Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

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  1. Avatar von Azimute2020
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    Standard Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Hallo zusammen!

    Ehepaar hat sich vor ein paar Jahren getrennt, Mann ist erstmal in der BauFi stehen geblieben, um Kindern das Heim zu erhalten, Frau ist mit Kindern dort wohnen geblieben.

    Kinder (6, 11, 13, 14 Jahre). Frau muss Mann nun im Januar aus Kredit entlassen, laut Scheidungsfolgenvereinbarung und möchte Kredit mit neuem Ehemann, bei anderer Bank weiter finanzieren. Sie erhält derzeit Elterngeld für Kind (6 Monate) aus neuer Ehe, er verdient ca. 1000,- € netto und sie erhält Unterhalt und Kindergeld für Kinder aus erster Ehe, wobei die zwei großen im Wechselmodell wohnen.

    Dadurch, dass nun bereits 10 Jahre getilgt wurde, ist das EFH nun mehr wert, als weiterhin finanziert werden muss.

    Werden denn bei einer BauFi überhaupt Kindesunterhalt und Kindergeld berücksichtigt?

    Lieben Dank vorab!

  2. Avatar von Azimute2020
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Das Darlehen bei Bank A wurde bisher durch den Ex-Mann bedient. Die Frau möchte nun ein Darlehen bei Bank B mit dem neuen Mann aufnehmen - es geht um etwa 250.000 €, richtig.

    Ob vom AG etwas vorliegt, ist unklar. Sie äußerte, dass sie noch nicht genau wüsste, wann genau sie wieder arbeiten könne auf Grund der aktuellen Situation - evtl. Februar oder März.

  3. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Hallo Azimute,

    ich wäre auch vorsichtig bei so einer Konstellation, aber wenn der Ex wirklich ohne Forderungen aus der Sache aussteigt und man für 600EUR monatlich eine Anschlussfinanzierung bekommen kann, dann sehe ich da kein großes Risiko....

    Für die 600 EUR wird man vermutlich keinen annähernd vergleichbaren Wohnraum mieten können und in weiteren 10 Jahren kann man dann immer noch im Fall der Fälle das Haus mit Gewinn veräußern.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    1) Ich habe aus dem Eingangsthread nicht erlesen, um was es ihnen konkret geht
    2) Rechnerisch ist die Finanzierung zu top Konditionen bei der DKB und der Commerzbank möglich
    3) Ich kenne die Familie nicht
    4) BenniG hat dazu eine gute Stellung bezogen und die Frage lautet sehr wohl, welche Alternative hat die Familie, insbesondere wegen der Kinder.
    5) Fällt das Kindergeld und der Unterhalt weg, reichen 600 Euro und 1.000 Euro Haushaltseinkommen für einen 2 Personenhaushalt aus, um 600 Euro Kapitaldienst zu erbringen
    6) Selbstverständlich kann das Haus jetzt auch verkauft werden und ein Umzug zur Miete in einer andere Region angestrebt werden. Wie sich das dann auf die Kinder auswirkt, muss individuell durch die Beteiligten beurteilt werden.
    7) Wegfallen kann ein Einkommen immer, ist es bei Beantragung aber da, muss man das auch erstmal so bewerten
    8) Sollte der Partner mehrmals die Prüfung nicht bestehen, die Frau nicht mind. einen 400 Euro Job ausführen können oder der Mond auf die Erde fallen, kann das Haus immer noch verkauft werden

    @Bankkaufmann

    Erst lässt du verlauten, das Kindergeld wäre nicht nachhaltig #4, dann ist es das doch, wo ich das zurecht klarstelle. Dann soll man warten, was gar nicht geht, da jetzt die Entscheidung aufgrund einer Scheidungsfolgevereinbarung ansteht und nicht irgendwann, zumal die Zinsfestschreibungszeit auch ausfällt. Dann glaubst du an die Zinsen nicht - wo oder worüber generierst du denn deine Bankpartner????, da sind viele Banken dunkelgrün!!!! - und schlussendlich hilfst du niemanden, noch nicht mal dir selber, mit Posts, wo ich mich frage, ob du Langeweile hast oder nur mal irgendwas schreiben willst.

    Das Ding hier ist beileibe kein Selbstläufer, passt es aber, dann sind es die von mir offerierten Konditionen, fertig aus und aus meiner Sicht ist es völlig normal und verständlich, dass ggf. nach einer Lösung gesucht wird, alles so zu erhalten, wie es der Familie - insbesondere der Kinder, die unter der Trennung möglicherweise schon genug leiden und ein Wohnortwechsel ggf. nicht noch zusätzlich belasten sollte - aufgrund fehlender Alternativen am besten zu Gesicht steht!!

    Hier will sich nicht jemand mit dünnem Einkommen ein Haus kaufen, sondern jemand mit einer dünnen Belastung das erhalten, was er bisher hatte!!!

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Hallo Herrmüller, ja natürlich wäre eine Anschlussfinanzierung ohne Exmann am einfachsten.
    Doch selbst eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung reicht nicht aus um einfach eine Schuldhaftentlassung bei der Bank zu bekommen.
    Hierfür prüft alleine die Bank bei einer Schuldhaftentlassung die Bonität.

    Und eine Anschlussfinanzierung im Stillschweigen bringt auch nicht viel im Moment da der Exmann noch mit im Spiel ist.
    Vielleicht sollte man wirklich warten bis die Elternzeit vorbei ist und man dann mit neuem Mann nach Referandirat ebenso eine Vollzeistelle als Lehrer hat.

  6. Avatar von Azimute2020
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Die Situation ist schwierig - das ist sie wohl oft wenn es um Scheidungen geht, die Kinder, das Haus etc.

    Ich bin wie gesagt kein Banker. Ich versuche die Situation einzuschätzen - aus Sicht einer Bank: Mutter, 42, in Elternzeit, also kein nachhaltiges Einkommen bei Kreditvergabe. Neuer Ehemann, 38, im Referendariat.
    Berechnet man hier die Kreditwürdigkeit anhand von Kindergeld, Unterhalt und Elterngeld und den nicht pfändbaren 1000 € des Referendars?
    Noch während der Laufzeit erreichen drei Kinder das 18. Lebensjahr. Es fällt nicht nur etwas weg, sie wird Barunterhalt leisten müssen - das darf man aus meiner Sicht nicht ignorieren. Wird es einfach ignoriert?

    Und ganz abgesehen davon, wie es aus moralischer Sicht oder sinnvoll wäre, was die Miete betrifft: der Bank ist es doch völlig egal, ob es für die Kundin besser ist, 600 € Rate zu zahlen als 1000 € Miete?!

    Das Referendariat und die Elternzeit können nicht abgewartet werden, da der Ex-Mann laut Vereinbarung nach den 10 Jahren Zinsbindung entlassen werden muss. Es wird also entweder eine Anschlussfinanzierung benötigt oder das Haus muss verkauft werden.

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Und eine Anschlussfinanzierung im Stillschweigen bringt auch nicht viel im Moment da der Exmann noch mit im Spiel ist.
    Vielleicht sollte man wirklich warten bis die Elternzeit vorbei ist und man dann mit neuem Mann nach Referandirat ebenso eine Vollzeistelle als Lehrer hat.
    Der einzige Hebel ist also der Ex-Mann.

    Dem muss klar gemacht werden, dass im Januar eine Schuldentlassung nicht/ungünstig möglich ist.

    Nun kommt es drauf an, ob er seiner Ex-Frau einen auswischen und unnötige Kosten verursachen will, indem er einen Verkauf der Immobilie anstrebt oder ob er kooperativ ist und das beste für seine Kinder will und eben noch ein paar Monate warten kann/will bis er aus der Schuld entlassen wird.

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Azimute2020

    Das Referendariat und die Elternzeit können nicht abgewartet werden, da der Ex-Mann laut Vereinbarung nach den 10 Jahren Zinsbindung entlassen werden muss. Es wird also entweder eine Anschlussfinanzierung benötigt oder das Haus muss verkauft werden.
    Und wie schnell denkst du dass ein Verkauf über die Bühne geht? Erst recht, wenn sich der Bewohner und Teileigentümer dagegen wehrt?
    Ruck-Zuck ist dann doch das Ref vorbei und der Kredit kann gestemmt werden.

    @Azimute, bist du daran interessiert das Haus zu kaufen?

  9. Avatar von Azimute2020
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Man kann den Ex-Mann nun so darstellen, als hätte er alles in der Hand und müsste alles tun, um das "Beste für seine Kinder" zu wollen, so ist es aber im wahren Leben nicht immer ;-)

    Es ist in den letzten Jahren so viel passiert, Seitens der Ex-Frau wurde gerafft, gegiert und geklagt, wann immer es eine Gelegenheit gab und es wurde keine Unverschämtheit ausgelassen - und glauben Sie mir, zum "Wohl der Kinder" war selten etwas Seitens der Ex-Frau - eher zum Wohl ihres Geldbeutels.

    Wie dem auch sei - es ist jedenfalls leicht, zu urteilen, wenn man die Gesamtumstände nicht kennt - um diese soll es hier aber nun auch nicht gehen.

    Fakt ist, die Frau hatte nun fünf, fast sechs Jahre lang Zeit das alles zu organisieren - mindestens genauso lange ist sie bereits mit dem Referendar liiert bzw. seit zwei Jahren verheiratet - es könnte alles bereits stehen. Da der Referendar allerdings erst durch Prüfungen gerasselt ist und noch ein fünftes Kind in die Welt gesetzt wurde, wird es nun eng.
    Die Scheidungsfolgenvereinbarung wurde 2015 geschlossen - dort hat sie unterschrieben und bestätigt, den Mann spätestens im Januar 2021 aus dem Kredit zu entlassen.

    Das muss aus meiner Sicht kein Ex-Mann auffangen.

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Azimute2020
    Die Scheidungsfolgenvereinbarung wurde 2015 geschlossen - dort hat sie unterschrieben und bestätigt, den Mann spätestens im Januar 2021 aus dem Kredit zu entlassen.
    Papier ist geduldig.

    Und genau die Zeit könnte die Ex-Frau benutzen um eine Finanzierung auf die Beine zu stellen.
    So ist das nun mal im Rechtsstaat - ob es dir passt oder nicht.

  11. Avatar von Azimute2020
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    BenniG, leider sind Ihre Beiträge wenig hilfreich und unsachlich. Sie urteilen unterschwellig über Personen, die Sie nicht kennen. Trotzdem besten Dank für Ihre Meinung.

  12. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Sorry, dass ich nicht das schreibe, was du hören willst, sondern meine Vorstellung, wie es im Endeffekt ablaufen wird.
    Wo habe ich (wenn auch unterschwellig) über eine Person geurteilt?

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Was steht denn in der Scheidungsfolgevereinbarung drin was passieren kann wenn der Exmann bis Januar 2021 nicht aus der Schuldhaft des Darlehens entlassen werden kann?

  14. Avatar von Azimute2020
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    BenniG:

    Ich habe gar keine Präferenzen, wen nes darum geht, was "ich hören möchte". Ich bat um eine professionelle Meinung aus Sicht der Banker, ob eine solche Finanzierung darstellbar ist.

    "... Nun kommt es drauf an, ob er seiner Ex-Frau einen auswischen und unnötige Kosten verursachen will, indem er einen Verkauf der Immobilie anstrebt oder ob er kooperativ ist und das beste für seine Kinder will und eben noch ein paar Monate warten kann/will bis er aus der Schuld entlassen wird..."
    klingt ein wenig anmaßend - vielleicht war es das gar nicht - man weiß es nicht.
    Das tut aber auch gar nichts zur Sache. Wie gesagt, es geht hier weder um Ihre noch um meine persönliche Meinung sondern einfach nur um die Finanzierung.


    Bankkaufmann:

    Ich glaube, es steht keine Konsequenz drin - sie wäre einfach vertragsbrüchig, nehme ich an - ob und welche Folgen das hat, kann ich Ihnen nicht sagen.

    Muss denn, obwohl die Zinsbindung ausläuft, aktiv gekündigt werden? Und wenn ja, gibt es Kündigungsfristen?

  15. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Nur weil die Zinsbindung ausläuft, heißt das nicht, das das Darlehen fällig gestellt wird.
    Es wird sicher ein Angebot zur Darlehensverlängerung geben, welches der Ex- Mann dann nicht unterschreibt.
    Im alten Darlehensvertrags steht dann sicher drin, was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft, ohne dass das Darlehen anschlussfinanziert wird.
    Vermutlich läuft es dann einfach als variabel finanziertes Darlehen weiter.
    Da die Zinsen gesunken sein dürften, düfte das vielleichst sogar eine attraktive Lösung zu sein, die Zeit zu überbrücken, bis das Referendariat abgeschlossen ist und eine Finanzierung abgeschlossen werden kann.
    Die andere Variante wäre dann die Teilungsversteigerung, wenn die Frau keinem freihändigen Verkauf zustimmt.


    PS:
    Vielleicht würde es auch helfen, wenn Sie schreiben, aus wessen Sicht und mit welcher Intention ihre Fragen gestellt werden.
    Bisher hatte ich die Vermutung, dass Sie Mutter/Vater einer der beiden neuen Partner sind, mit der Absicht ihr Kind vor einem finanziellen Ruin zu schützen.
    So abfällig, wie sie in#28 über die Ex-Frau geschrieben haben, sehe ich Sie jetzt eher auf Seiten des Ex-Mannes.

  16. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Das wäre natürlich die einfachste Lösung wenn man ein bankseitig attraktives variabel finanziertes Angebot vorlegt wenn das Angebot zur Darlehensverlängerung (mit 5-10 oder wieviel Jahren) nicht annimmt.
    Das wäre sicherlich im Interesse der Kunden.
    Was für die Kunden spricht ist die wie beschrieben bislang anstandslose Zahlungsweise.
    Vielleicht sollte man auch aktiv auf die Bank zugehen um mit ihr darüber zu reden dass man noch bischen Zeit braucht?

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Was steht denn in der Scheidungsfolgevereinbarung drin was passieren kann wenn der Exmann bis Januar 2021 nicht aus der Schuldhaft des Darlehens entlassen werden kann?

    ??????? Dann gibt es Zunder, so oder so und im schlimmsten Fall beantragt er die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft, die sogenannte Teilungsversteigerung. Es hat doch einen Grund, warum man das in die Scheidungsfolgevereinbarung geschrieben hat und es ist löblich, dass man sich geeinigt hat, den Zinsauslauf abzuwarten!

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Das wäre natürlich die einfachste Lösung wenn man ein bankseitig attraktives variabel finanziertes Angebot vorlegt wenn das Angebot zur Darlehensverlängerung (mit 5-10 oder wieviel Jahren) nicht annimmt.
    Das wäre sicherlich im Interesse der Kunden.
    Warum - mit welchem Zweck - und wofür soll variabel, wenn man nicht verkaufen, der Zins vereinbart werden, wenn die Haushalsdecke eh schon dünn ist, zumal variabel bei rund 2,5 % anfängt???

    Was soll denn das?

  19. Avatar von Azimute2020
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Ich danke Ihnen allen sehr für Ihre Zeit und Ihren Input!

    Teilweise ist es ja auch so, dass Bank A finanziert und Bank B nicht - auch schon erlebt.

    Ich bin mit beiden Familien bekannt und habe in #28 nicht abfällig sondern faktisch berichtet. Wie man sich bettet, so liegt man und wenn man sich entscheidet, sich so zu verhalten, muss man damit rechnen, dass genau so über einen berichtet wird.
    Verhält man sich fair/kollegial/freundschaftlich -egal in welcher Beziehung- wird ebenso berichtet.

    Es spielt aber in diesem Fall ja auch überhaupt keine Rolle - es ging einzig und allein um die Finanzierung. Ist ja auch ein Finanz-Forum hier ;-)

  20. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ??????? Dann gibt es Zunder, so oder so
    Von wem? Ein Schreiben vom Anwalt und dann noch eins und noch eins?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    und im schlimmsten Fall beantragt er die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft, die sogenannte Teilungsversteigerung.
    Aber auch das kann dauern, mit ungewissem Ausgang.

    Das ist die Entscheidung Bestehen oder Nichtbestehen des Referendariats vermutlich deutlich eher.

  21. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

    Zitat Zitat von tneub
    Nur weil die Zinsbindung ausläuft, heißt das nicht, das das Darlehen fällig gestellt wird.
    Es wird sicher ein Angebot zur Darlehensverlängerung geben, welches der Ex- Mann dann nicht unterschreibt.
    Im alten Darlehensvertrags steht dann sicher drin, was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft, ohne dass das Darlehen anschlussfinanziert wird.
    Vermutlich läuft es dann einfach als variabel finanziertes Darlehen weiter.
    Da die Zinsen gesunken sein dürften, düfte das vielleichst sogar eine attraktive Lösung zu sein, die Zeit zu überbrücken, bis das Referendariat abgeschlossen ist und eine Finanzierung abgeschlossen werden kann.
    Die andere Variante wäre dann die Teilungsversteigerung, wenn die Frau keinem freihändigen Verkauf zustimmt.


    PS:
    Vielleicht würde es auch helfen, wenn Sie schreiben, aus wessen Sicht und mit welcher Intention ihre Fragen gestellt werden.
    Bisher hatte ich die Vermutung, dass Sie Mutter/Vater einer der beiden neuen Partner sind, mit der Absicht ihr Kind vor einem finanziellen Ruin zu schützen.
    So abfällig, wie sie in#28 über die Ex-Frau geschrieben haben, sehe ich Sie jetzt eher auf Seiten des Ex-Mannes.
    So man das Haus erhalten will, warum soll das Referendariatsende abgewartet werden? Um dann ggf. einem steigenden Zins nachzulaufen, zumal der Zinssatz variabel mind. 3 mal so hoch ist, wie für 5 oder 10 Jahre fest? Das Risiko einzugehen, dass die Bank festschreiben will, dies aber nicht tut, weil das Haushaltseinkommen zu dünn ist, was dann nicht schlimm ist, weil man ggf. trotzdem bei laufender Zinsfestschreibungszeit den Kapitaldienst - aus welchen Einnahmen auch immer erbringen kann??

    Wie viele Menschen schaffen eigentlich das Referendariat nicht (das ist ja wie bei Corona, ganz wenige versterben leider, aber jeden kann es treffen!!) und von den ganz wenigen die es nicht schaffen, wissen die meisten das nicht schon irgendwie vorher und selbst wenn, sind dann 600 Euro nicht trotzdem aufzubringen??

    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht, tut mir leid, ich verstehe es nicht! Da werden die verschiedensten Konstruktionen angenommen und aufgezeigt, aber die Lösung liegt, so man das Haus erhalten will, was an annehmen sollte und ja auch Sinn ergibt (wird man ja sicher mal berechnet haben, ob man das auch kann!!), glasklar auf dem Tisch!

    Warum nicht erstmal das Ding fest machen, um dann zu überlegen, was geht und notwendig wird, wenn dies nicht möglich ist? Verstehe das nicht, wirklich nicht.

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