Hallo,

ich bin rechtlich leider nicht so bewandert - und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.

Ganz einfach erklärt, es geht um einen Internet-Service, der Pakete / Waren von zwei "Tauschpartnern" annimmt und dessen Inhalt auch überprüft.

Gilt dieser Service rechtlich gesehen bereits als "Treuhandservice" ? Dieser wird nämlich oftmals im Internet anderes definiert (Stichwort -Treuhandkonto).

Ich weiß das es auch ähnliche Rechtsinstitute gibt wie "Trust", "Vollmacht", "Hinterlegung / Verwahrung", "Ermächtigung" [...]

Wo wäre solch ein Service, rechtlich gesehen, genau einzuordnen ?

Vielen Dank im Voraus.