Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

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  1. Avatar von udoderk
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    Pfeil Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zur Workflow in Bezug auf Überweisung des Ablösebetrags.
    Das Zitat aus Kaufpreisfälligkeitsmitteilung (ohne konkreten Betragen und Bankdaten)

    Für die Lastenfreistellung des Vertragsbesitzers wurde ein Ablösebetrag in Höhe von AB.ABC, 00 EUR verlangt, und zwar von der BANK XYZ. Nach der Bestimmungen des Kaufvertages haben Sie bei Fälligkeit der 1. Rate diesen Betrag unmittelbar an die Gläubigerin zu bezahlen. Die für die Überweisung erfordelriche Daten bitte ich, dem Kopie beigefügten Schreiben der BANK XYZ vom ...2013 zu entnehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Kaufpreisraten - bis auf den Ablösebetrag - ausschlißlich zu leisten sind auf das im Kaufvertag aufgeführte Konto ZTUZ der Verkäuferin bei der SPARKASSE kkk


    ========
    Ich habe so verstanden, dass der Ablösebetrag direkt der BANK XYZ zu zahlen ist. Die Höhe des Ablösebetrages ist gleich der Höhe des Betrages fürs Grundstück.

    Von anderer Seite beträgt 1. Rate der 30% der Gesamtsumme. Die Gesammtsumme besteht lt. Vetrages aus der "Bauleistungen" und Grundstückpreises.

    Wie wird das Workflow denn das aussehen?? Momentan haben wir noch keine Rechnungen vom Bauträgerin erhalten.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Hallo
    ich verstehe das Problem nicht ganz.
    Da Gesamtgrundschuld wird Ihr Flurstück welches Sie kaufen wieder aus der Gesamtgrundschuld entlassen. Quasi, Pfandfreigabe.
    Sie zahlen zuerst direkt den Ablösebetrag an die Wald-Wiesenbank für das Grundstück.
    Danach zahlen Sie entsprechend Fortschritt Bauarbeiten dann an den Bauträger entsprechend dem Kaufvertrag aus.
    So wie Sie es sehen passt es schon.
    Die erste Zahlung ist wichtig, damit die vorrangige Grundschuld auch wirklich gelöscht wird und Ihre finanzierende Bank dann die erste Rangstelle erhält.

  3. Avatar von udoderk
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    Frage AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo
    ich verstehe das Problem nicht ganz.
    Da Gesamtgrundschuld wird Ihr Flurstück welches Sie kaufen wieder aus der Gesamtgrundschuld entlassen. Quasi, Pfandfreigabe.
    Sie zahlen zuerst direkt den Ablösebetrag an die Wald-Wiesenbank für das Grundstück.
    Danach zahlen Sie entsprechend Fortschritt Bauarbeiten dann an den Bauträger entsprechend dem Kaufvertrag aus.
    So wie Sie es sehen passt es schon.
    Die erste Zahlung ist wichtig, damit die vorrangige Grundschuld auch wirklich gelöscht wird und Ihre finanzierende Bank dann die erste Rangstelle erhält.
    Wie ich schon in einem anderen Thema geschrieben habe, die genehmigte Darlehenssumme beträgt 320 000 EUR. Der Kaufpreis beträgt 300 000 EUR.
    Der Kaufpreis besteht aus dem Grundstückpreis (ca. 55 000) und der Bauleistung (245 000). Im Vertag unter Rubrik "Kaufpreisfälligkeit" gibt es Tabelle für Raten. Als Insgesamt gilt der Kaufpreis 300 000 EUR. Aslo Grundstückpreis+ Bauleistungen.

    Der ersten Betrag (1. Rate, nach Begin der Erdarbeiten) ist in Höhe von 90 000 EUR (30% von Kaufpreis). Bis jezt bin ich davon ausgegangen, dass diese 1. Rate schon der Grundstückpreis beeinhaltet.
    Nun stelle ich fest, dass ich sowohl 55 000 als Ablösebetrag direkt an die BANK XYZ als auch 90 000 EUR als 1. Rate and die Bauträgerin-Bank bezahlen müsste....

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Ok, kapiert.
    Wenn Sie allerdings andererseits auch schon den Artikel aufgeführt haben wäre ein Querverweis gut gewesen.
    Hier nun klar, sie haben einfach falsch interpretiert.
    Haben Sie zwei Kaufverträge? Einmal Grundstück und einmal für das Haus?
    Oder alles in einem?
    Jedoch kommen Sie wohl nicht darum beide Zahlungen anweisen zu lassen.

  5. Avatar von udoderk
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    Frage AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Ok, kapiert.
    Wenn Sie allerdings andererseits auch schon den Artikel aufgeführt haben wäre ein Querverweis gut gewesen.
    Hier nun klar, sie haben einfach falsch interpretiert.
    Haben Sie zwei Kaufverträge? Einmal Grundstück und einmal für das Haus?
    Oder alles in einem?
    Jedoch kommen Sie wohl nicht darum beide Zahlungen anweisen zu lassen.
    Hallo,
    ich habe nur einen Vertrag.
    p.s
    verlinken kann ich in diesem Forum noch nicht,das forum-engine verweigert hyperlinks ,da ich nicht so viele posts geschrieben habe.

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Okay, ein Kaufvertrag und in diesem steht der Grundstückskaufpreis und die Kosten für das Haus?
    Gerne können Sie mir auch den KV per Email zur Sichtung und Statement kurz per Email zusenden.
    Jedoch gehe ich davon aus, dass Sie das "Ganze" versehentlich falsch interpretiert haben.
    Kaufpreiszahlung Grundstück ist klar
    30% bei Beginn Erdarbeiten eigentlich auch.
    Das ist Standard.

  7. Avatar von udoderk
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    Unglücklich AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Okay, ein Kaufvertrag und in diesem steht der Grundstückskaufpreis und die Kosten für das Haus?
    Gerne können Sie mir auch den KV per Email zur Sichtung und Statement kurz per Email zusenden.
    Jedoch gehe ich davon aus, dass Sie das "Ganze" versehentlich falsch interpretiert haben.
    Kaufpreiszahlung Grundstück ist klar
    30% bei Beginn Erdarbeiten eigentlich auch.
    Das ist Standard.
    Ich muss den Kaufvertrag noch einscannen um per E-Mail senden zu können.

    Bis jetzt bin jedoch davon ausgegangen, dass der Kaufpreis ist wirklich die Summe, die im Kaufvetrag steht und diese ich (b.z. Kredit-Bank) in Raten bezahlen muss.

    Momentan sieht es für mich aus, dass der wirkliche Kaufpreis um Ablösebetrag höher ist:-((

    Der Kreditplan wurde auch ohne diesen Ablösebetrag berechnet (Es wurden nur unsere Sonderwünsche einkalkuliert)

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zu Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Ablösebetrag

    Dann sollte man rechtlich prüfen inwieweit in dem Kaufvertrag von Grundstück und Hauspreis die Rede ist.
    Wäre toll wenn Sie mir den KV kurz zusenden könnten. Oder dann wenn Sie Zeit dazu haben.

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