zur diversifikation ein weiteres kapitalgeschütztes produkt gekauft hab.die mögliche rendite ist zwar nicht riesig aber als beimischung interessant


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Produkt-Eckwerte Emittent: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Aaa Rating von Moody's) Stückelung: EUR 1.000,Kennzahlen ISIN: XS0244648498 WKN: A0GNMY Zeichnung: ab 23. Februar 2006 als Daueremission Laufzeit: 24. März 2006 bis 31. März 2009 (drei Jahre und sieben Tage) Ausgabepreis: 100,25% (freibleibend)* Kuponfälligkeit: Keine laufenden Kuponzahlungen Tilgung: Die Rückzahlung erfolgt per 31. März 2009 zu 100% zuzüglich der positiven Indexentwicklung. Der Hypo RohstoffGARANT kann höchstens zu Kurs 124% getilgt werden. Mathematisch berechnet sich der Tilgungsbetrag wie folgt: 100 % + 100 % x Min 24 %, Max 0 %, IndexStart: Wert des Index am 24. März 2006 IndexSchluss: Wert des Index am 24. März 2009 Index: Goldman Sachs Ultra Light Energy Excess Return Index Indexzusammenstellung per 8. Februar 2006 (wird täglich neu festgelegt):
Energie Rohstoffe (Rohöl, Erdgas, ...) 25,62 %
Industrie Metalle (Aluminium, Blei, ...) 23,51 %
Edelmetalle (Gold, Silber) 5,91 %
Agrarprodukte (Kaffee, Kakao, Baumwolle, ...) 44,96 %

Kündigung: Seitens des Gläubigers und seitens der Emittentin unkündbar. Börsennotiz: Die Zulassung an der Wiener Börse kann seitens der Emittentin beantragt werden. Sicherstellung: Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Hypo-RohstoffGARANT haftet die Bank mit Ihrem gesamten Vermögen. Zusätzlich haftet das Land Vorarlberg als Ausfallsbürge gemäß §1356 ABGB. Besteuerung: Kapitalertragsteuer Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen Tilgungserlös/Veräußerungserlös und Emissionspreis unterliegt der Kapitalertragsteuer (KESt II) gemäß EStG in der jeweils gültigen Fassung. Mit Abzug der KESt II ist bei natürlichen Personen die Einkommensteuer und im Privatvermögen die Erbschaftssteuer abgegolten. Die Kapitalerträge werden abzugsfrei ausbezahlt, wenn bei der Bank, bei der die Anleihe hinterlegt ist, eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z5 bzw. § 98 (1) Z 5 EStG 1988 (Betriebsvermögen bwz. beschränkte Steuerpflicht) vorliegt. EU-Quellensteuer Erträge aus diesem Produkt sind nicht EU-quellensteuerpflichtig. FACT CARD- Hypo-RohstoffGARANT IndexSchluss ----- IndexStart IndexStart[][]