig und es ist nicht absehbar, wann und ob die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein wird. 😢

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