Hallo!!
Wenn ein Haus mit Garten vermietet wurde, kann der
Vermieter sogar Schadenersatz anfordern, wenn der
Garten nicht gepflegt wird?
Ich bitte um Rat.
Besten Dank im voraus.
MfG
Barbaros
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Hallo!!
Wenn ein Haus mit Garten vermietet wurde, kann der
Vermieter sogar Schadenersatz anfordern, wenn der
Garten nicht gepflegt wird?
Ich bitte um Rat.
Besten Dank im voraus.
MfG
Barbaros
Ja, wenn der Mietvertrag sich auf Haus und Garten beruht, also auch Gartenpflege mit steht, dann natürlich. Wenn der Mieter den Garten nicht pflegt und der Vermieter extra den Garten pflegen muss und jemanden beauftragen muss dazu, kann er die Rechnung von seinem Mieter verlangen.
Hunke
Ja sicher. Kommt ganz auf den Mietvertrag an. Ich habe auch schon in einer Wohnung gewohnt in der der Vermieter die Gartenpflege übernommen hat.
Hallo
Wenn das Haus incl. Garten vermietet wurde, muss der Mieter auch den Garten pflegen.Zitat:
Zitat von Barbaros
Wenn er dies nicht tut, besteht sogar die Möglichkeit dies einem Gärtner zu übertragen und dies als Nebenkosten abzurechnen.
Solche Dinge sollten allerdings im Mietvertrag geregelt sein.
Viele Grüße!
Norbert Uhrig
Möglich ist das schon.
Wenn der Mieter das gesamte Grundstück mit Garten mietet und auch im Vertrag nichts anderes drin steht z.B. dass der Vermieter dies übernimmt.
Allerdings gibt es sicher auch eine Richtlinie was der Mieter minimal machen muss (also Rasen mähen oder so).
Ich denke auch, dass die mindest Pflege pflicht ist. Man sollte dafür sorgen, dass der Garten gepflegt ist und das man den Rasen mäht.
Kann ich den anderen nur zustimmen.
Also ich bin Vermieter und ich hatte so einen Fall schon mal, dass mein Mieter den garten total verkommen hat lassen, darauf habe ich dann jemanden Beauftragt und die Rechnung dem Mieter gegeben.
Anfangs hat er sich noch beschwert und dann hat ihm denke ich sein Anwalt gesagt, dass ich im Recht bin. Hmmm :)
du bist - soweit nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart - als Mieter verpflichtet auch das Grundstück zu pfegen. Gewissermaßen ist dies ja auch Teil des Miet- bzw. Nutzungsvertrages. Ähnlich verhält es sich bei der Räum- und Streupflicht der Mieter auf angrenzenden Gehwegen. Kommt der Mieter aus welchen Gründen auch immer (Alter, Krankheit, Unwilligkeit...) dieser Maßgabe nicht nach, kann der Vermieter eine Firma mit dieser Dienstleistung dazu beauftragen. Die Kosten kann er dann den Mietern in Rechnung stellen...Also alles legitim.