Ich habe vor inzwischen fast zwei Jahren mal Forderungen als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren geltend gemacht. Den Umschlag mit allen entsprechenden Belegen habe ich, da nicht weit entfernt, persönlich in den Briefkasten der Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin geworfen. Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich auch innerhalb der Frist zur Geltendmachung meiner Forderungen den Brief dort in den Briefkasten geworfen habe.

Zwischendurch gab es auch mal Post, als sich die Adresse der Kanzlei geändert hatte. Lief also alles, dachte ich. Aber nun erhielt ich heute wieder einen Brief von der Kanzlei, dass das Amtsgericht meine Forderungen zu spät erhalten hätte und ich nun eine Gebühr von 20 Euro wegen der nachträglich gemeldeten Forderungen zahlen soll.

Ich bin mir sicher, dass ich den Brief innerhalb der Frist zur Kanzlei gebracht habe. Kann es sein, dass die Kanzlei meine Forderungen zu spät weitergereicht hat? Ich habe das Recht, den Forderungsanmeldungen des Insolvenzgerichts zu widersprechen. Ich frage mich nur: Lohnt sich der Aufwand bei 20 Euro? Da ich den Brief persönlich bei der Kanzlei eingeworfen habe, kann ich natürlich auch keinen Zustellungsnachweis liefern... Aber auch, wenn es "nur" 20 Euro sind, sehe ich es eigentlich nicht ein, diese zu zahlen. Hat da jemand Erfahrungen oder Wissen? Wäre klasse.