Hallo,
wenn man im WWW forscht, findet man nirgendwo etwas Genaues über die Realisierung der erweitereten Einlagensicherung EU-weit ab 01.11.2011. Man findet nur Sätze wie:
"Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 soll sich die Sicherungsgrenze der Entschädigungseinrichtung EU-weit auf 100.000 Euro verdoppeln."
Einige Länder haben ja sogar schon im Vorgriff auf eine solche EU-Regelung eine Erhöhung auf 100.000 € bis zum 31.12.2010 vorgenommen (Beispiel Niederlande).

Mir stellen sich folgende Fragen:

  1. Ist eine solche EU-Regelung tatsächlich schon beschlossen?
  2. Hätte eine solche EU-Regelung überhaupt eine unmittelbare Rechtswirkung auf die angeschlossenen Staaten oder müsste nicht vielmehr eine solche Regelung von den Staaten erst in konkretes verbindliches Recht in jedem einzelnen Staat umgesetzt werden?
  3. Weiß jemand etwas über schon rechtlich wirksame Regelungen in den einzelnen Staaten ab 01.11.2011.