Bei jungen alleinlebenden Menschen sind vor allem private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen von Bedeutung.

Einen großen Teil dieser Gruppe stellen Berufsanfänger dar, denn die meisten von ihnen haben in der gesetzlichen Rentenversicherung die erforderlichen 60 Monate Pflichtbeiträge noch nicht eingezahlt.

Deshalb haben sie meist keine Rentenansprüche, wenn eine Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung der Wartezeit eintritt. Hinzu kommt, dass mit der Rentenreform Arbeitnehmer, statt der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie am 1. Januar 2001 ihr 40. Lebensjahr nicht vollendet hatten. Einzelheiten hierzu werden im Laufe des Textes näher erläutert. Das Wesentliche dieser Reform ist Folgendes: Ein vollständiger Rentenanspruch besteht erst dann, wenn am Tag nicht mal mehr 3 Stunden gearbeitet werden kann. Bis zum Ablauf der Wartezeit ist für diese Arbeitnehmergruppe eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Verglichen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei einer Unfallversicherung nur eingeschränkter Schutz gewährleistet, da sie bei Berufsunfähigkeit bedingt durch Krankheit nicht beansprucht werden kann. Junge Menschen können ihre Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch oft mit einer Unfallversicherung sinnvoll ergänzen.