Ab wann muss die Krankmeldung vorliegen?

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  1. Avatar von Ratatouille
    Ratatouille

    Standard Ab wann muss die Krankmeldung vorliegen?

    Guten Abend,

    ich arbeite seit etwa drei Monaten in einem Übersetzungsbüro.

    Letzte Woche war ich krank und habe drei Tage gefehlt. Vom Arzt habe ich eine Krankmeldung bekommen, die ich aber erst am zweiten Tag meiner Erkrankung erhalten habe, weil ich erst dann zum Arzt gegangen bin.

    Mein Arbeitgeber verlangt jetzt aber von mir, dass ich über den ersten Krankheitstag auch noch eine Krankmeldung vorlege. Es wäre in diesem Betrieb so, sagte er mir. Mein Arzt ist aber nicht bereit, mir über diesen ersten Tag etwas auszustellen, weil er mich da noch nicht gesehen hat. Außerdem meint er, müsse die Krankmeldung grundsätzlich erst ab dem dritten Tag vorliegen.

    Da ich jetzt gar nicht mehr weiß, was richtig ist, bitte ich euch um Hilfe!

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Ab wann muss die Krankmeldung vorliegen?

    § 5 EntgFG Anzeige- und Nachweispflichten
    Entgeltfortzahlungsgesetz


    § 5
    Anzeige- und Nachweispflichten
    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
    Er kann eine frühere Vorlage verlangen, dies muß aber irgendwo geregelt sein. Falls Ihr einen Betriebsrat habt, gibt es bestimmt ein Regelwerk dazu. Einfach mal nachfragen. Falls nicht, könntest Du in einer Art Betriebsordnung, im Arbeitsvertrag oder evtl im Tarifvertrag fündig werden.
    Ist es nicht geregelt, hast Du evtl. dennoch ein Problem. Weil der Arbeitgeber wahrscheinlich auf seiner Meinung bestehen wird.

    Konsequenzen für einen derartigen Pflichtverstoss wäre im Normalfall eine Abmahnung. Egal ob zu Recht oder nicht läßt man das erstmal auf sich beruhen und fragt nach 1-2 Jahren an, ob die nicht entfern werden kann, weil ja in der Zwischenzeit nichts passiert ist. Auf keinen Fall gegen Klagen, der überwiegende Teil der Klagen wird zwar gewonnen, endet aber trotzdem mit einem Vergleich. So muß der Arbeitgeber keinen Mitarbeiter ertragen, der allen anderen Kollegen von der peinlichen Niederlagen vor dem Arbeitsgericht erzählt.
    Du bist noch in der Probezeit, oder? Da empfiehlt es sich ein offenen Gespräch zu suchen. Vielleicht vorher auch mit dem BR. Dann entschuldigen und Besserung geloben. Ansonsten sieht es halt schlecht aus. Sry.

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