Hallo zusammen, als Geschädigter möchte ich folgenden, bedauernswerten Fall schildern:

In Folge eines Verkehrsunfalls wurde mein parkendes Fahrzeug spät abends während meiner Abwesenheit durch ein anderes, ausparkendes beschädigt. Zwei Zeugen haben dies beobachtet und der Polizei gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall der Stadt übergeben, diese hat nun zu entscheiden, ob dem mutmaßlichen Verursacher ein Bußgeld ausgesprochen wird. Nun belehrte mich die Stadt , dass ich keine Akteneinsicht gewährt bekomme, da dies lediglich einem Anwalt zusteht. Dies ist für mich zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche von Bedeutung, da sich die Versicherung des Unfallgegners m.E. äußerst seltsam verhält:

Die Versicherung des mutmaßlichen Schädigers hat - trotz der Vereinbarung, bis zu einer Rückmeldung von Staatsanwaltschaft zur Vermeidung unnötiger Kosten nichts weiter zu unternehmen - veranlasst, einen Gutachter das Fahrzeug des mutmaßlichen Schädigers zu untersuchen. Warum eine solche Maßnahme, welche ja auch mit Kosten verbunden ist, ergriffen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Sachverständige, der übrigens für die besagte Versicherung arbeitet, was ja den Bock zum Gärtner macht, behauptet, dass der Unfallgegner den Schaden mit seinem Fahrzeug nicht verursacht haben könnte, da an dessen Fahrzeug keine Spuren zu finden seien. Ferner schließt dieser Sachverständige aus, dass an dem Fahrzeug Teile ausgetauscht wurden. Die Versicherung beharrt auf dem Recht, einen Gutachter zur Feststellung des Unfallhergangs einzuschalten, was m.E. keine Sinn ergibt. Aus Erfahrung (Beschädigung an einem anderen meiner Fahrzeuge) und der Höhen- und Konstruktionsverhältnisse der involvierten Fahrzeuge weiß ich, dass der Gutachter nicht mit 100% Sicherheit die Verursachung durch den mutmaßlichen Schädiger ausschließen kann, selbst wenn am Fahrzeug des Schädigers keine Spuren zu entdecken sind. Wenn aber die Verursachung nicht ausgeschlossen werden kann, sind auch die Zeugenaussagen - bis dato gewichtigstes Indiz - nicht zu entkräften. Ferner hege ich Zweifel an der Neutralität des Gutachters, dessen Bestimmung jedoch leider der Versicherung obliegt. Ich habe ferner der Versicherung bereits angeboten, zur Vermeidung von weiteren Kosten (Anwalt, Gutachter, Verfahren) den Schaden pauschal mit 600 EUR zu begleichen. Sie ist darauf nicht eingegangen, was unter kaufmännischen Gesichtspunkten und der Beweislage m.E. äußerst seltsam ist. Die Reparaturkosten bewegen sich um ca. 1.700 EUR, zudem müsste die Versicherung wie gesagt ggf. Sachverständigen-, Anwalts- und Verfahrenskosten tragen. Die Versicherung scheint keine kaufmännisch vernünftige Lösung anzustreben, sondern die Sache aussitzen zu wollen, indem sie hofft, die Fakten durch zweifelhafte gegenteilige Fakten, die auf zweifelhafter Neutralität eines Sachverständigen beruhen, zu entkräften.

Da kann man mal sehen, wie sich solche Direktversicherer ihrer Verantwortung entziehen; sie spielen auf Zeit, bauen auf ihren finanziellen "längeren Atem", denn wenn der o.a. "neutrale" Sachverständige, der möglicherweise dessen Lied singt, wessen Brot er isst, behaupten sollte, dass das Fahrzeug des mutmaßlichen Schädigers nicht ursächlich für den Schaden ist, liegt es an mir und meiner finanziellen Risikobereitschaft, Anwalt und Sachverständigen für ein Gegengutachten vorzufinanzieren.

Ich biete der besagten Versicherung auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung an, die auch eine Chance zur Aufrechterhaltung ihrer Reputation darstellt. Vorerst habe ich kein Interesse, den Namen der Versicherung preiszugeben.