Kann eine Versetzung des Arbeitnehmers beim Arbeitsgericht enden?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Olu22
    Olu22

    Standard Kann eine Versetzung des Arbeitnehmers beim Arbeitsgericht enden?

    Hola.
    Wie ich jetzt mal wieder festgestellt habe, kennen die meisten Arbeitnehmer ihre Rechte nicht, so auch ich. Eine meiner engsten Kolleginnen wurde von unserer Chefin kurzfristig versetzt und bekam mehr Stunden.
    Die wollte sie aber gar nicht, weil sie mit 21 Stunden noch ihr Studium fortsetzen kann.
    Sie ist im Prinzip nicht einverstanden, ich als Kollege auch nicht und der Betriebsrat erst recht nicht.
    Die Chefin weigert sich vehement, die Kollegin wieder an ihre alte Stelle zu versetzen und pocht darauf, dass sie als Arbeitgeber bestimmen darf, dass die Kollegin dort eingesetzt wird, wo Not am Mann bzw. an der Frau ist.
    Kann man als Arbeitnehmer hier nur zu seinem Recht kommen, wenn man bis vor das Arbeitsgericht zieht?

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.05.2011
    Ort
    Rheinland-Pfalz
    Beiträge
    1.552
    Danke
    116

    Standard AW: Kann eine Versetzung des Arbeitnehmers beim Arbeitsgericht enden?

    Hallo,

    was steht denn im Arbeitsvertrag ?

    Gibt es hierzu einen Tarifvertrag ?

    Gruß N.

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Kann eine Versetzung des Arbeitnehmers beim Arbeitsgericht enden?

    Wo, wenn nicht vor dem Arbeitsgericht. Da zieht ihr aber nicht alleine hin, sondern ihr nehmt euch einen Anwalt und zwar einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. In diesem Fall geht es noch eleganter: Der BR klagt gegen die Versetzung, denn sein Mitbestimmungsrecht scheint nicht gewahrt worden zu sein. Letztlich ist das aber nur eine Formalie, die der Arbeitgeber nachholen kann. Der BR wird nur schwerlich Gründe gegen eine Versetzung finden (siehe BetrVG §99).

    Zur genauen Klärung des Sachverhalts wären mehr Details nötig:
    Was steht im Arbeitsvertrag? Wie ist die Beschreibung der Tätigkeit und was sagt der Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitszeit? (Der Tarifvertrag ist nicht relevant) Wie war die Kollegin vorher beschäftigt und was macht sie jetzt?

    Nur anhand dieser Daten wir man abschätzen können, ob es überhaupt eine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne war. Bei der Stundenanzahl ist es einfacher. Wenn dazu etwas im Vertrag steht und da bin ich mir ziemlich sicher, dann bedarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien, wenn die Zahl der Stunden geändert werden soll. Wenn die Kollegin eine solche Vereinbarung unterschrieben hat, dann hat sie zugestimmt. Manche Arbeitsgeber drohen bei Nichtunterzeichnung gerne mal mit Kündigung, haben aber i.d.R. keine Chance.

    Falls euer BR nichtmal seine größten Rechte durchsetzen kann, schickt ihn auf Fortbildung oder wählt ihn ab!

Ähnliche Themen

  1. Versetzung gefährdet - Finanzierung auch?

    Von ChristineEb im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 09.10.2019, 11:31
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.03.2013, 19:07
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.01.2013, 15:19
  4. Kann ich beim Immobiliendarlehen eine Rate aussetzen?

    Von Holdtmann im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.10.2011, 08:25
  5. Muss ich einer Versetzung ins Ausland zustimmen?

    Von Holgi im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.12.2010, 19:12

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.