Festzinsbindung-Ablöse?

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  1. Avatar von Fahrenhorst80
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    Standard Festzinsbindung-Ablöse?

    Hallo zusammen,
    ich habe eine gesetzliche Frage zum Thema Festzinsbindung und Ablöse dessen.Es betrifft Verwandte,,diese haben ein Haus und die Sparkasse steht hier im Grundbuch,u.a.LBS,KfW und ein Immobiliendarlehen über die Sparkasse. Meine Verwandten wollen diese komplett ablösen und über die Volksbank realisieren. Im Falle von LBS und KfW kein Problem,aber beim Darlehen stellt sich die Sparkasse etwas quer. Dieses wurde 2003 abgeschlossen,mit einer Festzinsbindung von 10 Jahren-2013.Hier wurde dann wieder der nächste Zins für 5 Jahre festgelegt,also bis 2018.Kann die Volksbank dieses Darlehen dann erst 2018 ablösen oder gibt es vorher Möglichkeiten,die auch gesetzlich geregelt sind.Ich denke da an den Paragraphen 489 im BGB.Danke allen im Voraus!:-)

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Festzinsbindung-Ablöse?

    2018 kann das Darlehen abgelöst werden.
    Oder Sie prüfen jetzt ein Forwarddarlehen für die Ablösung der Restschuld in 2018 und die Ablösung der anderen Darlehen.

  3. Avatar von credere
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    Standard AW: Festzinsbindung-Ablöse?

    Der §489 BGB bietet dir hier keine Möglichkeiten, da ja eine neue Festzinsvereinbarung getroffen wurde. (< 10 Jahre) Somit ist eine Ablösung zum jetzigen Zeitpunkt nur unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, was i.d.R. nicht sinnvoll ist.
    Von daher gilt 2018 als Ablösetermin.

    Forwarddarlehen wäre eine Möglichkeit, wenn von steigenden Zinsen ausgegangen wird.

  4. Avatar von Fahrenhorst80
    Fahrenhorst80 ist offline
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    Standard AW: Festzinsbindung-Ablöse?

    Wie läuft das mit dem Forwarddarlehen genau ab?Gerade weil die Volksbank allein im Grundbuch stehen will.

  5. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Festzinsbindung-Ablöse?

    Ein Forward-Darlehen wird als direktes Anschlussdarlehen per 2018 mit einem kleinen Zinsaufschlag pro Monat Wartezeit bis zum tatsächlichen Ablösetermin gerechnet. Damit können die heutigen Zinssätze mit dem minimalen Aufschlag gesichert werden und 2018 dann vertraglich zugesichert das alte DArlehen ablösen. Die Volksbank wird das kennen.

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