Pfändung des Kontos durch das Finanzamt – geht das?

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  1. Avatar von Theodor3
    Theodor3

    Standard Pfändung des Kontos durch das Finanzamt – geht das?

    Hallo, unser System insbesondere das Finanzamt raubt sich ja so alles zusammen,
    wo sie nur kann. Man ist ja denen völlig ausgeliefert!
    Ich dachte, dass mit der Vorlage des eV eine Sicherheit vorliegen würde.
    Jetzt höre ich aber von Freunden, dass trotz diesem Zustand durch das Finanzamt
    meinem Konto gepfändet werden kann.

    Geht das? Ist sowas überhaupt gesetzlich möglich?

    Danke im Voraus für jede Empfehlung!

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Pfändung des Kontos durch das Finanzamt – geht das?

    Hey,

    deine Einstellung ist Grundsätzlich falsch... das Finanzamt raubt überhaupt nichts sondern sorgt nur dafür, dass die Steuern bezahlen werden die man durch seine Einnahmen zu entrichten hat. Das Finanzamt kann auch nichts dafür, dass es dir Finanziell schlecht geht.

    Zu der Sache mit dem eV... diese ist nicht für dein Vorteil sondern zum Vorteil der Gläubiger. Also du musst offen legen wo du noch Geld hast oder nicht hast, damit die Gläubiger wissen wo sie es sich holen können.

    Ein eV schützt dich aber nicht vor Pfändungen.. weder vom Finanzamt noch von sonst einem Gläubiger. Eine Pfändung geht nur bei einer Insolvenz nicht mehr.

    In dem Fall empfehle ich die Umstellung in ein P-Konto / Pfändungsschutz Konto. Dies geht auch einige Wochen Rückwirkend und die Bank ist VERPFLICHTET dieses umzustellen. Für weitere Infos darüber frage am besten deine Bank oder google mal

    escorpio

  3. Avatar von Witzbold
    Witzbold

    Standard AW: Pfändung des Kontos durch das Finanzamt – geht das?

    Mit deiner Vorstellung liegst Du aber voll daneben, mein Junge. Glaubst Du etwa, dass der Staat auf deiner Seite steht? Die meisten Leute liegen in der falschen Meinung, dass die eV den Schuldner für einige Jahre vor der Vollstreckungsmassnahme in Schutz nimmt. Genau das gegenteilige trifft in Kraft. Es öffnet den Gläubigern eher sichere Wege, wie noch etwas von dem Schuldner zu holen ist. In so einem Fall würde ich schleunigst Einspruch erheben. Natürlich muss Du alle deine Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen u.a. offen darlegen. Das letzte Wort hat wieder das Finanzamt. Die entscheiden dann in welcher Härte die Vollstreckung durchgeführt wird.
    Na, viel Glück kann ich Dir nur wünschen!

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