Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

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  1. Avatar von bruffl
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    Standard Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

    Hallo,
    Ich habe mir 2013ein Haus gebaut und werde dieses wohl auf Dauer bewohnen.
    Natürlich habe ich monatliche Tilgungsraten.
    Anfang des Jahres erhielt ich von der LBS Bescheid, dass der Bausparvertrag zur Auszahlung bereit stünde.
    Habe darauf hin meine Bausparkasse aufgesucht, und ich weiß nicht was mich damals geritten hat, ich habe auf alle Zulagen bei der Auszahlung verzichtet.
    Ich habe diese Woche nun Bescheid von der LBS bekommen, dass der Betrag ausgezahlt wurde, die Altersvorsorgezulagen und die Steuervergünstigungen wurden abgezogen. Es handelt sich um einen Betrag von mehreren T€.
    Unter der Bescheinigung heißt es,
    "Einwendungen gegen die einbehaltenen und abgeführten Beträge können Sie innerhalb eines Jahres nach Erteilung dieser Bescheinigung durch einen schriftlichen Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrages geltend machen"
    Ich weiß meine Frage klingt etwas blöd, aber heißt das nun, ich kann die Zulagen
    nach Antrag doch noch erhalten?
    Hoffe mir kann jemand helfen.

    Danke
    VG
    Axel

  2. Avatar von marinapecunia
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    Standard AW: Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

    Ja, nun weiß ich allerdings nicht, was genau berechnet wird. Aber natürlich musst Du den entsprechenden Betrag für die Förderung einzahlen und Dich dann an die Förderrichtlinien halten.
    Du sprichst vermutlich von den Riesterförderungen. Eien Riester-BSV kann mann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Finanzierung nehmen.... Hier tut eine ausführliche individuelle Beratung not.

    Warum die LBS Dich da nicht besser beraten hat, weiß ich nicht. Vielleicht hat Sie ja, und Du wusstest es besser ;-)

    Mein Rat, nimm Dir für die Zukunft einen Makler, da hast Du jemanden, der "alles" vermitteln kann und Dir immer die besten Varianten anbietet. Denn er steht nur auf Deiner Seite!

  3. Avatar von bruffl
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    Standard AW: Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

    Hi,

    habe nun heute erst Deine Anwort gesehen, danke dafür.
    Ich habe mich vor 4 Wochen mit meinem Berater bei der LBS zusammgesetzt, er meinte er hätte schon einmal so einen Fall gehabt und hätte das Geld zurück geholt.
    Da heute noch eine Nachforderung der Riesterkasse kam, habe ich heute nochmal bei der LBS angeruden und nachgefragt.
    Ja, wir würden das Geld zurück bekommen. Wir würden den Riester Bausparvertrag einfach weiter laufen lassen.
    Das ist nicht das was ich will, hab ich ihm auch gesagt.
    Er meinte er würde mal nachfragen, ob es auch möglich mir die Forderungen auszuzahlen, wenn ich einen neuen Vertrag abschließe.
    Ich habe so langsam das gefühl, er will mir unbedingt einen neuen Vertrag aufschwatzen oder den verlängern um eine Provision zu kassieren.
    Hoffe es weiß jemand Rat.

    Danke

  4. Avatar von marinapecunia
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    Standard AW: Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

    Hi, ich habe nun eine ganze weile nicht hier rein geschaut.
    Dein Problem ist sicher inzwischen gelöst.

    Hier aber noch ein Wort zum "Aufschatzen"

    Erst einmal - mit der Provision die ein Vermittler beim Abschluss eines Vertrages erhält, wird seine Beratungs-Arbeit bezahlt. Und das ist ja wohl okay hier Arbeit-da Lohn.

    Ob eine Bausparkasse oder andere Gesellschaft einen gekündigten Vertrag wieder in Kraft setzt oder nicht , ist ganz allein Ihre Sache. Die Förderungen, die doch wieder zurück gezahlt werden sollen müssen aber auf einen bestehenden Vertrag.
    Es gibt Bausparbedingungen an die sich beider Seiten halten müssen.
    Und Du schreibst ja selbst: "was hat mich da geritten"

    Auch ist die Riesterförderung an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden, wenn der Staat was "verschenkt", ist das immer an strenge Bedingungen geknüpft.

    Aber Fehler sind dazu da, um aus Ihnen zu Lernen!

    Ich wünsche Dir für das nächste Mal mehr Umsicht!

  5. Avatar von bruffl
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    Standard AW: Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

    Danke für die freundlichen Worte


    Erst einmal - mit der Provision die ein Vermittler beim Abschluss eines Vertrages erhält, wird seine Beratungs-Arbeit bezahlt. Und das ist ja wohl okay hier Arbeit-da Lohn.

    Alles okay, die Provision habe ich beim Abschluß bezahlt, die jährlichen Gebürhen auch!
    Und da es sich um ein Missverständis handelte, ich bin davon ausgegangen dass die Forderungen in diesem Jahr komplett genutzt werden müssen, habe ich ihn unter "schädlicher Verwendung" gekündigt.
    Leider hat sich erst hinterher herausgestellt, dass dem nicht so ist.
    Selbstverständlich wäre ich auch jetzt bereit eine anteilige Provision für das zurück geforderte Geld zu bezahlen...
    Ich bitte zu entschuldigen, dass ich nicht allwissend bin, ich komme weder aus dem Banken- noch Versicherungssektor.

  6. Avatar von marinapecunia
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    Standard AW: Wohn Rister, Einwendungen gegen den Bescheid

    Hallo, ich glaube jetzt haben wir uns missverstanden. Ich reagiere etwas allergisch auf das Wort "aufschwatzen", bin seit über 25 Jahren im Geschäft und habe noch nie was aufgeschwatzt und die meisten meiner Maklerkollegen auch nicht. Ich will jetzt nichts gegen Vertreter sagen, sprich Vertreter eine Bausparkassen, die Weisungsgebunden sind, aber es ist schon ein Unterschied, ob ich für den Kunden oder für die Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft arbeite. Ich gehe aber erst einmal auch davon aus, das diese Ihre Arbeit im Interesse des Kunden machen.

    Die Abschlussgebühr geht teilweise als Provision an den Vermittle, die Jahresgebühr an die Gesellschaft. Also jeder Verdient - das Leben ist kein Ponyhof. Soweit so gut.


    Deine Aussage: "und ich weiß nicht was mich damals geritten hat", klang für mich wie - man hat mich beraten und ich habe entgegen der Empfehlung gehandelt.
    Das habe ich offensichtlich falsch verstanden.
    "Wohnriester" ist auch recht schwer zu verstehen und zu beraten, ich glaube im vergangenen Jahr oder schon vorher, wurde hier noch einmal Gesetzesänderungen vorgenommen. Nicht desto trotz muss ein Vermittler richtig und vollständig beraten.

    Wenn Du die Chance hast bzw, wenn du das Geld rückwirkend zurück bekommst, nutze entweder einen Bausparvertrag(BSV) mit geringer Bausparsumme und 1 % Abschlussgebühr, dann wird es billiger und überlege später mit einem Makler, ob es sinnvoll ist den BSV zu behalten und später, im Rahmen der Gesetzlichen Vorgaben, ihn für Um- oder Ausbauten zu nutzen, ggf. zusammen mit KfW - Förderungen(KfW googeln) oder Du kannst auch einen Rentenvertrag abschließen und das Guthaben vom BSV übertragen lassen.

    Und Fachkenntnisse muss der entsprechende Fachmann haben, nicht der Verbraucher bzw. der hat diese in seinem Beruf. Leider ist das aber auch nicht allen klar. Ich kann nur immer wieder nur bitten, vertaut den Maklern, die sind für die Kunden da und haften dafür.

    Wenn Du Grund zu der Annahme hast, das Du falsch oder schlecht beraten wurdest, dann sollte das geklärt werden.

    Mit der Bausparkasse direkt oder über den "Ombudsmann"
    - Ombudsleute der Privaten BausparkassenOmbudsleute der Privaten Bausparkassenwww.schlichtungsstelle-bausparen.dehttps://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/

    Ombudsleute stehen bei Streitigkeiten dem Verbraucher zur Seite, sie versuchen zu schlichten.

    So nun hoffe ich, sind alle Diskrepanzen ausgeräumt. Und ich konnte noch ein wenig weiterhelfen.

    Wenn Du noch Fragen hast, stelle sie mir, ggf. an mich direkt(Antwort ist kostenfrei für Dich), ich beantworte sie gern!

    liebe Grüße






    Verband der Privaten Bausparkassen
    Postfach 30 30 79
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