Diesel-Widerrufsjoker

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  1. Avatar von S. Schweers
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    Standard Diesel-Widerrufsjoker

    Werte Forumsmitglieder und Mitleser,


    in diesem Forum mit dem Thema "Abgas-Skandal Dieselgate" ist viel und kenntnisreich geschrieben worden. Viele offene Fragen - was für tatsächliche und rechtliche Konsequenzen haben Updates, -wie sind die Chancen eines Prozesses, -wie ist die Beweislast verteilt, -trägt der Rechtsschutzversicherer die Kosten etc. wurden behandelt.


    Ein wichtiger Hinweis fehlt aber noch, und er ist in meinen Augen ein eigenes Thema wert.


    Der Diesel-Widerrufsjoker. Er betrifft alle, die den Autokauf mit einem Darlehen finanziert haben.


    Wie vielleicht vielen schon von Immobiliendarlehen bekannt, waren auch die Autokredite mit Widerrufsbelehrungen zu versehen. Auch hatten die Autobanken Informationspflichten zu erfüllen. Entsprachen die Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen und/oder wurden die Informationspflichten nicht erfüllt, hörte die eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsfrist nicht auf zu laufen. D.h., der Widerruf des Darlehens ist heute noch möglich.


    Im Fall der Autodarlehen bringt der Widerruf auch den Kaufvertrag zu Fall, da beide sog. verbundene Geschäfte bilden. Der Widerruf des Darlehens bewirkt somit sowohl die Aufhebung des Darlehens als auch die Auflösung des Kaufvertrags. Bei der Rückabwicklung tritt die Autobank an die Stelle des Verkäufers. Im Ergebnis erhält der Autokäufer/Darlehensnehmer seine Anzahlung und die Raten zurück und gibt seinen Wagen der Bank. Ggf. hat er sich die gefahrenen Kilometer anzurechnen. Die Restschuld muss er nicht zahlen. Er wird also so gestellt, als hätte er nie gekauft.


    Vorteil: Keine Beweisschwierigkeiten, kein Gutachterkrieg, keine engen Verjährungsfristen.


    Es gibt bereits zwei Urteile: LG Berlin 4 O 150/16 und LG Arnsberg I-2 O 45/17.


    Mir liegen mehrere Autokreditverträge vor, u.a. der VW Bank und der Mercedes Bank. Alle enthalten Fehler.


    Mehr Informationen hier: www.diesel-widerruf.de.

    Wenn diese Verlinkung nicht gerne gesehen ist, bitte ich um Nachricht des Moderators.



    Gerne beantworte ich Rückfragen.

  2. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    wunderbar, dann könnte man hier die Themen

    a) fehlende und fehlerhafte Pflichtangaben (dazu habe ich bei vielen Verträgen festgestellt, dass die Angabe des Autohauses als Darlehensvermittler fehlt)
    b) örtliche Zuständigkeit (mE klar am Sitz des Verbrauchers bzw. dort, wo das Fahrzeug sich bestimmungsgemäß befindet nach § 29 ZPO, aA aktuell in einem Verfahren LG FFM)
    c) Anrechnung gefahrener Kilometer

    u.a. erörtern. Da geht die Klagewelle ja erst richtig los.

    www.widerruf-durchsetzen.de

  3. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Es gibt viele offene und spanndende Fragen!
    Die Verträge, die ich kenne, enthalten ungenügende Angaben zu den Kündigungsmöglichkeiten des Verbrauchers.
    Es wird wohl so sein wie bei den Immobiliardarlehen. Irgendetwas ist immer falsch...

  4. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    in der Tat. Kündigungsmöglichkeiten und Berechnungsmethode VFE ist immer ein Ansatz, aber da ist noch viel mehr möglich

  5. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Jetzt scheint Volkswagen so langsam einzuknicken:

    Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierung: VW verzichtet auf Leasing-Zahlung

    Allerdings ist das bisher noch die Ausnahme. Bei den Krediten jedenfalls müssen unsere Anwälte fast durchweg noch klagen. Durch die guten Voraussetzungen für Nachversicherung (Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor Widerruf) ist das Kostenrisiko für die Mandanten minimal.

  6. Avatar von Recht_so
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    ganz frisch auch LG Heilbronn, Urteil vom 24.01.2018 - Ve 6 O 311/17 - mit ausführlichen Entscheidungsgründen

  7. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Die Entscheidung des LG Heilbronn ist ärgerlich! Aber gut, es war nicht zu erwarten, dass der Diesel-Widerrufsjoker ein Selbstläufer wird. Wir hatten auch bei Immobiliendarlehen anfangs eine schwierige Entwicklung...

  8. Avatar von Recht_so
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Dass die Prozessaussichten derzeit sehr durchwachsen sind, zeigen auch die anderen vom LG Heilbronn zitierten, teils unveröffentlichten instanzgerichtlichen Urteile. Irgendwann wird der BGH wie beim Widerruf von Immobiliardarlehen sicher auch hier den rechtlichen Nebel lichten (wobei dort freilich auch jetzt noch einige "Schwaden" verblieben sind).

  9. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    schade, dass das LG wieder nichts zur örtlichen Zuständigkeit (Sitz des Verbrauchers und Ort, an dem sich das Fahrzeug befindet)) gesagt hat, was das LG Frankfurt in einem eigenen Verfahren nun anzweifelt und alle anderen Gerichte unproblematisch akzeptieren, sonst gäbe es ja keine Verfahren außerhalb Braunschweigs (was die VW Bank betrifft).

  10. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Nur kurz, ohne Blick in den Kommentar:

    Die "Autobank" wird in den mir vorliegenden Kreditverträgen als "Ein Unternehmen der ..." Auto-AG genannt. Die Auto-AG wiederum hat dann eine Niederlassung vor Ort, welche die Bank, die woanders sitzt, als Vermittler vertritt. Müsste doch für eine Klage am Sitz der Niederlassung reichen?

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    nun ich hatte das eher unter dem Gesichtspunkt des § 29 ZPO gesehen, denn die Bank ist ja eine eigene rechtliche Person und hat anders als die Volkswagen AG ja in der Filiale keine Niederlassung.

  12. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker


    teilweise ist das aber ziemlicher Unfug, was das LG Heilbronn hier schreibt. Wenn es schon - so sehe ich das auch - richtig erkennt, dass das Autohaus nicht als Darlehensvermittler genannt wird, kann das nach § 492 VI BGB nicht einfach nachgeholt werden, sondern dann muss auch auf die jetzt 1 montige Widerrufsfrist hingewiesen werden, § 492 VI 4 BGB. Die fragwürdigen Ausführungen zum Rechtsmissbrauch insoweit mal außen vor gelassen. Auch die Argumentation, § 314 BGB sei nicht nötig, jedenfalls aber in 7e des Vertrags erwähnt, ist völlig widersprüchlich. Denn dort ist ja nur das Kündigungsrecht der Bank genannt. Dann soll der Verbraucher aus der Nennung des Kündigungsrecht für die Bank schließen, dass er auch selbst ein solches hat ..... (Rz 54 ist schlicht abenteuerlich, was der normal informierte Verbraucher plötzlich alles kann)

    64

    ii. Angaben zu Name und Anschrift des Darlehensvermittlers
    65

    Auch die Angaben der Beklagten zu dem unstreitig als Darlehensvermittler agierenden Autohaus K. genügen den gesetzlichen Anforderungen über die Informationspflichten der Beklagten. Hierbei kann dahin gestellt bleiben, ob die Angaben hierzu in den vorvertraglich ausgehändigten und als Anlage K 2 vorgelegten Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite den vertraglichen Informationspflichten der Beklagten genügen (so offenbar OLG Braunschweig vom 15.06.2017, Anlage B 8). Dies dürfte jedenfalls vom Bundesgerichtshof angesichts der Entscheidung vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 434/15) für nicht ausreichend erachtet werden. Jedenfalls hat aber die Beklagte die Informationen über den Namen des Darlehensvermittler in ihrer als Anlage B 2 vorgelegten Annahmeerklärung in Schriftform nachgeholt im Sinne von § 492 Abs. 6 BGB. Zwar befindet sich auf der Annahmeerklärung nicht die Anschrift des vermittelnden Autohauses. Es ist nach allgemeiner Lebenserfahrung jedoch ausgeschlossen, dass dem Kläger die Anschrift des Autohauses K. nicht auch in irgendeiner schriftlichen Urkunde im Nachgang zu dem mit der Beklagten abgeschlossenen Darlehensvertrag zur Verfügung gestellt wurde, so dass die Voraussetzungen der Nachholung dieser Pflichtangabe auch hinsichtlich der Anschrift des Autohauses vorliegen, sofern man nicht in den Fällen, in denen der Darlehensvermittler zugleich der Händler der finanzierten Sache ist und vom Darlehensnehmer eigeninitiativ persönlich vor Abschluss des Darlehensvertrages aufgesucht wurde, die Information über die Anschrift des Darlehensvermittlers als reine Formalie ohne Informationsgehalt für entbehrlich halten mag. Die Nachholung dieser Pflichtangabe, die nicht zu einer Vertragsänderung führt, hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist einen Monat beträgt und mit der Nachholung beginnt, worüber die Beklagte abstrakt in der Widerrufsinformation aufgeklärt hat. Im Übrigen wäre aber nach Überzeugung des Gerichts jedenfalls eine Berufung auf die Widerruflichkeit mangels Information über die Anschrift des vermittelnden Autohauses im streitgegenständlichen Fall, in welchem der Kläger sich selbst zu dem Autohaus persönlich begeben hat, um dort sein Auto auszusuchen, rechtmissbräuchlich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsposition. Da bei der in diesem Zusammenhang erforderlichen Interessenabwägung die Bedeutung der fehlenden Pflichtangabe für den Verbraucher einzustellen ist (vgl. allg. MüKO/Schürnbrand, 7. Auflage 2016, Rn 13) und eine Bedeutung der Information über die Anschrift des Autohauses im streitgegenständlichen Fall für den Kläger als reine Formalie ohne Informationsgewinn gänzlich zu versagen ist, wäre die Berufung des Klägers auf die Unterlassung der Information hierüber rechtsmissbräuchlich.

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    ich hole meine Frage zur örtlichen Zuständigkeit nochmal nach vorn. Meines Erachtens ist es letztlich eine Rückabwicklung (auch) des Kaufvertrag, in den der Darlehensgeber hinsichtlich der Rechtsfolgen eintritt und daher müsste auch der Sitz des Verkäufers eine örtliche Zuständigkeit begründen. Sonst könnte es ja auch keine Urteile quer durch die Republik pro und contra VW Bank geben. Meinen dazu?

    Zudem dürfte der Nutzungsersatz bei Verträgen nach dem 13.06.2014 ggfs noch problematsicher sein. Da §§ 346 BGB ja nicht gelten, ist die Frage, ob der Wertverlust (so denn überhaupt geschuldet) nach der Wertverzehrtheorie zu berechnen ist (also linear) oder aber der tatsächliche Wertverlust geschuldet sein könnte, was das LG Berlin mal so angedeutet hat. Palandt-Grüneberg allerdings insoweit relativ klar, § 357 Rn. 11: " § 346 Rn. 10 gilt entsprechend" und der sieht die bekannte lineare Wertminderung vor.

    Meinungen dazu?

  14. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Werter Kollege, hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit gebe ich Ihnen recht. Der Darlehensgeber tritt in den Kaufvertrag ein. In Fällen der Klage auf Rückgewähr der Leistung ist die Klage einheitlich an dem Ort zu erheben, an dem sich die Kaufsache befindet (Wohnort des Schuldners). So die gängige Kommentierung in der Literatur. Dies passt auch dazu, dass der Eintritt der Bank in die Verpflichtungen des Verkäufers ja nicht dazu führen darf, dass sich die Situation des Verbrauchers hinsichtlich des Gerichtstandes verschlechtert. -Bei Rückforderungen aus dem Darlehensvertrag ist ebenfalls der Wohnsitz des Schuldners maßgeblich. Diese Argumente habe ich Musielak entnommen.

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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    als Rückmeldung zur Zuständigkeit. Die Bank lässt sich rügelos ein ...

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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Darf ich noch einmal kurz fragen, Herr Kollege, an welchem LG Sie die Klage anhängig gemacht haben.

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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Bemerkenswert ist, dass die Rechtsprechung in Sachen Autokredit-Widerruf zuletzt zugunsten der Verbraucher gekippt ist. Auch sind die Autobanken der VW-Gruppe inzwischen in vielen Fällen vergleichsbereit, so dass sich für Kunden sehr lohnenswerte Kompromisse finden lassen. Ich habe diese aktuellen Entwicklungen in einem Gastbeitrag für den FOCUS zusammengefasst:

    Widerrufsjoker nutzen: So erzwingen Verbraucher die Rücknahme ihres Diesel-Kfz

    Damit sind die Chancen gerade für Diesel-Besitzer, die den Kauf ihres Autos bei einer Bank der VW-Gruppe finanziert, derzeit hervorragend. Zudem sollte man noch bedenken, dass das Kostenrisiko bei einem Kredit-Widerruf minimal ist. Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, der kann noch vor dem Widerruf eine Police abschließen. Aber Vorsicht: Nicht jede Versicherung kommt für dieses Vorgehen in Frage. Deshalb immer zuerst den Kredit-Vertrag anwaltlich prüfen lassen und dann das weitere Vorgehen mit dem Anwalt besprechen.

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    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Zum Thema Zuständigkeit,

    Meines Erachtens ist der Hinweis insoweit falsch, da es um die Rückabwicklung verbundener Verträge geht und daher der Darlehensgeber zum Zweck der Rückabwicklung des Kaufvertrages in den Kaufvertrag eintritt. Letztlich handelt sich damit auch um die Rückabwicklung des Kaufvertrages, so dass das Gericht nach den allgemeinen Regelungen zur Rückabwicklung von Kaufverträgen auch zuständig wird.

    Soweit es um die Volkswagenbank und ihre Niederlassungen geht, ist allerdings zudenm damit zu rechnen, dass sich die Volkswagenbank rügelos einlassen wird.

    Von welchem Gericht stammt der Hinweis?

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