Rente im EU-Ausland!

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  1. Avatar von Southwind
    Southwind

    Standard Rente im EU-Ausland!

    Guten Tag, Leute,

    ich bin mit dem EU-Recht nicht so ganz betraut.

    Würde gerne kurz meine Situation darstellen. Aus beruflichen Gründen muss ich mich außerhalb Deutschlands aber noch im EU-Raum aufhalten. Es ist nicht immer ganz einfach, da mein Ehemann in Deutschland lebt. Wir zahlen beide unsere Steuern in D.
    Mit der Zeit gefällt mir das Leben auch im Ausland! Als Rentner könnte man hier ein gutes Leben führen. Bei einer solchen Entscheidung könnte es auf die Rente nachteilig auswirken?
    Welche Auswirkungen hätte es auf meine Krankenversicherung?

    Für freundliche Tipps herzlichen Dank im Voraus.

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Rente im EU-Ausland!

    Hallo!

    Die gesetzliche Rente können Sie problemlos auch beziehen wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben.

    Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert und Pflegeversichert sind ist das leider nicht mehr möglich. Nur Menschen mit Hauptwohnsitz in D können sich dort versichern. Sie müssten sich dann also auf das jeweilige System Ihres Wunschlandes einlassen.
    Als PKV Kunden müssten Sie das Thema mit Ihrer Versicherungsgesellschaft besprechen. Die darf Ihnen einen Umzug zwar nicht verbieten, sie könnte aber einen Beitragszuschlag verlangen.

    MfG
    Alexander Reibold
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  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Rente im EU-Ausland!

    Hier muss ich nochmal einhaken,


    Zitat Zitat von Reibold
    Hallo!

    Die gesetzliche Rente können Sie problemlos auch beziehen wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben.
    Dies ist zutreffend, insofern die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sind.

    Zitat Zitat von Reibold


    Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert und Pflegeversichert sind ist das leider nicht mehr möglich. Nur Menschen mit Hauptwohnsitz in D können sich dort versichern. Sie müssten sich dann also auf das jeweilige System Ihres Wunschlandes einlassen.
    Diese Pauschalaussage verstehe ich nicht und ist auch nicht zutreffend! Wie meinen Sie Ihre Aussagen bezugnehmend auf die Fragestellung? Leider macht die Fragestellerin keine genauen Angaben zu ihrer Krankenversicherung oder ständigen Wohnsitz. Gehe ich mal davon aus, dass die Fragestellerin gesetzlich - krankenversichert in Deutschland ist, also von ihren Bezügen Pflichtversicherungsbeiträge zahlt, kann sie auch als EU- Rentner in der GKV bleiben. Anders kann die Situation bei freiwillig GKV - Versicherten sein.


    Für Rentner, die sich im Ausland befinden, gelten besondere Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Regelt das internationale Versicherungsrecht nicht eine Ausnahme, sind Rentner oder Rentenantragssteller, die im Ausland leben und Rente aus der Bundesrepublik beziehen nicht versicherungspflichtig bei der deutschen Krankenversicherung für Rentner. In Abhängigkeit des neuen Staates, den sich Rentner als Wohnort ausgewählt haben, werden die Folgen für die Pflichtversicherung ihrer Rente ausfallen. Wenn der Rentner in einen anderen EU-Mitgliedstaat gezogen ist und die deutsche Rente empfängt, bleibt er versicherungspflichtig für die deutsche Krankenversicherung der Rentner. Diese Art bezeichnet der Gesetzgeber als Einfachrentner. Mehrfachrentner hingegen, die aus dem jeweiligen EU-Staat eine Rente beziehen, sind nicht mehr versicherungspflichtig für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.


    Lebt der Rentner in Tunesien, Serbien, Montenegro, der Türkei, Kroatien, Mazedonien, Kosovo oder Bosnien-Herzegowina und lebt als Einfachrentner, gilt die Versicherungspflicht in der deutschen Krankenversicherung der Rentner. Allerdings endet die Pflegeversicherung. Ist er Mehrfachrentner, enden beide deutsche Versicherungen.
    Die deutsche Krankenkasse und die deutsche Pflegekasse sind für die Entscheidung zuständig, ob eine Versicherungspflicht eines Rentners im Ausland für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Informationen erhalten Interessierte bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland.

    Es ist als doch nicht so einfach pauschal zu beantworten!



    mfg
    mike

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Rente im EU-Ausland!

    Hallo zusammen!

    Da muss ich mich wohl bei Southwind entschuldigen! Ich hatte tatsächlich ein paar Informationen in den Text hinein interpretiert.

    Vielleicht erfahren wir ja noch mehr Details zur Situation von Southwind und zu dem Land das sie sich als Hauptwohnsitz vorstellen kann.

    MfG
    Alexander Reibold

  5. Avatar von Spanier
    Spanier

    Standard AW: Rente im EU-Ausland!

    Es kommt aber darauf an wie lange man in Deutschland verweilt, liegt der Hauptwohnsitz in Deutschland und man ist länger als ein halbes Jahr in Deutschland gibt es keinerlei Probleme, ist man länger als ein halbes Jahr im Ausland und bezieht alles und man ist hier weiter gemeldet dann rappelt es ganz gewaltig im Karton oder irre ich mich da ?

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