Jeder Beschäftigte, dessen Brutto-Monatsgehalt bis 4.012,50 Euro beträgt, ist verpflichtet eine gesetzliche Versicherung abzuschließen.

Selbständige und Personen im öffentlichen Dienst, deren Einkommen über dem oben aufgeführten gesetzlich geregelten Betrag liegt, sollten sich der unerlässlichen Bedeutung einer Krankenversicherung auch bewusst sein.

Die Gesetze legen die Leistungen der Versicherungen fest. Daher sind Diese mehr oder weniger identisch. Unter diesen Umständen könnte es Sinn machen zu überlegen, ob ein Übergang zu einer anderen Versicherung finanzielle Vorteile bezüglich der Prämien schafft. Das Geld, was man dadurch sparen könnte, ist nicht unerheblich. Nehmen wir eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.500,- Euro; wenn diese Person zu einer Versicherung übergeht, die nur 2 % günstiger ist, so hat er einen finanziellen Vorteil von 35,- Euro, denn diese 2 % werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen aufgeteilt. Wenn man betrachtet, dass dadurch ein jährlicher Gewinn von 420,- erzielt werden kann, so sollte man diese Möglichkeit nicht ungeachtet lassen.

Gemäß der Gesetzeslage nach dem 1. Januar 2002 gilt für Jeden (egal ob pflichtverichert oder freiwillig) eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, dann kann er zu einer anderen Kasse wechseln. Um auch das mit einem Beispiel zu verdeutlichen; jemand, der seiner Kasse am 31.5.2008 die Versicherungskündigung einreicht, kann am 1.8.2008 bereits zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Dann aber ist man generell für 18 Monate an die neue Kasse gebunden.

Wenn jedoch die Kasse vor Ablauf der 18 Monate die Prämien erhöht, ist man berechtigt, wie oben geschildert, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zu einer neuen Krankenkasse überzugehen.

Daher sollte bei der Entscheidung nicht nur die Höhe der Prämien ausschlaggebend sein, sondern auch wichtige Fragen wie, ob und wann die Kasse plant die Prämien zu erhöhen, ob die Kasse in Ihrer Nähe eine Verbindungsstelle hat und ob man zum Beispiel auch Ansprechpartner zu den verschiedenen Problemfeldern finden kann. Ebenso berücksichtigt werden sollten Fragen wie, ob es ein Call-Center gibt, wie umfangreich Beratungs- und Unterstützungsdienste bei Fehlbehandlungen sind und selbstverständlich die Frage der Leistungen.

Auch wenn Sie Ihrer bestehenden Krankenkasse gekündigt haben ohne eine neue Kasse ermittelt zu haben, stellt dies keine Gefahr dar. Für den Fall, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Frist nicht Mitglied einer anderen Versicherung geworden sind, so bleiben Sie von Gesetzes wegen nach wie vor bei Ihrer alten Versicherung.