Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

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  1. Avatar von Beachmaus
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    Standard Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Guten Abend zusammen,

    ich hatte heute Abend einen netten Anruf von meinem Exchef. Im März diesen Jahres habe ich den Betrieb gewechselt. Betriebliche Altersvorsorge hat mein neuer AG nicht übernommen, weil er mit einem anderen Anbieter zusammenarbeitet. Also habe ich die alte BA beitragsfrei stellen lassen und eine neue abgeschlossen.

    Nun ist es aber so, dass mein alter Chef scheinbar immer noch die Insolvenzversicherung (PsvAG) dafür 1x im Jahr zahlen muss, solange, bis ich in Rente gehe.

    Ist das normal? Ich kann ihn ja auch verstehen. Will mit denen eigentlich ja auch nichts mehr zu tun haben und so besteht halt noch 30 Jahre lange ne Verbindung zwischen uns? Das kanns ja irgendwie nicht sein oder? Gibt es ne Lösung hierfür?

    Hoffe mir kann jemand etwas dazu sagen.

    VG, N.

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Hallo Beachmaus!

    Die Versicherung hat bisher Ihren AG als Versicherungsnehmer und Sie als Versicherte Person. Fragen Sie dort einmal nach ob Sie auch Versicherungsnehmer werden können. Das würde das Problem lösen.

    Und wenn Sie schon anrufen, fragen Sie gleich einmal unter welchen Bedingungen Ihr angespartes Kapital an die neue Versicherung übertragen werden kann. Das wäre vermutlich die eleganteste Lösung weil der alte Vertrag dann beendet wäre. Doch Vorsicht, wenn Ihr alter Vertrag schon lange läuft hat er vielleicht einen deutlich höheren Garantiezins den Sie dann verlieren würden.

    MfG

    Alexander Reibold

  3. Avatar von tobias76
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    Standard AW: Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Hallo,

    ich habe gerade eine schlechte Erfahrung mit einer Pensionskasse gemacht. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich jetzt verhalten soll.

    Ich zahle seit über 5 Jahren in eine Pensionskasse ein und habe zum 01.02.2012 den Arbeitgeber gewechselt. Mein neuer Arbeitgeber hat die Versicherung übernommen. In der Jahresmitteilung lese ich nun, dass meine Garantierente um 4 % gesunken ist.

    Ich weiß, dass der alte Arbeitgeber aufgrund der Vielzahl der Verträge in einer hohen Rabattstufe gewesen ist. Beim neuen Arbeitgeber ist es der erste Vertrag mit der Versicherung.

    Ich solch eine Herabstufung rechtens? Wäre ich besser gefahren den alten Tarif ruhen zu lassen und bei der Versicherungsgesellschaft meines neuen Arbeitgebers neu anzufangen oder gar den Vertrag rüber zu holen? Was kann ich jetzt nach fast einem Jahr noch tun?

  4. Avatar von PK46149
    PK46149 ist offline

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    Standard AW: Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Dein neuer AG den Vertrag fortführt - zumindest theoretisch. In der Praxis wirst Du Dich wahrscheinlich nicht mit Deinem Chef deshalb anlegen.

    Dieses Problem sehe ich häufig. Man sammelt im Laufe der Zeit beitragsfreie Policen, hat nur Gebühren bezahlt und in keiner Police ist wirklich Geld.

    Betriebliche Altersversorgung hat einen guten Ruf. Wenn man es genauer betrachtet kommen Zweifel. Im Rentenbezug unterliegen die Renten einer vollen Besteuerung, zusätzlich darfst Du alleine auf diese Renteneinkünfte den vollen Beitrag an Deine gesetzliche Krankenkasse abführen. Im Klartext: Du gibst direkt die Hälfte Deiner Rente an Finanzamt und Krankenkasse weiter.

    Richtig sinnvoll ist diese Art der Altersversorgung, wenn Du jetzt Spitzenverdiener bist, am besten über 40 Jahre, privat krankenversichert und den Rest Deines Berufslebens verbringt Du in der jetzigen Firma.

    Wenn dies nicht zutrifft, in den nächsten Jahren vieleicht wieder ein AG-Wechsel ansteht, solltest Du überlegen auf solche Verträge zu verzichten und lieber privat vorsorgen.

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Im Rentenbezug unterliegen die Renten einer vollen Besteuerung, zusätzlich darfst Du alleine auf diese Renteneinkünfte den vollen Beitrag an Deine gesetzliche Krankenkasse abführen.
    Das erzählen Sie mal einem privat Krankenversicherten.Der lacht Sie (zurecht) aus.
    Im Klartext: Du gibst direkt die Hälfte Deiner Rente an Finanzamt und Krankenkasse weiter.
    Im Klartext:Sie schreiben hier fleißig pauschalen Blödsinn.Bei einem Steuersatz von z.B. 20% und einem GKV-Beitrag von 15,5% komme ich persönlich auf 35,5%.Aber vielleicht ist das ja neuerdings die Hälfte von 100.
    Richtig sinnvoll ist diese Art der Altersversorgung, wenn Du jetzt Spitzenverdiener bist,
    Wie definiert man denn Spitzenverdiener?80000€ aufwärts?So dass über der BBG verdient wird und die SV-Ersparnis wegfällt?

  6. Avatar von PK46149
    PK46149 ist offline

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    Standard AW: Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Zur Konkretisierung: Was die Besteuerung im Rentenalter angeht, sind bis bis 2040 in einer Übergangsphase in der die Besteuerung von Renten schrittweise zunimmt. Ab 2040 sind Renten dann genauso steuerpflichtig wie Einkommen. Heute liegt der Grenzsteuersatz incl. Soli und Kirchensteuer bei einem Ledigen bereits bei 20.000,- € zu versteuerndem Jahreseinkommen bei über 30 % .
    Optimisten mögen nun behaupten die Steuerbelastung wird sinken und die Krankenkassenbeiträge werden ebenfalls sinken. Ich bin mir sicher, beides wird steigen, so dass 50 % Abführung an Finanzamt und ges. Krankenkasse nicht unrealistisch sind.

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Arbeitgeberwechsel-betriebliche Altersvorsorge

    Zur Konkretisierung: Was die Besteuerung im Rentenalter angeht, sind bis bis 2040 in einer Übergangsphase in der die Besteuerung von Renten schrittweise zunimmt.
    Schon klar.Was genau hat das mit der BaV im Speziellen zu tun?
    Heute liegt der Grenzsteuersatz incl. Soli und Kirchensteuer bei einem Ledigen bereits bei 20.000,- € zu versteuerndem Jahreseinkommen bei über 30 % .
    Das ist jetzt nicht Ihr Ernst!Wen interessiert denn in diesem Zusammenhang der Grenzsteuersatz?
    Optimisten mögen nun behaupten die Steuerbelastung wird sinken und die Krankenkassenbeiträge werden ebenfalls sinken.
    Bei einer objektiven Beurteilung der derzeitigen Lage zählt weder die Kristallkugel des Optimisten noch die des Pessimisten!
    Oder vermerken Sie das auch so in Ihren Beratungsprotokollen?

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