PKV im Alter

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  1. Avatar von Frischling 62
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    Frage PKV im Alter

    Ein freundliches Hallo,
    bin auf meiner Suche nach sachdienlichen Infos auf dieses Forum weitergeleitet worden und bin über die offene und intensive Diskussionsrunde erfreut.
    Vielleicht kann mir jemand mit seinem Fachwissen weiterhelfen.
    Sachverhalt:
    Bin seit 18 Jahren in der PKV. Mein derzeitiger Beitrag 780,-incl. BEA i.H. von 550,-(Zahllast derzeit 320,-),dem gesetzl.BTZ und PV. Die SB beträgt 350,-, Beitragsrückzahlung bis 6 Monate möglich.
    Was kann und muß ich tun damit meine PKV im Alter (in 10Jahren) bezahlbar bleibt.
    Wird die PKV Bestand haben?
    Oder wird Sie durch eine Bürgerversicherung abgelöst und nur die Zusatzleistungen werden weiter angeboten?
    Was passiert mit den Rückstellungen?

    Viele Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen?

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: PKV im Alter

    Eine Antwort, wonach sie suchen, wird ihnen vermutlich niemand seriös bieten können, da keiner von uns in die Glaskugel schauen kann.

    Falls die PKV-Voll eingestampft werden sollte, so wird es sicherlich eine Lösung für die Altersrückstellungen geben. Beispielsweise eine Umwandlung in eine beitragsfreie PKV-Zusatz.

    Was man machen kann ist eine Hochrechnung ihrer PKV-Beiträge im Alter nach heutigem Gesetzesstand. Das ist jedoch eine individuelle Sache und geht über die von ihnen gegebenen Daten hinaus. Hier sollten sie sich mit einem Profi bei ihnen vor Ort zusammen setzen.

  3. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: PKV im Alter

    Zitat Zitat von Frischling 62
    Bin seit 18 Jahren in der PKV. Mein derzeitiger Beitrag 780,-incl. BEA i.H. von 550,-(Zahllast derzeit 320,-),dem gesetzl.BTZ und PV.
    Bitte um Aufschlüsselung dieser Beträge!

    Da passt einiges nicht !

    Der Tarif BEA (Beitragsentlastung im Alter) kann nur bis zu einem berechneten Höchstbetrag in Abhängigkeit zum KV-Beitrag abgeschlossen werden.

    Außerdem wie ist die Zahllast von 320 € zu verstehen.

    Gruß

  4. Avatar von Frischling 62
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    Lächeln AW: PKV im Alter

    Hallo Naseweis,
    Ihre Aussage bzgl. Abhängigkeit der BEA vom KV Beitrag ist korrekt.
    Die Zahllast bezieht sich auf den derzeitigen mtl. Beitrag bzgl. der perspektivischen BEA i.H. v. 550,- im Alter.
    Ich hatte gestern schon Info von "AV Planer "bzgl. der Beitragsentwicklung bekommen und kann aus meiner persönlichen Erfahrung diese bestätigen.
    Ich gehe davon aus das die PKV in ihrer heutigen Form durch die Bürgerversicherung in den nächsten 5 Jahren abgelöst wird. Selbstverständlich wird es die PKV`s auch in Zukunft weiter geben ,nur wahrscheinlich mehr als zusätzliche Absicherung.
    In diesem Zusammenhang habe ich auch die Rückstellungen der Kunden der PKV`S und natürlich die auf freiwilliger Basis abgeschlossenen individuellen sich am KV Beitrag orientierenden BEA`s angesprochen.

    Vielen Dank

  5. Avatar von tequila
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    Standard AW: PKV im Alter

    Was kann und muß ich tun damit meine PKV im Alter (in 10Jahren) bezahlbar bleibt.
    -Erhöhen Sie den Selbstbehalt;
    -Wenn Sie BRE bekommen,legen Sie diese an;
    -Nutzen Sie,wenn nötig,§ 204;
    Selbstverständlich wird es die PKV`s auch in Zukunft weiter geben ,nur wahrscheinlich mehr als zusätzliche Absicherung.
    Sie gehen also davon aus,dass man die Verfassung ändert und die Vollversicherten enteignet?Wenn überhaupt,wird es möglich sein,die bestehende Vollversicherung bei einer Rückkehr in die GKV unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen in Zusatzversicherungen umzuwandeln.Genauso wird es möglich sein,in der PKV zu bleiben.Das besagen auch die bisherigen Positionspapiere der Parteien,die eine Bürgerversicherung einführen möchten.

  6. Avatar von Frischling 62
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    Standard AW: PKV im Alter

    Hallo tequilla,

    Den SB jetzt erhöhen?
    Die BRE i.H. 2000,- p.a. habe ich schon angelegt.
    Gibt nur keine Rendite . Momentan wirke ich lediglich dem Inflationsverlust entgegen.
    § 204 in welchem Zusammenhang?
    Ja ich gehe davon aus das die Bürgerversicherung kommen wird. Die GKV Beiträge werden u.a.a.a.G. demographischer Entwicklung der Bevölkerung und Innovation im Bereich des Gesundheitswesens massiv steigen.Es wird also einer Abfederung gleich welcher Art bedürfen. Wenn die Kunden in der PKV bleiben können und i.F. von Zusatzversicherungen die bestehenden Rückstellungen und BEA genutzt werden können wäre das eine gangbare Lösung für alle Beteiligten, da die Bürgerversicherung nur die Grundabsicherung garantiert und Zusatzversicherungen sowiso individuell nach pers. Bedürfnissen abgesichert werden.
    Meine persönliche Erfahrung mit der Erhöhung der SB ist negativ.
    Wollte den SB auf 3000,- hochziehen. Abgelehnt. Nur mit Tarifwechsel, zu natürlich schlechteren Konditionen.

  7. Avatar von tequila
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    Standard AW: PKV im Alter

    § 204 in welchem Zusammenhang?
    Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrer Gesellschaft,der leistungsschwächer und damit mutmaßlich günstiger sein sollte.Ist zwar eigentlich nicht der Sinn und Zweck einer PKV,aber nun mal ein gangbares Mittel,um weniger Beitrag zu zahlen.
    Wollte den SB auf 3000,- hochziehen. Abgelehnt. Nur mit Tarifwechsel, zu natürlich schlechteren Konditionen
    Dann haben Sie keinen Tarif gewählt,der ein Optionsrecht für einen höherwertigen Tarif vorsieht.Was ja auch schwer damit in Einklang zu bringen wäre,dass Sie die Bezahlbarkeit Ihres jetzigen Tarifes gefährdet sehen.

  8. Avatar von Frischling 62
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    Standard AW: PKV im Alter

    Habe den jetzigen Tarif seit 1995 . Bin 1994 in jungen Jahren einmal gewechselt
    Was passiert mit den Rückstellungen wenn der Kunde im Alter in einen günstigeren Tarif wechselt? Werden sie anteilig oder komplett rübergenommen?
    Beim Wechsel in eine andere PKV werden nur 50% der Rückstellungen mitgegeben?
    Wenn der Kunde der PKV in die GKV wechselt, gehen dann auch die anteiligen Rückstellungen mit und wenn ja, in welcher Höhe?

  9. Avatar von tequila
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    Standard AW: PKV im Alter

    Eines vorneweg:Kommen Sie bitte in Ihrer Situation nie und nimmer auf den Gedanken,die Gesellschaft wechseln zu wollen.Den entstehenden Verlust der Alterungsrückstellungen holen Sie nie im Leben wieder auf!
    Was passiert mit den Rückstellungen wenn der Kunde im Alter in einen günstigeren Tarif wechselt? Werden sie anteilig oder komplett rübergenommen?
    Erfolgt der Wechsel innerhalb der Gesellschaft,nehmen Sie Ihre gebildeten Rückstellungen vollumfänglich mit.Wechseln Sie jedoch die Gesellschaft oder das System (zurück in die GKV),verbleiben die angesammelten Rückstellungen als Risikogewinn in Ihrem jeweiligen Kollektiv.Daher noch einmal:Niemals sollte für Sie ein Wechsel zu einer anderen PKV in Betracht gezogen werden.

  10. Avatar von Frischling 62
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    Standard AW: PKV im Alter

    Ist die Aussage korrekt, das 50% der Rückstellungen beim Wechsel der PKV mitgegeben werden müssen?

  11. Avatar von tequila
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    Standard AW: PKV im Alter

    In Ihrem Fall:Nein.Sie müssen unterscheiden zwischen "Alte Tarifwelt" (Sie) und "Neuer Tarifwelt" (Wechsel oder Eintritt nach 2009).Hierbei wird in aller Regel ein Teil der Rückstellungen an das neue Unternehmen weitergegeben.Das es pauschal 50% sind,stimmt so aber nicht.

  12. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: PKV im Alter

    Zitat Zitat von Frischling 62
    Habe den jetzigen Tarif seit 1995 . Bin 1994 in jungen Jahren einmal gewechselt
    Was passiert mit den Rückstellungen wenn der Kunde im Alter in einen günstigeren Tarif wechselt? Werden sie anteilig oder komplett rübergenommen?
    Beim Wechsel in eine andere PKV werden nur 50% der Rückstellungen mitgegeben?
    Wenn der Kunde der PKV in die GKV wechselt, gehen dann auch die anteiligen Rückstellungen mit und wenn ja, in welcher Höhe?
    Wenn der Kunde in eine andere PKV oder in die GKV wechselt gehen alle Rückstellungen aus der KV verloren. Lediglich die Altersrückstellungen aus der Pflegeversicherung werden übertragen.

    Allerdings wenn man mit solch einem Gedanken spielt, hat man einen riesigen Fehler gemacht.
    Man hätte den Tarif BEA nie abschließen dürfen.
    Denn auch hier gehen die angesparten Guthaben verloren.

    Sinnvoller wäre es gewesen anstatt des Tarifes BEA eine Rentenversicherung zur Absicherung der späteren KV-Beiträge abzuschließen.

  13. Avatar von Mike Spezi
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    Standard AW: PKV im Alter

    So habe ich das auch immer gehandhabt, Norbert. Egal was passiert, die Rentenzahlung habe ich zur flexiblen Verwendung. Bin ich gar nicht mehr in der PKV, habe ich ein Aufgeld, wenn doch eine Beitragsunterstützung.
    Sicherlich muss man bei Angestelleten auch immer die mögliche anteilige Arbeitgeberbeteiligung am Entlastungsbeitrag in Betracht ziehen. Allerdings hilft mir dies auch nur, wenn mein PKV - Beitrag nicht längst jenseits der BBMG liegt. Sonst ist auch dieses Argument verpufft.
    Außerdem zahle ich den Entlastungsbeitrag ja auch später weiter.

    Ein Wechsel ist hier ganz sicher nicht mehr darstellbar.

    mfg
    mike

  14. Avatar von EasyD
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    Standard AW: PKV im Alter

    Wenn wir von §204 reden muss es jedoch nicht zwangsläufig ein Wechsel in einen Tarif mit schwächeren Leistungen sein. Der Paragraph sagt ja ausschließlich aus, dass ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung jederzeit in einen anderen Tarif der selben Gesellschaft erfolgen kann, der vom Leistungsumfang nicht höher ist.

    Viele Gesellschaften haben höherwertige Tarife, die sogar preislich günstiger sind, als ein alter. In diesem Fall kann man auf die Mehrleistungen verzichten und der Wechsel kann auch entsprechend erfolgen.

    Beispiel: Sie haben in ihrem Alttarif einen Zahnersatz von 75% vereinbart, der neue Tarif hat jedoch 80% und wäre damit leistungsstärker. Sie können sich nun auf §204 berufen und auf die 5% beim Zahnersatz verzichten. Die Gesellschaft muss dem statt geben.

  15. Avatar von Frischling 62
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    Standard AW: PKV im Alter

    Mh?
    Darf ich das jetzt so verstehen das ich meine BEA absenke und statt dessen lieber in eine Rentenversicherung investiere? Aber die Abschlussgebühren und die geringe derzeitige Verzinsung und die geringe Laufzeit? Lohnt sich das überhaupt(return of invest)?

  16. Avatar von tequila
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    Standard AW: PKV im Alter

    Vergleichen Sie doch einfach einmal den Höchstrechnungszins Ihres Entlastungstarifes mit dem einer privaten Rentenversicherung,die Sie jetzt neu abschließen.Außerdem beteiligt sich Ihr Arbeitgeber,wenn Ihre Angaben stimmen,an Ihrem BE-Tarif.Die Antwort müssen Sie sich selber geben.Lohnender ist es aktuell,und wenn Sie vorhaben,in der PKV zu verbleiben,den Entlastungstarif fortzuführen und eventuell steueroptimiert in Hinsicht auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss abzusenken.
    Denn auch hier gehen die angesparten Guthaben verloren.
    das mag für damalige Tarife gelten.Für heutige Tarife ist die Aussage nonsens.Siehe unter anderem Universa.

  17. Avatar von Frischling 62
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    Standard AW: PKV im Alter

    Hallo tequilla,
    das ist für mich logisch nachvollziehbar.
    Also BEA bis zur max. Arbeitgeberzuschuss und zusätzlich steuerlich absetzbar Altersvorsorge? Kann ich meine BEA reduzieren?
    Vielen Dank an Naseweiss und Mike Spezi
    Was für eine Altersvorsorge wäre denn sinnvoll u.B. meines Alters?

  18. Avatar von tequila
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    Standard AW: PKV im Alter

    Also BEA bis zur max. Arbeitgeberzuschuss und zusätzlich steuerlich absetzbar Altersvorsorge? Kann ich meine BEA reduzieren?
    Macht Sinn.Für eine andere Art der Vorsorge sollten Sie der Übersichtlichkeit halber einen separaten Thread eröffnen.Nur:Was der Staat gibt,nimmt er auch.Als PKV-Versicherter macht eventuell sogar noch eine Entgeltumwandlung Sinn.Da lässt sich so mal eben aber keine belastbare Aussage zu treffen.
    Ihren BE-Tarif kenne ich nicht,in aller Regel sollte das möglich sein.Schauen Sie in Ihre Bedingungen,oder fragen Sie Ihren Versicherer,wenn Ihnen das unklar ist.

  19. Avatar von Mike Spezi
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    Standard AW: PKV im Alter

    Ja , es wird etwas unübersichtlich. Vielleicht ist es mir auch entgangen? Wurde hier Alter , Zugehörigkeit, Beruf etc. genannt? Mir geht das hier zuviel hin und her.


    @frischling

    mir der Rentenoption als Beitragsentlastung meinte Naseweis und ich natürlich bereits bei Abschluß / Beginn der PKV, nicht diese jetzt eratzweise dafür zu beginnen.


    mfg
    mike

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