Bestimmte Voraussetzungen geben dem Versicherungskunden das Recht, im ersten Versicherungsjahr unter Berücksichtigung bestimmter Fristen dem Vertragsabschluss zu widersprechen oder ihn gar zu widerrufen.

Die Versicherungsgesellschaft hat gegenüber seinem Kunden die Verpflichtung, ihm alle für den Vertragsabschluss notwendigen Informationen zu geben. Geschieht dies bis spätestens zur Antragstellung nicht, besteht für den Versicherten das Recht, Abschlusswiderspruch zu erheben, wenn der Vertragsabschluss nach dem 01.01.1995 liegt. Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Diese Frist beginnt dann, wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen vorliegen und Sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend schriftlich über Ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden.

Wenn die Voraussetzungen des Fristbeginns nicht gegeben sind, d.h. wenn Sie von der Versicherungsgesellschaft fehlerhaft oder nur unvollständig oder sogar gar nicht informiert worden sind oder wenn die Rechtsbelehrung fehlerhaft oder gar nicht stattgefunden hat, dann fängt die Frist erst gar nicht an zu laufen. Dann haben Sie bis zu einem Jahr nach der Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages das Recht auf Widerspruch.