wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

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  1. Avatar von glamau
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    Standard wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

    Hallo,
    ich habe in 2009 ein Bauspardarlehen teilweise abgelöst und in 2013 im Rahmen einer Umschuldung vollständig abgelöst;
    die Bausparkasse verlangte in 2009 (Festschreibung bis 30.9.15, Zins 4,8%) 4.600 Euro und in 2013 bei noch gut 2 Jahren Restlaufzeit 4.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung.
    Trotz Aufforderung wurde mir eine detaillierte Berechnung nicht zugesandt.

    Habe ich als Kreditnehmer und Verbraucher ein Anrecht auf eine detaillierte, nachprüfbare, verständliche Abrechnung der Vorfälligkeitsenschädigung?
    Wo steht etwas dazu?
    Gibt es Urteile hierzu?

    Ich kann derzeit nur vermuten dass die Vorfälligkeitsentschädigungen zu hoch waren;
    wie kann ich als Laie wenigstens in etwa die Sache nachrechnen?

    Für die Vorfälligkeitsentschädigung aus 2013 tritt die Verjährung erst am 31.12.2016 ein, ich vermute aber, dass auch die aus 2009 noch nicht verjährt ist da mir eine detaillierte Berechnung nicht zugesandt wurde, da mir die genaue Höhe bisher nicht bekannt ist - oder habe ich Unrecht?

    Wer kann mir helfen?
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag.

  2. Avatar von Jehan
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    Standard AW: wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

    Hi,

    schau mal hier, da sind Formeln zur Berechnung drinne: https://www.fehlerhafte-widerrufsbele...igungsrechner/

    Aber letzten Endes wirst du um einen Anwalt nicht heraum kommen - da gibt es so viel zu bedenken. Du kannst es aber auch bei einer Verbraucherzentrale probieren, die sind nicht teuer und können dich ganz gut beraten.

    viel Glück,
    Jehan

  3. Avatar von glamau
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    Standard AW: wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

    Hallo,
    vielen Dank für die Info.

    Ist doch schwierig zu berechnen, ich hatte gedacht, es gäbe eine einfachere Formel die auch dem Laien die Möglichkeit gibt, wenigstens in etwa nachzurechnen ob die Berechnung stimmt.

    Die Sache wird auch noch erschwert da die Bausparkasse -trotz Aufforderung - eine detaillierte Berechnung nicht zugesandt hat.
    Vielleicht hat ja hierzu auch jemand eine Idee.

    Nochmals vielen Dank.

  4. Avatar von glamau
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    Standard AW: wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

    Hallo,
    wie ich bereits erwähnte habe ich in 2013 für 42.000 Euro Ablösung und 4,8% Zinsen bei einer Restlaufzeit von 2,1 Jahren 4.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt.
    Die Schwesterfirma der Bausparkasse verlangte in 2013 für 138.000 Euro bei 4,9% und Restlaufzeit von 2,1 Jahren 5.300 Euro.
    Wenn ich nun sehe, 3-fache Forderung, Zinssatz kaum höher, Restlaufzeit identisch --- und dafür nur 1.300 Euro mehr - da kann doch etwas nicht stimmen.

    Auch wenn es hier vielleicht falsch ist, ich habe mir einfach mal den 3-Satz genommen und da wären 1.613 Euro angemessen gewesen und keine 4.000 Euro.

  5. Avatar von xlarge
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    Standard AW: wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

    Hängt ja auch immer vom aktuellen Marktzins ab - zu dem die Bank das zu früh gezahlte Geld wieder verleihen kann.

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