Zinsberechnungsmethode act/360

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  1. Avatar von Georg-Ferdinand
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    Standard Zinsberechnungsmethode act/360

    Guten Tag,
    ich hätte mal eine Frage zur Zinsberechnungsmethode act/360. Gilt diese Methode nur für unvollständige Jahre oder für jedes Jahr. Hier ein kleines Beispiel:

    Es wird ein endfälliger Kredit mit Nominalbetrag von 1.000.000 EUR für den Zeitraum 01.01.2020 bis 01.03.2021 zu einem Zinssatz von 5% ausgegeben. Wie berechnet man den Zins (ohne Zinseszins)?

    1. Variante: 1* 1.000.000 * 5% + (31+28)/360 * 1.000.000 * 5% = 50.000 + 8.194,44 = 58.194,44

    2. Variante: 365/360 * 1.000.000 * 5% + (31+28)/360 * 1.000.000 * 5% = 50.694,44 + 8.194,44 = 58.888,88

    Welche Variante ist korrekt? Über Antworten freue ich mich sehr!

    Viele Grüße, Georg-Ferdinand

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Zinsberechnungsmethode act/360

    Das hängt von der Wortwahl ab!

    Bei "Tagegenau" könnte auch die 365 Tagesberechnung gelten! Allerdings bei "Monatsgenau" oder "Wochengenau" müssten man mit Brüchen rechnen! Wochengenau sind 52 W + 5/7 W alle 4 Jahren mit 52 W 6/7 W; Monatsgenau sind es 1/12 aber was ist den Restbetrag im letzten Monat?

    Bei Berechnung ist eher im Vertragsrecht zu suchen und könnte auch in eff. Zinssatz könnte man die 365 Tage suchen.

    Außerdem ergibt bei der Berechnung von Nr. 2 ein eff. Zinssatz statt der 5 % von 5,06944 %, denn 365 /360 = 1,01389 mal 5 Zins % ergibt diesen unrunden Wert 5,06944%
    Welche Variante ist korrekt?
    Antwort:"Beide können Korrekt sein, weil diese Einzelvertragsabhängig ist!"

    bruno68