Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist für jeden wichtig. Vergessen Sie nicht, dass Sie nach gegenwärtiger Gesetzeslage unbegrenzt haftbar gemacht werden können, wenn zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit Sie einem Dritten gegenüber einen Schaden angerichtet haben.

Auch wenn Sie gar keine Schuld haben, kann es dazu kommen, dass Sie schon bei einer sehr einfachen Fahrlässigkeit zahlen müssen. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Versicherung in einem solchen Fall die Zahlung des Schadenersatzes übernehmen, sofern der Anspruch selbstverständlich berechtigt ist. Aber diese Versicherung wird auch helfen Forderungen, die nicht berechtigt sind, abzuwehren.