Wer mit dem Gedanken spielt, seine LV oder Rentenversicherung zu kündigen oder wer dies in den vergangenen Jahren getan hat, der sollte prüfen, ob er nicht aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung im Versicherungsvertrag die Chance auf eine Rückabwicklung seines Vertrags hat.

In den meisten Fällen ist eine Rückabwicklung deutlich lukrativer als die reine Kündigung und Annahme des Rückkaufswerts durch die Versicherung. Zudem trägt in den meisten Fällen die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage. Wenn man die Sache clever angeht, kann man sogar vor dem Widerspruch noch eine RSV abschließen.

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Die Alternative zur Kündigung - mit einer Rückabwicklung zu mehr Geld