Berechnung Säumniszuschläge

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  1. Avatar von lotse7
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    Standard Berechnung Säumniszuschläge

    Hallo,
    gem. § 24 SGB IV wird "1,0% des auf Euro 50,00 abgerundeten rückständigen Betrages" berechnet.
    Was heißt das konkret für folgende Beträge: € 75,00 und € 284,52?
    Bemessungsmasis für Säumniszuschläge wären m. E. folglich € 50,00 bzw. € 250,00. Ist das zutreffend?

  2. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Berechnung Säumniszuschläge

    Für die 75.- Euro wird nichts berechnet, wenn der Säumniszuschla gesondert schriftlich anzufordern wäre (Portokosten höher als der Säumniszuschlag). Ansonsten ist die Basis 50.- Euro.

    250.- Euro ist richtig.

  3. Avatar von lotse7
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    Standard AW: Berechnung Säumniszuschläge

    Besten Dank!

  4. Avatar von lotse7
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    Standard AW: Berechnung Säumniszuschläge

    Nochmals zu Säumniszuschlag: Wie sieht es bei der Privaten Krankenversicherung aus? Hier dürfte § 24 SGB IV vermutlich NICHT gelten?
    Wäre stattdessen VVG § 193 (6) zugrundezulegen, so entfiele wohl eine "Abrundung auf € 50,00", d. h. Säumniszuschlag auf den vollen rückständigen Betrag?

  5. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Berechnung Säumniszuschläge

    Das sehe ich auch so. Das SGB gilt nur in Teilbereichen bei der PKV. Diese Rundungsregelung wird davon wohl nicht erfasst, wäre vermutlich auch ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit des VU.

  6. Avatar von lotse7
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    Standard AW: Berechnung Säumniszuschläge

    Könnten Sie mir bitte noch angeben, in welchen "Teilbereichen" das SGB auch für die PKV gilt?

  7. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Berechnung Säumniszuschläge

    Zum Beispiel § 5 und § 6. Eine Ausarbeitung erspare ich mir mal.

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