Frage zu Nebenjob

+ Antworten
5Antworten
  1. Avatar von manschgerl
    manschgerl ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    25.03.2011
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard Frage zu Nebenjob

    Hallo erstmal,

    ich arbeite Vollzeit mit Festanstellung und habe zusätzlich einen Job als freier Mitarbeiter. Hier verdiene ich monatlich nicht mehr als 375 Euro. Benötige ich dafür ein Gewerbe oder wie muss ich das angeben? Welche Abgaben habe ich und muss ich dafür auch nochmal KV und RV zahlen? KV und RV zahlt ja schon mein Arbeitgeber bei der Festanstellung.

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Frage zu Nebenjob

    Hast Du Deinen Arbeitgeber informiert? Sollte er nicht einverstanden sein und solltest Du durch den Job nicht mehr im vollen Umfang die Arbeitsleistung erbringen können, ist das ein Grund für eine Kündigung. Ob außerordentlich oder ordentlich wäre zu diskutieren.

    375 Euro hört sich für mich nach einen Mini-Job an. Das wäre die eleganteste Lösung. Frag den Arbeitgeber des Nebenjobs danach.

    Gewerbe kann man machen, dann aber mit Gewerbeschein und Gewinnermittlung für die Steuer. Von der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer kann man sich befreien lassen. Aber Vorsicht: Bei nur einem Auftraggeber, der vielleicht sogar noch viele Arbeitsinhalte festlegen kann, ist man schnell bei eine Scheinselbstständigkeit.

    Ohne Angabe beim Finanzamt und Co würde ich das nicht machen. Schwarzarbeit ist eine Straftat.

    KV und RV sehe ich erstmal nicht. Du bist ja versichert.

  3. Avatar von manschgerl
    manschgerl ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    25.03.2011
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Frage zu Nebenjob

    Ich habe meinem Arbeitgeber Bescheid gegeben und er meinte es ist kein Problem da ich den Nebenjob nur am Freitag von 19 - 24 Uhr ausübe. Das war für ihn ok. Er weiss also davon. Mein Problem ist dass ich 2009 beim Arbeitsamt war und die meinten ich darf bis 165 Euro einfach so dazu verdienen ohne etwas abgeben zu müssen und das würde als Minijob gelten. Zu dieser Zeit habe ich mit dem Nebenjob begonnen. Ich habe dort gesagt ich darf bis genau 165 Euro dazu verdienen. Die meinten "wunderbar und ich soll einfach die Rechnung pünktlich bis zum Ende des Monats abgeben". Ich bin davon ausgegangen dass das so ok ist. Da war nicht die Rede von Gewerbe oder sonst was. Also habe ich jeden Monat eine Rechnung über 165 Euro geschrieben und die haben mir das Geld überwiesen. 2010 hatte ich dann wieder eine Festanstellung. Ich habe im Internet gegoogelt und dort stand bis 400 Euro sind das Minijobs. Ich habe dann 2010 monatlich ca. 375 Euro mit dem Nebenjob zu meiner Festanstellung verdient. Feb. 2010 wurde ich gekündigt und ich habe mich bei der Arge gemeldet. Die meinten sie blicken nicht genau was ich bei dem Nebenjob mache denn als Minijob oder 400 Euro Job zählt es quasi nicht da ich eine Rechnung schreibe und keinen Vertrag über einen Minijob habe und weil ich ja Rechnungen schreibe wäre ich quasi sowas wie selbständig. Ich habe dann bei dem Nebenjob nachgefragt und die meinten dann ja klar brauchst du einen Gewerbeschein denn du bist freier Mitarbeiter ohne Vertrag. Mir war das nur nicht bewusst weil die mir das auch nie gesagt haben. Ich würde jetzt natürlich sofort einen Gewerbeschein beantragen, befürchte aber dass ich dann wegen Steuerhinterziehung oder sowas Ärger bekomme weil ich ja seit 2009 ohne gearbeitet habe. Würde das halt genauso erklären dass mir das nicht bewusst war und dass ich nachzahle was ich zu zahlen habe. Jetzt habe ich wieder eine Festanstellung und mein Arbeitgeber weiss bescheid über den Nebenjob. Das sollte also keine Probleme machen. Hoffe nur dass ich keinen Ärger bekomme. Wobei die Beträge ja nicht so hoch waren die ich verdient habe. 2009 monatlich 165 Euro und 2010 um die 375 Euro monatlich.

    Hoffe das lässt sich irgendwie klären...

  4. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Frage zu Nebenjob

    Schau mal hier: Freier Mitarbeiter ? Wikipedia

    Gewerbeschein holen, ab jetzt Gewinnermittlung der Steuererklärung beilegen. Evtl auch schon für letztes Jahr, falls die noch nicht gemacht ist. Sind ja keine hohen Beträge.

    Aber hier stosse ich auch an meine Grenzen. Am Besten mal einen Steuerberater aus dem Bekanntenkreis fragen.

  5. Avatar von manschgerl
    manschgerl ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    25.03.2011
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Frage zu Nebenjob

    Danke für Deine Hilfe!!! Finde es super dass Du mir so schnell geantwortet hast. Leider habe ich keinen Steuerberater im Bekanntenkreis aber ich werde mich auf jeden Fall nach einem umschauen und mich erkundigen wie ich das Ganze nachträglich ohne Ärger regeln kann. Wie geschrieben wollte ich nie in irgendeiner Form betrügen oder sonst was. Wenn Nachzahlungen anstehen dann bezahle ich die natürlich.

  6. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Frage zu Nebenjob

    Servus Manschgerl!

    Ich kann die Fragen zu den Versicherungsthemen beantworten.

    Die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen werden vom Hauptjob abgeführt, sofern der über 400 € Bruttogehalt bringt.
    Dann müssen Sie für die selbständige Tätigkeit keine zusätzlichen Abgaben zahlen, solange Sie im Durchschnitt nicht über 365 € Gewinn pro Monat machen. Das muss eines Tages über den Steuerbescheid nachgewiesen werden. Im Moment bräuchten Sie also monatlich im Schnitt 10 € Geschäftsausgaben um den Gewinn zu drücken. Das ist ja sicher kein Problem.
    Eine Anmeldung des Jobs bei der Krankenkasse wäre aber Sinnvoll, um jedem Verdacht aus dem Weg zu gehen.

    Falls Sie die 365 € Grenze in 2010 überschritten haben, müssten Sie das nachträglich der Krankenkasse melden. Wenn Sie sich dort als Nebenberuflich selbständig anmelden, zahlen Sie aber rückwirkend ca. 145 € Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung. Vielleicht finden Sie ja für 2010 auch noch ein paar Geschäftsausgaben!

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau
    Tel: 08431 901290

Ähnliche Themen

  1. Nebenjob bei Ausländischen AG

    Von Sirhoward im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 21.06.2020, 14:18
  2. Nebenjob als Mystery Shopper

    Von El_golt im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 27.11.2018, 14:01
  3. Studentische KV und Nebenjob

    Von Throwbi im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.08.2016, 00:06
  4. Nebenjob - Renteneinzahlung sinnvoll?

    Von omega87 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 23.02.2015, 14:17
  5. Nebenjob trotz KfW-Studienkredites?

    Von pan im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 24.09.2009, 14:45