Auch dieser Versicherungstyp gehört zu den Verträgen, von denen wir grundsätzlich abraten. Denn für einen verhältnismäßig hohen Beitrag, ist der Schutz relativ klein. Die Versicherungsgesellschaften verfahren im Schadensfall nach dem Motto „grobe Fahrlässigkeit“. Damit haben sie in den meisten Fällen auch Erfolg. Und im Falle eines Rechtsstreits bekommen die Versicherungsgesellschaften oftmals auch Recht. Anscheinend muss man nach der Auffassung der Justiz spezielle Maßnahmen ergreifen und während des Urlaubs immer ein besonderes Auge auf dem Gepäck haben, damit es nicht gestohlen wird.