Beibehaltung der Kontobezeichnung bei Tod des Kunden

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  1. Avatar von Palisander
    Palisander

    Standard Beibehaltung der Kontobezeichnung bei Tod des Kunden

    Hallo,

    ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier in diesem Forum eine Antwort auf meine Frage erhalten könnte. Vor fünf Wochen starb der Mann einer älteren Nachbarin. Sie möchte gerne wissen, ob das Girokonto, das auf den Namen ihres Mannes lautete, weiterhin so bestehen kann. Sie hat dort lediglich eine Verfügungsberechtigung, die ihr aber eigentlich ausreicht. Sonst müsste sie doch auch sämtliche Einzugsermächtigungen ändern, was sehr viel Aufwand wäre.

    Liebe Gürüße
    Palisander

  2. Avatar von LuBro
    LuBro

    Standard AW: Beibehaltung der Kontobezeichnung bei Tod des Kunden

    Da stehen die Chancen wahrscheinlich eher schlecht. Das Girokonto kann doch nicht auf den Namen eines Verstorbenen lauten! Es muss doch auch nur umgeschrieben werden, die Kontonummer kann doch gleich bleiben.

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