Unklarheiten bei Bausparvertrag

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  1. Avatar von hal
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    Standard Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Hallo,
    ich habe 3 Fragen zu meinem Bausparvertrag:
    Dieser wurde 1996 bei der Deutsche Bank Bauspar AG (heute BHW) abgeschlossen und weist eine für heutige Verhältnisse sehr hohe Verzinsung auf. Zuteilungsreif ist er bereits seit ca. 5 Jahren. Wenn die vertraglich vorgesehene einmalig im Jahr zu zahlende Jahresprämie weiterhin gezahlt wird, wäre in ca. 2-3 Jahren die Bausparsumme erreicht.
    AGB von dieser Zeit (1996) habe ich nicht von der Deutsche Bank Bauspar AG (hat die jemand vielleicht ?), im Vertrag selbst sind über nachfolgende Fragen keine ausreichenden Informationen enthalten.

    1.
    Ist es richtig, dass die BSK den Vertrag kündigen kann, sobald die Bausparsumme erreicht ist ?
    In Wikipedia steht nur, es herrsche hierüber weitgehend Einigkeit. Also gibt es wohl auch hierüber Unklarheiten. Auf welchem Gesetzesparagraphen beruht die juristische Bewertung ? In meinem Vertrag steht darüber nix.

    2.
    Ist es richtig, dass die BSK den Vertrag 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife kündigen darf ?
    In meinem Fall reicht offenbar die Argumentation über den BGH-Entscheid aus. (in § 489 BGB Abs. 1, Art. 2. wird zwar der VOLLSTAENDIGE Empfang des Darlehens gefordert, der aber ja nach Zuteilungsreife (und somit auch in meinem Fall) möglich ist.

    Ich gehe davon aus, dass die ersten beiden Fragen mit Ja zu beantworten sind.
    Völlig unklar ist mir jedoch Frage 3:

    3.
    Kann die BSK den Vertrag auch kündigen, wenn nach Zuteilungsreife keine (oder stark verminderte) Prämien gezahlt werden ?
    Hintergrund:
    Mein Vertrag weist eine sehr hohe Verzinsung auf, folglich bin ich daran interessiert, diese Zinsen möglichst lange zu bekommen (was eben nicht der Fall wäre, wenn ich regulär die Prämie zahle und so die Bausparsumme schneller erreiche); zudem möchte ich meine Liquidität schonen.
    Falls die Nichtzahlung der Prämie ohne Weiteres möglich möglich sein sollte, käme ich noch für mindestens 2-3 Jahre länger in den Genuss hoher Zinsen
    Ich habe öfters gelesen, dass die BSK den Vertrag kündigen kann bei wiederholtem Nichtzahlen der Prämie. Doch dies bezog sich meist auf einzelne Monatsprämien, die bei mir gar nicht anfallen. Da wird immer nur eine Jahresprämie gezahlt. Wie verhält es sich da ? Kann man dann also auch z.B. 3 mal die Jahres-Rate nicht zahlen und erst dann darf die Kündigung erfolgen ?
    Welche Rechtsgrundlagen gibt es für dieses Prämiennichtzahlungsvorgehen ?
    Wie gesagt in meinem Vertrag steht darüber nichts und die AGBs der Deutsche Bank Bauspar AG von 1996 habe ich nicht.

  2. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Hast du die Rate schon Mal nicht bezahlt und was ist dann passierte? Bei einem BSV mit diesem Alter muss das doch schon Mal vorgekommen sein oder?

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Hallo Hal,

    Grundsätzlich kann die BSK kündigen, wenn 10 Jahre nach zuteilungreife eingetreten ist! Aus

    alternativ wäre das sparen beendet, wenn 100 % der Bausparsumme eingezahlt ist. Es sei denn es gibt die Mehrzuteilungsoption bei der entsprechende Punkteanzahl!

    Da aber die Tarife entscheiden sind, sollten sie sich an die BSK wenden! Oder schauen Sie in den aktuellen Unterlagen mal nach! Die Ursprungsunterlagen dürften sich seit 10 Jahren abgelaufen sein!

    bruno68

  4. Avatar von hal
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Ich bin mir sicher, dass die im Eingangsposting unter Punkt 3 gestellte Frage (um die es mir im Wesentlichen geht) mehrere Millionen Deutsche betrifft. (nicht bei der speziellen BSK , aber allgemein das Problem). Hierzu werden mit Sicherheit schon diverse Erörterungen stattgefunden haben.
    Daher wundere ich mich sehr, dass sich dazu niemand meldet und diese Erkenntnisse preisgibt. Oder hat hier keiner einen hochverzinsten BSV ?

    Die Rate hatte ich immer in voller Höhe gezahlt, also exakt den im Vertrag vereinbarten Betrag.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Hallo Hal,

    ist steht fest das Grundsätzlich, nach 10 Jahre der Zuteilungsreife der Vertrag gekündigt wird! Wurde der Vertrag zum 01.11.2010 zugeteilt so wird am 31.10.2020, zum 01.11.2020 gekündigt!

    Der Schutz der Spargemeinschaft eine BSK ist höher zu bewerten, als das Schicksal einzelner!

    Sicher waren
    mehrere Millionen Deutsche '(betrifft).
    betroffen. Aber in den letzten Jahren wurden wurden die Alt-Vertrag kündigt, es dürfte nur noch BSV geben die in der Tilgungsphase befinden und mit den begleichen, beendet werden!
    Hierzu werden mit Sicherheit schon diverse Erörterungen stattgefunden haben.
    Diese Sachen sind schon gerichtlich laut BGH geklärt

    Die Sache ist damit durch und abgeschlossen!

    Ich habe die ersten neuen Tarife erhalten, der erste rechnet mit 0,45 % p.a., was wiederum wettbewerbsfähig wäre!
    Daher wundere ich mich sehr, dass sich dazu niemand meldet und diese Erkenntnisse preisgibt.
    Sie fordern was ein, was die meisten nicht haben! Fachwissen!

    Denn Bausparen ist was anderes, als ein Blanco Darlehn oder ein Darlehn mit Grundbucheintrag!

    Geht man von 75 BSK aus, die je der nur 5 Tarife haben, ergibt dies schon 375 Tarife haben. Nimmt man an, das man bei jeden 2. Tarif eine Zinswahl vornehmen kann, kommt man sehr schnell an 600 Variationen! Rechnet man, dass man eine Vorfinanzierung von 5, 10 oder 15 Jahre vornehmen kann. Er geben sich schon 1000 Möglichkeiten!

    Das es Möglichkeiten gibt einen vorhandenen BSV mit geringen GH, bis zu 5 Jahre vorzufinanzieren!

    Ein Darlehn vorzuschalten mit Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren, deren Ablöse dann nahtlos oder mit bis zu 2 Jahren Zwischenfinanzierung zusammengesetzt werden könnte! Was bis 34 Jahre bedeuten könnte! Heute schon wissen, was man in 15 Jahren an Zinsen zu zahlen hat!

    Alle reden von ein Forwarddarlehn von 5 Jahren! Obwohl Bausparen ein Forwarddarlehn sein könnte von 15 Jahren, ohne eine Pflicht zum Schadensersatz bei Nichtannahme! Und sogar etl. billiger als ein Forwarddarlehn!

    Wie schwer dies den Leuten zu erklären ist, dass glauben Sie nicht!

    Und dann Fragen Sie nach ein Tarif der vor 25 Jahren galt, den es nicht mehr gibt! Sie sollten die letzte Urkunde anschauen, denn diese gilt wohl, der BHW Tarif! rechnen Sie nicht mehr mit den Ur Unterlagen, die sind wohl untergegangen!

    "Leider sind die Verträge alle,"; laut BGH:"genauso kündbar wie Darlehnsverträge nach 10 Jahren nach der Vollauszahlung! Mit einer Abnwandlung der Frist, bezogen auf das Zuteilungsdatum! Und das steht in jeden Jahresauszug drauf!

    bruno68

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Und da hat JJ1 wieder mal einen ellenlangen Text geschrieben, aber die eigentlich Frage gekonnt ignoriert.

    @Hal mach dir nicht draus, das macht unser Problembär vom Wehrgebührnisamt immer so.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Nun ja, hier rufe ich die Bausparkasse in der Zentrale an und erfrage die Möglichkeiten der Einzahlungen und lasse mir diese schriftlich geben.

    Habe ich die Bedingungen (ABB) nicht mehr vorliegen, lasse ich mir diese ebenfalls zusenden.

    Und jetzt kommt es: Stelle ich irgendetwas in Frage, lege ich die Aussage der Bausparkasse bezüglich der Einzahlungsmöglichkeiten und die ABB einem Fachanwalt auf dem Banken-, und Kapitalmarktsektor zur Prüfung vor!!

    Mind erspare ich mir dadurch vermeintliche Hilfestellungen wie die von Bruno, die unerträglich geworden sind!!

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Hallo Hal,

    nach meine Beiden Vorgänger wieder etwas monieren!

    Sei nur gesagt geben sie im Web folgendes ein: myBHW - Anmeldung folgenden Sie den Angaben da, sobald Sie den Brief erhalten, dürfte ihr Postfach freigeschaltet sein!

    Da können sie ihren aktuelle Guthaben und Punktestand ausdrucken. Sowie das Datum der Zuteilung erkennen! Und ihre aktuellen ABG's aufrufen!

    Folgende AGB's werden da nicht zu finden sein:"Die der Deutschen Bank Bausparkasse! Weil diese in der BHW aufgegangen ist!

    Sie haben die Widerspruchsfrist, sofern es eine gab durch ihr "schweigen" verstreichen lassen! Und damit "einvernehmlich" der Übertragung auf die BHW zugestimmt!

    Die Zeit ist damit abgelaufen. Folgerichtig sind alle davor liegenden Unterlagen funktions-, und wertlos gewurden!

    Wenden sie sich ab besten an die beiden Spezi, diese besitzen soviel wissen wie kein anderer über die Anspar, und Funktionsweise, der Zuteilung von Bausparen und Baudarlehn, diese Können ihnen mit Fachrat weiterhelfen!

    bruno68

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Bruno, auch hier wieder, nur Quatsch!

    Mit einer Übernahme werden Bedingungen nicht geändert, rechtlich gar nicht möglich!!

  10. Avatar von hal
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    @ noelmaxim:
    Danke für die Hinweise.
    Leider habe ich jedoch das Vertrauen in diese BSK völlig verloren, nachdem ich vor ein paar Jahren (ich meine es war so in etwa als die Zuteilungsreife erreicht war) einen Schrieb erhielt, nach dem ich genau 2 Möglichkeiten hätte, wie mit dem Vertrag weiterverfahren werden kann: nämlich dass ich ihn entweder sofort kündigen kann oder den Kredit (zu irrwitzigen - ich glaube - über 6% Zinsen (bei einem Marktniveau von unter 2%) ) in Anspruch nehmen könnte; die Option, den Vertrag einfach weiterlaufen zu lassen, ging nach dem Schrieb nicht. Also deren Verhalten ist schon fast kriminell.
    Daher werde ich auch bei denen nicht schriftlich anfragen, was jetzt bei Nichtzahlung der Rate passieren würde; denn ich bin überzeugt, selbst wenn ich das juristische Anrecht hätte, keine Beiträge mehr zahlen zu müssen bei gleichzeitigem Anrecht auf Fortbestand des Vertrags, würden die mir das so nicht mitteilen.
    Die AGBs aus dem Jahr kann ich aber in der Tat bei denen anfragen. Wobei ich mir davon auch nicht so viel erwarte, da ja diese Problematik in der seinerzeitigen Zeit überhaupt nicht absehbar war und da eher auch nicht geregelt sein dürfte. Aber einen Versuch ist es wert, auch wenn ich mit dieser Truppe so wenig wie möglich Kontakt eingehen will.
    Ein Fachanwalt wäre die letzte Lösung für mich, der ist ja auch nicht mit unerheblichen Kosten verbunden; da ist zumindest die Frage, ob das Nutzen-/Aufwand-Profil wirklich sinnvoll ist.


    Dass in Foren viel Unsinn geschrieben wird, war mir von Anfang an klar, ich kann aber schon die sachlich relevanten Postings erkennen. Nur hätte ich erwartet, dass sich mit dieser Problematik schon vor mir sehr viele Leute auseinandergesetzt hatten (die sich die selbe Frage stellten), und ich daher nur auf deren Ergebnisse hätte zurückgreifen müssen (z.B. dass auf einen relevanten Gesetzesparagraph oder Urteil verwiesen wird); sowas ist ja grade der Sinn eines Forums. Scheint aber nicht so zu sein, dass sich mit der Thematik schon jemand ernsthaft beschäftigt hat. Sehr seltsam.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Sorry, man hat ihnen sch.... angeboten, auf doof was angeboten, das ist aber nicht damit gleichzusetzen, dass man ihnen konkrete, schriftlich gestellte Fragen falsch beantwortet, das wird die Bausparkasse nicht tun!!!

  12. Avatar von tneub
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    @ hal
    Vielleicht findest Du auch nichts im Internet, weil es bisher kein Problem war bzw. weil es bisher keine Kündigungen deshalb gegeben hat?
    Ich habe meinen Bausparer mit über 90% Besparung auf jeden Fall über mehrere Jahre ruhen lassen, bis dann ca. 9,5 Jahre nach Zuteilung um waren und dann hab ich mir den Betrag auszahlen lassen.
    War allerdings eine andere Bausparkasse.

    Die Schreiben "Erfüllen Sie sich jetzt ihre Wünsche" mit den Optionen
    1. Auszahlung Guthaben + Darlehen
    2. endgültiger Verzicht aufs Darlehen und Auszahlung des Guthabens
    hab ich auch in schöner Regelmäßigkeit bekommen. Ist halt die nette Formulierung für "wir würden dich gern loshaben", die ich aber gekonnt in die Rundablage entsorgt habe.

    Hast du denn wirklich jedes Jahr den Regelsparbeitrag vollständig eingezahlt?
    Wenn nicht und es wurde auch nichts nachgefordert, dann kann man sich ja irgendwann auch auf das Gewohnheitheitsrecht berufen. (Achtung Laienmeinung)

  13. Avatar von hal
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    @ tneub:
    Aha, interessant. Wie hoch war die Verzinsung bei deinem BSV ? Ja, ich habe bisher jedes Jahr exakt den im Vertrag vereinbarten Betrag gezahlt, immer.

    Klar wollen die BSKen die Verträge mit hohen Verzinsungen loswerden, nur muss es dabei rechtlich korrekt zugehen.


    @ noelmaxim:
    Da muss man schon genauer differenzieren:
    Ein ANGEBOT war das von denen definitiv NICHT. Ein Angebot kann man entweder annehmen oder ablehnen. Wenn man es ablehnt, geht es wie bisher mit dem Status Quo weiter. Aber genau diese Möglichkeit der Ablehnung bestand laut Schrieb gerade nicht. Bzw. ich wurde eben explizit aufgefordert, mich zwischen einer der besagten 2 Alternativen zu entscheiden. Das wäre in etwa so, wie wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ohne Grund (wie z.B. betriebswirtschaftliche Gründe) gesagt bekommt, entweder der Vertrag wird sofort gekündigt, oder Sie erhalten ab sofort nur noch ein Viertel des bisherigen Gehalts; welche Option wählen Sie ?
    Gegen ein Angebot hab ich nix einzuwenden, die können mir ein Angebot zuschicken, jetzt in einen Kredit mit extrem hohen Zinssätzen zu wandeln, solange ich die Möglichkeit habe, dies abzulehnen und dies auch so aufgezeigt wird, dann ist dagegen prinzipiell nix einzuwenden.
    Was jedoch die BSK gemacht hatte, war- durch Weglassen von der Option des Weitermachens wie bisher - wider besseren Wissens eine bewusste Fehlinformationen über die Möglichkeiten, wie man weiter verfahren kann, zu geben; und das ist nicht nur inakzeptabel, sondern vorsätzlich rechtswidrig.

    Dieser BSK glaube ich kein einziges Wort mehr (wobei ich davon ausgehe, dass sie die AGBs nicht verändern auf Anfrage, zumal sie ja den Hintergrund einer Anfrage gar nicht kennen)

  14. Avatar von tneub
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    Standard AW: Unklarheiten bei Bausparvertrag

    Ich glaube das waren 2% Zins zzgl. 2,5 % Bonuszins oder umgekehrt.

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