Hallo Zusammen ;-)

ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin.
Ich habe eine Frage zur Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung:
In einem Vertrag von Januar bis März steht: Die Arbeitszeit wird entsprechend dem Arbeitsanfall festgesetzt. Die Stundenvergütung beträgt … €.
Nun wurde im Januar an einem Wochenende 24,78 Stunden, im Feburuar an 2 Wochenenden= 49,5 h und im März an 2 Wochenenden = 48 h gearbeitet.
Die Frage dazu: Ist hier die Monats- oder Tagessteuertabelle anzuwenden? Gilt ein Teillohnzahlungszeitraum oder der Monat?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen