Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    @Hoppla20

    Aus welchem OLG Urteil stammt denn das von dir vorstehend genannte Zitat?

    Von dem von mir berichteten des OLG Nürnberg, veröffentlicht am 11.11.2015

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Von dem von mir berichteten des OLG Nürnberg, veröffentlicht am 11.11.2015
    Verstehe ich das richtig? Das Urteil vom 11.11.15 liegt dir heute schon in Textform vor?
    Alle Achtung! Wie bist du denn da herangekommen?
    Kannst du mir auch ein Exemplar überlassen?

    Es geht mir in erster Linie um die Begründung zum Ansatz des Nutzungswertersatzes von BZ + 2,5%.
    Der BGH hat sich ja anscheinend doch schon dezidierter dazu geäußert als hier allgemein angenommen wird.

  4. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja so ist es, vielen Dank noch einmal für das Urteil!

    Für alle die in der Widerrrufsbelehrung der Sparkasse die die Fußnote mit dabei haben ist das echt ein super Urteil.... vor allem die Urteilsbegründung greift einige neue Aspekte auf..

    Denn bei einer Fußnote handelt es sich um eine „durch eine hochgestellte Ziffer o. Ä. auf eine Textstelle bezogene Anmerkung am unteren Rand einer Seite“ (vgl. z. B. https://www.duden.de/rechtschreibung/Fusznote, abgerufen am 05.11.2015), die typischerweise textbezogene Anmerkungen, Ergänzungen, Erläuterungen oder Zusätze enthält, die bei einer anderen formalen Gestaltung ebenso gut in den Text hätten integriert werden können. Mit Hilfe der Technik der Fußnote wird deren sachlicher Inhalt zum Bestandteil des Textes, auch wenn sich die Fußnote am unteren Seitenrand oder - etwa als „Endnote“ - erst am Ende eines mehrseitigen Textes findet.

  5. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aus § 242 BGB ergibt sich eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann. Dabei handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, der zu Gewohnheitsrecht erstarkt ist (siehe Palandt BGB a.a.O. § 260 Rdnr. 4, 5).
    Währe es möglich die Bank anstatt einer Leistungklage auf die Auskunft über die gezogenen Nutzen zu verklagen?

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    hab das Urteil des OLG Nürnberg vom 11.11.2015, Az. 14 U 1439/14 jetzt hochgeladen


    https://www.directupload.net/file/d/4...rwgnmy_pdf.htm

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zur Vervollständigung bezüglich OLG Urteile gegen die DKB:

    - das Urteil des KG Berlin (24 U 169/13 vom 22.12.2014) ist rechtskräftig geworden, nachdem am 29.10.2015 die Beklagte die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision beim BGH (XI ZR 39/15) zurück genommen hat

    - das Urteil des OLG Brandenburg (4 U 64/12 ) ist rechtskräftig geworden, nachdem am 02.06.2015 der XI. Bankensenat des BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision der Beklagten ohne Begründung zurück gewiesen hat (XI ZR 173/14)

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=ducnici;113453]Zur Vervollständigung bezüglich OLG Urteile gegen die DKB:

    - das Urteil des KG Berlin (24 U 169/13 vom 22.12.2014) ist rechtskräftig geworden, nachdem am 29.10.2015 die Beklagte die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision beim BGH (XI ZR 39/15) zurück genommen hat

    - das Urteil des OLG Brandenburg (4 U 64/12 ) ist rechtskräftig geworden, nachdem am 02.06.2015 der XI. Bankensenat des BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision der Beklagten ohne Begründung zurück gewiesen hat (XI ZR 173/14)[/QUOTE

    Vielen Dank für die Info. Es zeigt sich wieder mal das keine Bank dem BGH eine Chance geben will , weil sie den den Ausgang fürchten. So wird es auch am 01.12. ausgehen.

  9. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für alle, die es noch nicht kennen: als "Gegenpol" (es werden weitgehend nur bankenfreundliche Urteile kommentiert) empfehle ich die Lektüre der (kostenlosen) Banken-Times Spezial Bankrecht. In der aktuellen Ausgabe sind zB aktuelle (bankenfreundliche) Urteile zu der "Frist im Einzelfall prüfen"-Belehrung zusammengetragen, https://www.fc-heidelberg.de/daten/b...5_21398721.pdf .

  10. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ..........

  11. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Für alle, die es noch nicht kennen: als "Gegenpol" (es werden weitgehend nur bankenfreundliche Urteile kommentiert) empfehle ich die Lektüre der (kostenlosen) Banken-Times Spezial Bankrecht. In der aktuellen Ausgabe sind zB aktuelle (bankenfreundliche) Urteile zu der "Frist im Einzelfall prüfen"-Belehrung zusammengetragen, https://www.fc-heidelberg.de/daten/b...5_21398721.pdf .
    Vielen Dank.
    Das OLG Nürnberg hat die Revision bezüglich der Fossnote zugelassen. Die können ja für Klarheit sorgen.

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die muss aber erst einmal einer einlegen....

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Die muss aber erst einmal einer einlegen....
    überhaupt möglich bei dem Streitwert?

    Denke schon dass die SSPK Nürnberg da Revision einlegt um allein Zeit zu gewinnen (bis zur möglichen Gesetzesänderung) um hier vor Ort weiterhin "Rechtsunsicherheit" walten zu lassen....

  14. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    hab das Urteil des OLG Nürnberg vom 11.11.2015, Az. 14 U 1439/14 jetzt hochgeladen


    https://www.directupload.net/file/d/4...rwgnmy_pdf.htm
    Vielen Dank an ducnici für die umgehende zur Verfügungsstellung dieses Urteils mit den äußerst präzisen und gut nachvollziehbaren Tabellen und Berechnungen des Gerichts zu den Gebrauchsvorteilen und Nutzungen der Parteien, wenngleich leider aber nur die Nutzungen der Kläger mit lediglich 2,5% über Basiszins berücksichtigt wurden, obwohl das Gericht im Urteil bereits Bezug auf den BGH Beschluss vom 22.09.2015 genommen hat.

    Wurde hier bzw. bei Test.de nicht die Auffassung vertreten, dass dem Darlehensnehmer eine ((von der Bank) widerleglich)) vermutete Nutzung in Höhe von 5% über Basiszins zusteht? Das Gericht hat zwar ausführlich begründet warum nur 2,5% zugebilligt wurde aber hätte nicht die Bank darlegen bzw. nachweisen müssen, dass sie keine Nutzung in Höhe von 5% sondern nur 2,5% gezogen hat? Kann mir jemand hier helfen um es zu verstehen?

    Aufgefallen ist mir bei der Nutzungsberechnung des OLG´s in der Tabelle auf Seite 13, dass hier ebenfalls wie in der Tabelle "Gebrauchsvorteil" auf Seite 10 die Werte nach Banktagen, also 30/360 ermittelt wurden. M.E. müssten die "Nutzungen in Form einer Nutzung über Basiszinsatz" im Gegensatz zu den "Gebrauchsvorteilen" nach Kalendertagen (xx/365) berechnet werden. Jedenfalls wurde mir das bei einer vor einiger Zeit vorgenommenen RW eines Darlehens bei der Sparda-Bank so bestätigt.

    Vielleicht kann mir auch hierzu im Forum jemand Auskunft geben was nun richtig ist?
    Vielen Dank schon jetzt für eine Erläuterung zu meine Fragen.

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal was anderes...


    ich benötige eine anonymisierte Kopie der Widerrufsbelehrung einer aktuellen DKB-Immobilienfinanzierung (aus den letzten Jahr oder letzten beiden Jahren)....

    Am besten wäre eigentlich ein ganzer Vertrag oder Angebot.

    Vielleicht hat einer so was noch in seinem Fundus...ggf. auch nicht angenommene Angebote...



    Geht um die Vergleichsmöglichkeit 2007 vs. heute.


    Hintergrund: in Verhandlungen wird immer oft angeführt, das ja die Hervorhebung hier und da in Verbindung mit weiteren Vorgaben (Bundesdatenschutzgesetz)

    nicht so einfach umzusetzen wäre, etc.


    Dem gegenüber könnte man einfach entgegnen, wenn man dann mal einen Darlehensvertrag/WRB von heute, also nach aktuellem Stand vorlegt. Da geht das nämlich dann doch plötzlich!



    Ich kann im Gegenzug z.B. verschiedene Verträge aus letzter Zeit anbieten: verschiedene Sparkassen, Sparda Bank, Schwäbisch Hall


    Natürlich anonymisiert, ohne relevante Daten.

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hein1708
    Vielen Dank an ducnici für die umgehende zur Verfügungsstellung dieses Urteils mit den äußerst präzisen und gut nachvollziehbaren Tabellen und Berechnungen des Gerichts zu den Gebrauchsvorteilen und Nutzungen der Parteien, wenngleich leider aber nur die Nutzungen der Kläger mit lediglich 2,5% über Basiszins berücksichtigt wurden, obwohl das Gericht im Urteil bereits Bezug auf den BGH Beschluss vom 22.09.2015 genommen hat.

    Wurde hier bzw. bei Test.de nicht die Auffassung vertreten, dass dem Darlehensnehmer eine ((von der Bank) widerleglich)) vermutete Nutzung in Höhe von 5% über Basiszins zusteht? Das Gericht hat zwar ausführlich begründet warum nur 2,5% zugebilligt wurde aber hätte nicht die Bank darlegen bzw. nachweisen müssen, dass sie keine Nutzung in Höhe von 5% sondern nur 2,5% gezogen hat? Kann mir jemand hier helfen um es zu verstehen?

    Aufgefallen ist mir bei der Nutzungsberechnung des OLG´s in der Tabelle auf Seite 13, dass hier ebenfalls wie in der Tabelle "Gebrauchsvorteil" auf Seite 10 die Werte nach Banktagen, also 30/360 ermittelt wurden. M.E. müssten die "Nutzungen in Form einer Nutzung über Basiszinsatz" im Gegensatz zu den "Gebrauchsvorteilen" nach Kalendertagen (xx/365) berechnet werden. Jedenfalls wurde mir das bei einer vor einiger Zeit vorgenommenen RW eines Darlehens bei der Sparda-Bank so bestätigt.

    Vielleicht kann mir auch hierzu im Forum jemand Auskunft geben was nun richtig ist?
    Vielen Dank schon jetzt für eine Erläuterung zu meine Fragen.

    Ich war ja vor Ort bei der Verhandlung dabei. Ich versteh es selbst auch nicht. Man fährt anscheinend beim LG N-Fü und OLG N mittlerweile die 2,5% Schiene. Begründung wie im Urteil: §503 BGB.

    Auch die Berechnung, naja... einfach.

    Es kann aber auch daran liegen, dass die Klägervertreterin in der Sache zuwenig vorgetragen hat. Anscheinend will man aber dem Verbraucher so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig zugestehen...oder man will die Banken weiterhin schützen....


    Man wird also u.U. als Kläger genötigt sein, umfassender die Höhe der Nutzungen zu begründen. Ggf. dann halt in Form der Geschäftsberichte der Bank.

    Bei der DKB stehen im GJ 2014 z.B. gesamt Zinserträge ca. 30% geringerer Zinsaufwand gegenüber.

    Die Gerichte vergessen eines.... Zinsertrag durch Darlehensvergabe ist nur eines der Geschäfte der Banken. Ein Großteil wird durch Zockerei verdient. Bei der DKB ist man stolz darauf, über 2Mio Girokonten an Privatkunden vergeben zu haben. Kontomodell DKB-Cash mit niedrigen Dispozins. Auch damit wird Kasse gemacht. Und dann auch noch mit Beteiligungen.

    Die Eigenkapitalrendite der DKB Bank betrug in 2014 z.B. 8,75%

    Aber kann ich diesen Wert heranziehen um die gezogenen Nutzungen damit zu begründen?

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Wenn das OLG die Revision zulässt ist der Streitwert egal....

    Aber will die Bank wirklich ein BGH-Urteil? Dann muss sie sich ja letztlich selber rauskaufen....

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @ducnici

    Wenn das OLG die Revision zulässt ist der Streitwert egal....

    Aber will die Bank wirklich ein BGH-Urteil? Dann muss sie sich ja letztlich selber rauskaufen....
    ok... könnte also der Kläger auch Revision einlegen... ich würde das machen an dessen Stelle...

  19. Avatar von superas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo ducnici,

    ich habe grad zwar keine aktuelle WB, aber eine WB der DKB aus 2008. Die DKB hat es dort trotz der behaupteten Hürden zumindest geschafft, die WB auf eine eigene Seite mit Rahmen zu drucken...
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  20. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ok... könnte also der Kläger auch Revision einlegen... ich würde das machen an dessen Stelle...
    Würde ich auf alle Fälle auch machen schon auf Grund der angewandten Klägernutzung von nur 2,5 % und das gegenüber dem BGH Beschluss vom 22.09.2015.
    Das wäre dann endlich eine Möglichkeit für den BGH diesen Beschluss nochmals ausführlich zu begründen.

  21. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Könnte allerdings auch sein, daß die Sparkasse die BGH-Verhandlung dann wieder mit einem Sckeck verhindern muss...

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