Was ist das P-Konto?
Vom 1. Juli an kann jeder Bankkunde, der ein normales Girokonto führt, ein Pfändungsschutzkonto beantragen. Das bestehende Konto wird dann entsprechend umgewandelt. Jede Bank ist auf Wunsch des Kunden dazu verpflichtet. Bisher musste der Schuldner erst beim Vollstreckungsgericht Pfändungsschutz beantragen und konnte überhaupt nicht mehr über sein Konto verfügen.


Wie funktioniert der Pfändungsschutz?
Sie erhalten einen automatischen Kontopfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro pro Monat.Dieser pfändungsfreie Sockelbetrag wird automatisch berücksichtigt, damit Sie die dringendsten laufenden Kosten decken können. Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, kann sich der Sockelbetrag auf bis zu 1562,47 Euro erhöhen.



Wolff von Rechenberg vom unabhängigen Finanzvergleichsportal Banktip.de: „Das müssen Sie bei Ihrem Kreditinstitut aber entsprechend belegen – am besten mit dem Musterformular der Zentrale Kreditausschuss (ZKA).“ Wird der Sockelbetrag nicht komplett ausgegeben, kann der Rest in den nächsten Monat mitgenommen werden.
Achtung: Pfändungsschutz für Sozialleistungen besteht nicht mehr. Wenn Sie Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft beziehen, müssen Sie das der Bank ebenfalls belegen.


Kann jeder ein P-Konto beantragen?
Grundsätzlich ist das für jeden möglich, egal ob er Schulden hat oder nicht. Jede Person darf nur ein P-Konto beantragen. Es wird durch die Schufa kontrolliert und kann auch von Selbstständigen geführt werden, gilt aber nicht für Gemeinschaftskonten. Ehepartner müssten im Ernstfall das gemeinsame Konto in zwei getrennte P-Konten umwandeln.


Wer sollte ein P-Konto haben?
Wolff von Rechenberg: „Wenn Sie schon mit dem Inkasso ringen, sollten Sie gleich am 1. Juli zur Bank! Grundsätzlich ist das Pfändungskonto aber für jeden zu empfehlen. Das P-Konto darf keinem Kunden zum Nachteil ausgelegt werden, die Schufa versichert zudem, es nicht ins Scoring einfließen zu lassen.“ Einziges Problem: Bis jetzt ist noch nicht absehbar, ob Banken und Versicherungen Kunden nicht vielleicht doch entsprechend kategorisieren. Dann könnte es Nachteile geben, wenn man zum Beispiel einen Kredit haben möchte.


Was ist, wenn man auf seinem Konto bereits eine Pfändung hat?
Auch dann können Sie ein P-Konto führen. Es besteht sogar rückwirkender Schutz, wenn das Konto vor Ablauf von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung umgewandelt wurde.