Widerrufbelehrung

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Widerrufbelehrung

    Gilt das Kündigungsrecht wegen fehlerhaften Widerrufbelehrung auch für
    Anschluß- bzw. verlängerte Kredite ?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Wann haben Sie denn den Anschlusskredit unterschrieben?
    2008/2009?

  3. Avatar von Angka
    Angka ist offline
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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Inwieweit spielen die Abschlußjahre eine Rolle ?

  4. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Laut meinem Anwalt kann man die fehlerhafte WB bei einer Anschlussfinanzierung NICHT zur Kündigung heranziehen. Das Darlehen habe schon bestanden und sei lediglich verlängert worden. Kam mir etwas seltsam und nicht ganz verständlich vor, aber so war die Aussage.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Wann war der Abschluss des Darlehens und wann war die Anschlussfinanzierung?

  6. Avatar von Aipnos
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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    wie "Bankkaufmann" bereits angefragt hat, wäre gut zu wissen:
    - wann die Hauptfinanzierung gemacht worden ist,
    - wann die Verlängerung!

    und wie sieht es bei den beiden die Widerrufsbelehrung aus? Sind beide Fehlerhaft?
    Am besten beides vom Fachanwalt prüfen lassen!

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    In meinem Fall war die Erstfinanzierung in 1999 und die Verlängerung in 2008. In beiden Fällen gab es keine Widerrufsbelehrung und das ist offensichtlich rechtens, weil diese erst ab 2002 Pflicht wurde.

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Dann sollte man das mal genauer prüfen.

  9. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Meine Antwort veröffentliche ich besser als eigenen Beitrag.

  10. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Zitat Zitat von S. Schweers
    -i.d.R. kann ein Laie den Widerruf auch nicht alleine durchsetzen;
    Das ist richtig. Man kann zwar den Widerruf einreichen, wird aber von der Bank ignoriert.
    Zitat Zitat von S. Schweers
    -wurde der Vertrag vor 2002 geschlossen, ist ein erfolgreicher Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages praktisch kaum möglich. Der Widerruf einer Prolongation ist nicht ratsam;
    Ich rechne mir dennoch gute Chancen aus, weil die prolongierten Verträge auf einen weiteren Darlehnsnehmer erweitert wurden.
    Zitat Zitat von S. Schweers
    Wenn Sie also Ihre Situation verbessern, aber auch kein übertriebenes Risiko eingehen wollen, helfe ich gerne, sofern eine gebrauchte Immobilie gekauft wurde, die selbst genutzt wird, eine Rechtsschutzversicherung besteht oder abgeschlossen wird, der Kreditvertrag 2002 oder später geschlossen wurde und es sich nicht um eine Prolongation handelt.
    Damit willst Du ohne Risiko nur die ganz sichern Fälle übernehmen.

  11. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Zitat Zitat von Hanomag
    Damit willst Du ohne Risiko nur die ganz sichern Fälle übernehmen.
    Das ist einseitig gedacht. Sich vorab über die Risiken Gedanken zu machen, ist vor allem im Interesse des Darlehensnehmers/Mandanten. Ich weise mal darauf hin, dass z.B. viele Gerichte dazu tendieren, die volle Restschuld als Streitwert festzusetzen. Rechnen Sie mal mit Hilfe eines gängigen Prozesskostenrechners die Kosten eines Prozesses bei einem Streitwert von 100.000,00 € aus. Und stellen Sie dem entgegen, was Sie einsparen wollen, z.B. eine Vorfälligkeit von 15.000,00 €.

    Bitte keine leichtsinnigen Vorhaltungen machen. Ich verstehe mein Geschäft.

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