P-Konto

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  1. Avatar von Punica
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    Standard P-Konto

    Hallo zusammen!
    Bevor ich meine Frage stelle, erstmal einige Randinformationen:
    1. 640€ Bafög
    2. 340€ Gehalt eines "400-Euro-Jobs"

    3. Beschluss vom Amtsgericht, dass es sich sowohl bei 1. und 2. um unpfändbare Beträge handelt.

    4. Girokonto auf ein P-Konto umgestellt.

    Nun das Problem
    Das Konto wurde zum 02.08. umgestellt und dort wurden dann als "STARTBUCHUNG PSK" 220 € verbucht.

    Am 31.08. gingen das Bafög und das Gehalt ein. Bafög in Höhe von: 524 € (wodurch durch Abweichung zu 1. kommt erkläre ich gleich) zuzüglich der 340 € Gehalt.
    Gemäß der Bank hatte ich also folgende Gutschriften: 220 € Umbuchung aufgrund der Umstellung auf Pfändungsschutz, 524 € Bafög und 340 € Gehalt.
    Dieses ergibt 1104 €. Die Differenz zu 985 € "P-Konto-Freibetrag" wurden nun als "UMBUCHUNG PFAENDBARES GUTHABEN" von meinem Konto eingezogen.

    Zweite Problematik:
    Über einen Zeitraum von zwei Monaten habe ich weniger Bafög erhalten. Dieses wird korrigiert. Hierzu erhalte ich zum 31.09. eine Nachzahlung in Höhe von 230,40 Euro. Ich werde also 640€ + 340€ + 230,40€ Geldeingang haben. Rund 1210 Euro. Die 230 Euro sind aber laut Bafögbescheid für August und September.

    So werden die das "zuviele" Geld auch abbuchen, oder hab ich irgendeine Chance einen Nachweis über den Bezugszeitraum einzureichen. Und was ist mit der internen Umbuchung? Ist das so ok?? Kann doch irgendwie nicht!

    Vielen lieben Dank!

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: P-Konto

    Hey, wenn der Freibetrag für den Monat überschritten wird... dann muss die Bank den Betrag überweisen falls ein Gläubiger am Konto hängt.

    Diese 220 Euro scheinen aber wohl vom Vormonat zu sein oder wurde das P-Konto vollkommen neu eröffnet?

    In so einem Fall bleibt dir nur der Weg zum Amtsgericht mit den ganzen Nachweisen das etwas bei der Bafög Zahlung "schief" ging und Beiträge rückwirkend erstattet werden... die geben dir ein "Urteil" wo einmalig der Pfändungsschutzbetrag erhöht wird... den musst du dann der Bank rechtzeitig vorlegen und kannst über das Geld verfügen.

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