Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

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  1. Avatar von teagesea
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    Standard Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Hallo,

    meine Freundin wurde letztes Jahr von der Sparkasse angeschrieben, da Sie tief im Dispo steckte.

    Bei dem Beratungsgespräch wurde über eine Dispoerweiterung gesprochen und gesagt, dass sie ihren "Sparwillen" zeigen muss und deswegen ein Sparbuch anlegeb muss, wo sie per Dauerauftrag 25 € im Monat überweisen muss. Danach wurde ihr gesagt, dass es auch sehr wichtig sei eine Unfall- und Invalidenversicherung abzuschließen. Da meine Freundin sehr verunsichert war und ihr das auch im selben Gespräch in dem es um ihre Dispoerweiterung ging, mitgeteilt wurde, unterschrieb sie diesen Vertrag. Jetzt werden ihr zusätzlich noch 25 € für die Versicherung (die sie überhaupt nicht braucht) pro !!!Monat!!! abgezogen.

    Leider ist die Widerrufsfrist schon abgelaufen, aber ich finde, dass man das auf jeden Fall anfechten kann, da es ja nicht sein kann, dass diese Situation in der sich meine Freundin befand so schamlos ausnutzen kann.

    Zudem ist die Sparkasse von einer netten Geste weit entfernt: 10% Gewinn an Dispozinsen minus knapp 2% Zinsen über das Sparbuch machen einen Reingewinn von 8%!

    Könnt ihr mir sagen, was man jetzt machen kann. der Vertrag mit der Versicherung geht noch 1 Jahr und ist frühstens 3 Monate vor Ende kündbar.

    Wie siehts aus mit Verbraucherschutz? Hat es einen Sinn sich daran zu wenden?

    Wie siehts aus mit Anfechtung gem. § 142 I BGB? Ich sehe hier schon eine Möglichkeit der konkludenten arglistigen Täuschung (§ 123 I BGB), da ihr ja die Versicherung i.V.m. der Dispoerweiterung "angedreht" wurde.

    Problematisch ist nur die Beweislast.

    Habt ihr andere Ideen?

    Lg
    Nick

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Ihr Ärger ist absolut nachvollziehbar.

    Da jedoch vermutlich in der Beratungsdokumentation, die ihre Freundin ja auch unterschrieben haben muss, nichts über den Zusammenhang mit der Erweiterung des Dispos stehen wird, sehe ich hier keine große Hoffnung.

    Sparbücher der Sparkasse sind in der Regel jederzeit mit einer 3-monatigen Frist kündbar.

    Bei der Unfallversicherung müsste man prüfen, in wie weit diese tatsächlich bereits nach dem ersten Jahr zu kündigen wäre. Häufig kommt man hier auch erst nach drei Jahren raus.

  3. Avatar von teagesea
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    Standard AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Ja die Versicherung ist nach Vertrag auch nach einem Jahr kündbar. Und dann immer jährlich.

    Es ist wirklich sehr ärgerlich, vorallem das Fristversäumnis.

    Ich habe gehofft, dass es noch irgendeinen Trick geben könnte, aber da lässt sich sicherlich nichts mehr machen und es bleibt nur zu sagen: Das nächste mal nix unterschreiben!

    Danke für die schnelle Antwort!

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Das ist aus meiner Sicht eine Kopfsache, die man heraus bekommen muss. Häufig ist der Gedanke ja, dass die Bank der "Chef" ist. Sprich, wenn ich Geld haben will, bin ich abhängig von ihr und muss auch machen, was sie sagt.

    Dieses muss man umdrehen. Schließlich gibt es ja auch Banken, die ohne Gehaltsnachweis beispielsweise einen Dispo von 2.000 € gewähren zu deutlich geringerem Zins.

    Also kann ich nur empfehlen, wenn ein Banker irgendwelche Bedingungen machen will, dann einfach das Institut wechseln. Oder er lässt halt die Forderungen weg.

  5. Avatar von Fred Düse
    Fred Düse

    Cool AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Hallo teagesea,

    ich würd zunächst mal mit dem Versicherer sprechen. Gesunde Versicherer wollen keinen Kunden, der seine Versicherung nicht möchte.
    'Vor allem wenn Lastschriften *ab und an* zurückgehn', dann kostet das einen Versicherer u.U. richtig Personalresourcen. Für 25€ Beitrag pro Monat tut sich das kein Vernünftiges Unternehmen an. Was aber auch bedeutet, dass dies bei Versicherern der Sparkasse nicht unbedingt funktionieren muss.

    Aber auch gut möglich, dass dem Versicherer die "engagierte Verkäuferin" des Instituts schon bekannt ist. Dann sind die auch sehr kulant.

    Probieren geht über Studieren...

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Zitat Zitat von Fred Düse
    Hallo teagesea,

    ich würd zunächst mal mit dem Versicherer sprechen. Gesunde Versicherer wollen keinen Kunden, der seine Versicherung nicht möchte.
    'Vor allem wenn Lastschriften *ab und an* zurückgehn', dann kostet das einen Versicherer u.U. richtig Personalresourcen. Für 25€ Beitrag pro Monat tut sich das kein Vernünftiges Unternehmen an. Was aber auch bedeutet, dass dies bei Versicherern der Sparkasse nicht unbedingt funktionieren muss.

    Aber auch gut möglich, dass dem Versicherer die "engagierte Verkäuferin" des Instituts schon bekannt ist. Dann sind die auch sehr kulant.

    Probieren geht über Studieren...
    Das habe ich noch nie gehört... viele Firmen sind doch über Rücklastschriften "froh" weil sie damit richtig Kohle machen und somit die Mahnabteilung bezahlen können wo teils Leute niemals mehr zahlen.

  7. Avatar von Fred Düse
    Fred Düse

    Rotes Gesicht AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    @Escorpio: Ich möchte begründet von mir behaupten anständig zu sein. Deshalb kann ich Sie nur bitten, dass Sie meine Unkenntnis als Nicht-Bänker und Nicht-Politiker entschuldigen und mir die Frage beantworten:
    Wie kann man Geld ausgeben, das man gar nicht erhält?

  8. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Zitat Zitat von Fred Düse
    @Escorpio: Ich möchte begründet von mir behaupten anständig zu sein. Deshalb kann ich Sie nur bitten, dass Sie meine Unkenntnis als Nicht-Bänker und Nicht-Politiker entschuldigen und mir die Frage beantworten:
    Wie kann man Geld ausgeben, das man gar nicht erhält?
    Hey,

    es läuft wie folgt... angenommen du hast ein Vertrag mit der Versicherung und der kostet dich pro Monat 35 Euro... Da gibt es nun zahlende Kunden die laufen im System ohne Aufwand nebenbei.

    Dann gibt es Kunden die nicht bezahlen und auch nicht vor haben wieder zu bezahlen und für diese gibt es in größeren Unternehmen eine Mahnabteilung... teils werden die offenen Forderungen nie wieder ausgeglichen.

    Dann gibt es noch die Rücklastschrift Kunden... Kunden die zwar bezahlen aber ständig mal eine Rücklastschrift haben und im Nachhinein ihren Monats Beitrag überweisen. Rücklastschriften kosten zum teil 20 Euro (für den Kunden) davon gehen im Schnitt 3 Euro an Bankgebühren ab. Die 17 Euro Differenz macht das Unternehmen/Versicherung "GEWINN".

    Jetzt nehmen wir mal 200 Rücklastschriften im Monat mit Leuten die danach direkt überweisen... sind 200 x 17 Euro = 3400 Euro ... von diesen 3400 Euro kannst du schon min. eine Mitarbeiterin in der Mahnabteilung zahlen.

    Mit Leuten/Kunden die ihre offenen Rechnungen gar nicht mehr bezahlen, macht man kein Gewinn... mit Leuten die ständig Rücklastschriften haben und diese dann überweisen (z.b. Versicherung, Handy, Telefonanschluss usw.)... machen die Firmen einiges an Gewinn.

    lg esco

  9. Avatar von Fred Düse
    Fred Düse

    Frage AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    @Escorpio: Ah so, ja aber...
    es handelt sich aber hier um ein "Institut". Wenn der Versicherer der ist, der gewöhnlich als Verbundpartner dem SGV "an-gehört" und ich nicht irre, dann werden von diesem Versicherer den Kunden für Rückbelastungen nur etwa 3€ in Rechnung gestellt. Was eine Sparkasse ihrem Verbundpartner in Rechnung stellt, weiß ich nicht... Gewinner wäre meist die Bank, besonders, wenn sie keine ist.

    Zwei Fragen, die nun en passant bei mir so aufkommen:
    1. Sind Einnahmen aus Rückbelastungen (als Dienstleistung) umsatzsteuerpflichtig und wenn ja, wird diese dann ordnungsgemäß durch die Bank und/oder den VR ausgewiesen?
    Und
    2. Wenn Rückbelastungen im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung/Riester erhoben werden (Beispiel wg. evtl. vorhandenem Rückkaufswert) und mangels Beitragszahlung mit Gewinnen aus den Erträgen verrechnet werden, mindert diese Abzug der Rückbelastungskosten als "Transaktionskosten" (o.ä.) dann die späteren Steuererträge und werden diese auch später ordnungsgemäß ausgewiesen?

    Oder hab ich da nun ein vergiftitetes Osterei gefunden?

  10. Avatar von Simon147
    Simon147 ist offline

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    Standard AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Hi,
    klingt wie Koppelgeschäft.

    Rechtswidrige und untersagte Koppelgeschäfte sind: wenn beispielsweise ein Kreditgeber wie öffentlich- rechtliche und private Kreditunternehmungen die Gewährung eines Konsumentendarlehns davon abhängig machen, dass zuzüglich eine private Unfallversicherung oder irgendein anderes Finanzprodukt des Portfolios zu kaufen sind.

  11. Avatar von Reinhards
    Reinhards

    Böse AW: Beratungsgespräch Sparkasse Versicherung als Bedingung für Dispoerweiterung

    Sparkassen als öffentlich rechtliche Verkäufer (Vertreter) von Versicherungsunternehmen werden vom Verbraucherschutz (Frau Aigner) besonders bevorzugt behandelt. Verbraucher sind da eher lästig, zahlen genügt.

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