Soziale Absicherung oberhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze

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  1. Avatar von Birlibär
    Birlibär

    Standard Soziale Absicherung oberhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze

    Guten Morgen

    eigentlich freut man sich ja, wenn man eine Gehaltserhöhung bekommt und dadurch mehr in der Tasche hat. Aber ich sehe das etwas anders. Schließlich ist man dann für viele Dinge selbst verantwortlich. Darum wüsste ich gerne, ab welchem monatlichen Gehalt man nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist. Was bedeutet das denn dann für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung?

    Kann ich dann immer noch freiwillig Beiträge dort einzahlen und wenn ja, in welcher Höhe? Lohnt sich meine Gehaltserhöhung überhaupt noch, wenn ich auf einmal alles selber zahlen muss und vielleicht auch doppelt soviel?

    Danke schon Mal für Antworten.

  2. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Soziale Absicherung oberhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze

    Hallo,

    da gerät ein bisschen was durcheinander.

    Erstmal gibt es zwei Grenzen:

    1. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
    Diese liegt für 2010 bei 45.000 Euro pro Jahr.*

    Wenn Du mehr verdienst, dann werden auf den darüber gehenden Teil keine Beiträge mehr für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhoben. Du bleibst aber trotzdem dort versichert, wenn Du nicht kündigst.
    Du bist dann freiwillig GKV-versichert und kannst auch in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
    Auf Deinem Gehaltszettel sieht das so aus, dass Du mehr Netto vom Brutto bekommst, weil von dem über der Grenze liegenden Anteil kein GKV Beitrag abgezogen wird.

    2. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
    In der GRV weist die Beitragsbemessungsgrenze für 2010 folgende Werte auf:
    - alte Bundesländer: 5.500 Euro pro Monat = 66.000 Euro pro Jahr*
    - neue Bundesländer: 4.650 Euro pro Monat = 55.800 Euro pro Jahr*

    *(Diese Daten habe ich hier geklaut: Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2010)

    Auch wird für den über den diesen Betrag steigenden Gehaltsanteil kein Beitrag für die GRV mehr abgezogen. Also auch hier mehr Netto vom Brutto.
    Nachteil ist, dass auch Dein Rentenanspruch sich nicht darüber hinaus erhöht.
    Wer also z.B. 20.000 Euro im Monat verdient erarbeitet sich den gleichen Rentenanspruch, wie jemand der 5.500 Euro im Monat verdient. Um das höhere Netto im Alter irgendwie abzusichern, sollte er zusätzlich was privates machen.
    Der Rentenanspruch für die Beiträge auf das Einkommen bis zur Grenze bleibt aber erhalten.

    Aus der GRV kann man -im Gegensatz zur GKV- übrigens nicht komplett austreten.

    Also die Gehaltserhöhung lohnt sich auf jeden Fall!
    Und außerdem tust Du was gegen die hohen Staatsschulden, weil Du dann auch mehr Steuern zahlst! Also auf gehts, pack mas!

    Gruß Paule

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