Bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, dass eine hohe Versicherungssumme bei Invalidität vereinbart wird. Bei Kindern liegt dieser Betrag bei minimal 100.000,- Euro. Der doppelte Betrag , also 200.000,- Euro, wäre jedoch angebrachter.

Um die Vollinvaliditätsentschädigung zu errechnen, müssen Sie den Monatsbedarf mit 240 multiplizieren. Wenn der monatliche Bedarf bei 800,- Euro liegt, bedeutet dies, dass die Summe der Entschädigung bei Invalidität 192.000,- Euro beträgt.

Wenn die oben genannte Summe mit einem Zinssatz von 5 % bei einer Bank angelegt werden würde, würde sie ohne Steuerabzüge 9.600,- Euro Jahreszinsen einbringen. Auf monatlicher Basis sind das 800,- Euro im Monat, also so viel wie der Monatsbedarf.

Bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung kann man die Unfallpolice mit geringeren Summen vereinbaren. Man kann aber auch die Unfallversicherung ganz oder wenigstens die “Progression” rauslassen. Letzteres heißt, dass man im Falle einer höheren Invalidität auch höhere Rentenansprüche hat. Bei Vollinvalidität beispielsweise nicht 100 %, sondern 225 % der Versicherungssumme. Das erhöht natürlich den Grundbeitrag. Mögliche Progressionsangebote sind: 300 %, 350 % oder 500 %.

Progressionstarife haben auch ihre Tücken: Die häufigsten unfallbedingten Dauerinvaliditäten werden mit einem Invaliditätsgrad von 25 % bemessen. Leider gibt es bis zu 25 % keine Leistungsverbesserung.

Bei einer Versicherungssumme von 100.000,- Euro für den Fall einer Invalidität muss man für Berufstätige mit Körper- und Handwerksarbeit 120,- Euro, für Berufstätige im Büro 60,- Euro und für Kinder 40,- Euro einzahlen. Eine Summe für den Fall eines Unfalltodes sollte auch gewählt werden (7.500,- bis 10.000,- Euro).