Wirksamkeit von mündlichen Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag

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  1. Avatar von Almhirt
    Almhirt

    Standard Wirksamkeit von mündlichen Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag

    Hey, brauche dringend einen Rat! Seit sieben Monaten arbeite ich nun bei einem neuen Arbeitgeber im sozialen Bereich. Beim Einstellungsgespräch wurde mir mündlich zugesagt, dass mein Gehalt nach der Probezeit von sechs Monaten um 150,- Euro monatlich steigt.

    Im Arbeitsvertrag ist lediglich das Anfangsgehalt aufgeführt. Die Probezeit ist nun vorbei, aber ich habe noch immer mein „altes“ Gehalt.

    Muss mein Arbeitgeber sich an die – soweit ich weiß, bindende - mündliche Absprache halten oder ist sein Verhalten legitim?

  2. Avatar von Marius
    Marius

    Standard AW: Wirksamkeit von mündlichen Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag

    Normalerweise gelten mündliche Absprachen. Aber ich weiß nicht genau, wie es sich verhält, wenn du eigentlich einen schriftlichen Vertrag hast, und nur die Gehaltssteigerung mündlich vereinbart wurde. Ich glaube, das ist eher schwierig....Viel Glück!!!

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