Frage zur Pendlerpausche

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  1. Avatar von yankeemay
    yankeemay ist offline
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    Standard Frage zur Pendlerpausche

    Hallo zusammen

    hätte mal eine etwas blöde Frage in Hinsicht auf die Steuersparerklärung. Folgende Situation:

    Ich wohne seit ca. 7 Monaten in der Nähe meines Arbeitsplatzes bei meiner Mutter (ca. 12km) (mache Freiwilliges Soziales Jahr). Habe aber vergessen bzw. es nie als wichtig gefunden hier einen Zweitwohnsitz anzumelden (habe vorhin erfahren dass ich dafür eigentlich Strafe zahlen muss ).
    Jetzt habe ich aber erfahren dass ich um die 800€ für die Pendlerpauschale zurückerstatten könnte, da ich jeden Tag mit meinem Auto zur Arbeit fahre.
    Ist es möglich mich jetzt noch hier anzumelden und sozusagen "rückwirkend" die Erstattung einzufordern.

    Bin bei meinem Arbeitsplatz unter der Adresse meiner Mutter angemeldet. Mein "Hauptwohnsitz" (also nicht bei meiner Mutter) ist ca. 110km entfernt.

    Danke schonmal fürs Durchlesen!
    yankeemay

  2. Avatar von gruberclaudia
    gruberclaudia ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Frage zur Pendlerpausche

    Hi

    Also deinen Wohnsitz solltest du auf alle Fälle ändern, die Strafe bezahlen, da du ja bei deinem Arbeitgeber auch auf den Wohnort bei deiner Mutter gemeldet bist. Wie hoch ist denn die Strafe? Vermutlich geringer, oder wesentlich geringer als die Pendlerpauschale, die du erhalten wirst.

    In deinem Falle wird wohl kein gröberes Vergehen angenommen werden, da du keinen Vorteil daraus ziehen kannst und wirst, du hast es schlicht weg übersehen. Daher denke ich, dass die Probleme da schon mal sehr klein oder gering ausfallen werden.

    Zudem, ich muss aber anmerken, dass ich es wirklich nicht 100 prozentig weiß, glaube ich, dass du trotz allem die Pendlerpauschale beanspruchen kannst. Es ändert sich nichts daran, dass du die 12 km mit deinem Auto gefahren bist. Dafür solltest du aber wohl auch Belege vorweisen können - lies dir das hier mal durch. Wenn du den Hauptwohnsitz änderst, du ja auch bei der Arbeit dort als wohnhaft gemeldet bist, dann sollte eigentlich für mein Verständnis die Pendlerpauschale möglich sein. Im Umkehrschluss wäre ansonsten ja eine Pendlerpauschale für den alten Wohnsitz schlagend, was ja noch weniger Sinn macht.

    alles gute,
    halt uns auf dem laufenden,
    was dabei raus kommt

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