Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirche?!

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  1. Avatar von Huettenwirt
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    Standard Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirche?!

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage die bei uns neulich im Bekantenkreis diskutiert wurde. Folgender Sachverhalt:

    Ehepaar mit Wohnort in Bayern.
    Mann Hauptverdiener mit ca. 70.000€ brutto pro Jahr. Aus der Kirche ausgetreten. Früher in der evangelischen Kirche Deutschland. Lohnsteuerklasse 3. Arbeitsort in Baden-Würtemberg.
    Frau mit ca. 15.000€ brutto im Jahr in der katholischen Kirche. Lohnsteuerklasse 5. Arbeitsort in Bayern.

    Es wurde nun diskutiert das die Frau und wesentlich mehr Kirchensteuer bezahlen muss als früher.

    Kennt sich von euch jemand damit aus wie die Besteuerung läuft?

    Nach meiner, ggf. zu einfachen Meinung, dachte ich das der Mann gar keine Kirchensteuer mehr bezahlt und die Frau eben 8% auf den Lohnsteueranteil der 15.000€ pro Jahr.
    Besonderes Kirchgeld soll ja in Bayern nicht verlangt werden.

    Ist das richtig so oder kann mir jemand weiterhelfen?

    Besten Dank für Eure Unterstützung!!

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirc

    Würde hier als Laie vermuten, dass - wenn das Ehepaar zusammen veranlagt wird - geschaut wird, was beide zusammen an Lohnsteuer zu zahlen haben - und dann der Frau 50% davon zugeschrieben wird und darauf die Kirchensteuer berechnet wird.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirc

    Hallo,
    zunächst erstmal kann der Mann nicht Mitglied der Evangelischen Kirche Deutschland gewesen sein, sondern vielmehr einer Landeskirche.
    Normalerweise gibt der Wohnort die Landeskirche vor. Ähnlich wird es auch bei den Katholiken sein.

    Wenn die Frau nun in Bayern arbeitet, aber in Baden-Württemberg wohnt, dann führt der Arbeitgeber zunächst Geld z.B. an die Diözese Augsburg (Bayern) ab. Die Kirchensteuer beträgt zwischen 8 und 9 Prozent der Einkommenssteuer. Da die Frau mit LSK 5 mehr EkSt. zahlt, wie früher, eben auch mehr KiSt. Da ihr nun z.B. im Gebiet der Diözese Rottenburg-Stuttgart wohnt, muss die Diözese Augsburg das Geld an die andere Diözese abführen. Das Finanzamt bekommt rund 3 bis 5% Verwaltungsaufwand der Kirchensteuer.

    Mit den Lohnsteuerjahresausgleich findet nun der von Utopus beschriebene Prozess statt, sodass ihr vermutlich noch etwas Kirchensteuer an die Diözese Rottenburg-Stuttgart nachzahlen müsst.

  4. Avatar von Huettenwirt
    Huettenwirt ist offline
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    Standard AW: Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirc

    Hallo BenniG,

    danke für die deine Ausführung: Kleine Anmerkung. Die Frau wohnt und arbeitet in Bayern.

    Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich (zusammenveranlagt):
    in dem o.g. Beispiel trägt ja der Mann zum gemeinsamen Einkommen 70.000€ und die Frau 15.000€ bei.
    Aus der Internetseite https://www.steuernetz.de/lexikon/kirchensteuer habe ich die Info:
    In Bayern wird die gemeinsame Bemessungsgrundlage direkt nach dem Verhältnis der Einkünfte der Ehegatten aufgeteilt.

    Die Frau, für sich, zahlt ja bei diesem Einkommen so gut wie keine Kirchensteuer.
    Muss sie dann ggf. noch etwas wegen dem höheren einkommen des mannes nachbezahlen?

    Ein "besonderes Kirchgeld" gibt es ja in Bayern nach 2018 nicht mehr.

    Wäre wirklich super wenn sich da jemand auskennen würde :-)

  5. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline

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    Standard AW: Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirc


  6. Avatar von Huettenwirt
    Huettenwirt ist offline
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    Standard AW: Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirc

    Aber das Kirchgeld muss ich ja in Bayern in der Evangelischen Kirche seit 2018 nicht mehr bezahlen..

  7. Avatar von Mai
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    Standard AW: Kirchensteuer Ehepaar Hauptverdiener aus der Kirche - Geringverdiener in der Kirc

    Ich habe mal nachgeschaut, wie das bei uns war letztes Jahr. Bei uns hat das Kirchenmitglied (evangelisch, NRW) mehr verdient und wir waren Steuerklasse 4/4.
    Es gibt da einen Abschnitt "Berechnung der Kirchensteuer", da waren folgende Punkte zu finden:

    * festzusetzende Einkommenssteuer (das war der Betrag der gesamt herausgekommen war)
    * auf die kirchengehörige Frau entfallen
    * davon 9.v.H. evangelische Kirchensteuer


    Der Wert bei "auf die kirchengehörige Frau entfallen" stand, war nicht die Hälfte (wie utopus gemutmaßt hatte), sondern so ziemlich dem Verhältnis entsprechend unseres Bruttoarbeitslohns.

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