Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

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  1. Avatar von mapoe
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    Standard Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Hallo Zusammen,

    wir haben von einer Notarin eine Rechnung über 133,60 € bekommen ohne dieser irgendeinen Auftrag erteilt zu haben. Die Notarin berechnet darin
    - Beglaubigung einer Unterschrift
    - Auswärtsgebühr
    - Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 BNotO
    - Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 3 BNotO
    - Vollzugsbeühr
    und das Ganze noch zzgl. 19% Umsatzsteuer

    Es geht dabei um die Löschungsbewilligung einer Grundschuld nach vollständiger Ablösung eines Darlehens. Wir haben jedoch weder bei der Bank eine Löschungsbewilligung beantragt, noch dem Ansinnen der Bank, eine Löschungsbewilligung auszustellen, zugestimmt.

    Müssen wir die Rechnung begleichen? Darf die Notarin ohne unsere Zustimmung uns überhaupt eine Rechnung senden? Gilt hier nicht, wer bestellt, bezahlt?

    Herzlichen Dank für eure Einschätzung und Erfahrungen

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Fragt bei eurer Hausbank an bzw lest in eurem Darlehensvertrag nach. Da steht sicherlich was zu dem Thema

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Es gilt allerdings auch: Eigentum verpflichtet.

  4. Avatar von SySta
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Ich würde zu allererst mal die Notarin anrufen und fragen warum und in wessen Auftrag sie gehandelt hat.

    Denn normalerweise entscheidet man selber ob man seine Grundschuld löschen lassen will.
    Ich hab meine z.B. ganz bewusst nicht löschen lassen.

  5. Avatar von peer
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    @SySta: Es geht scheinbar nicht um die Löschung der Grundschuld, sondern um die Ausstellung der Löschungsbewilligungsurkunde.
    Mir wurde sie z.B kostenfrei ausgestellt. Auch ich habe weder danach gefragt, noch beabsichtige ich die Löscung zubeantragen.

  6. Avatar von SySta
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Zitat Zitat von peer
    @SySta: Es geht scheinbar nicht um die Löschung der Grundschuld, sondern um die Ausstellung der Löschungsbewilligungsurkunde.
    Mir wurde sie z.B kostenfrei ausgestellt. Auch ich habe weder danach gefragt, noch beabsichtige ich die Löscung zubeantragen.
    Sorry , :-) ich war vorhin auf dem falschen Dampfer.

    Die Bank bescheinigt dem Kreditnehmer , dass er sein Darlehen komplett getilgt hat – sie stellt ihm dazu natürlich die nötige Löschungsbewilligung aus.

    Das war bei mir ebenfalls so, wobei ich über die Bank wusste, dass das Ausstellen/ Beglaubigen der Löschungsbewilligung über einen Notar abgewickelt wird, mir aber die zusätzlichen Kosten nicht in Rechnung gestellt werden.
    Ich hab gerade mal gelesen, weil mich das interessiert.

    Zitat:
    "Auf Grund der weiteren Entscheidung des BGH zu Auslagen- und Aufwendungsersatzansprüchen (BGH vom 06.05.2011, AZ: XI ZR 437/11) darf eine Bank die Auslagen für eine notarielle Beglaubigung einer Löschungsbewilligung sowie den Versandt geltend machen. "
    Wäre natürlich aber verständlich, dass die Bank dann die Kosten ersetzt haben will und man nicht losgelöst eine Rechnung von einem fremden Notar bekommt.
    Also würde ich im Zweifel, falls ich nicht alle Unterlagen durchsuchen wollen würde, bei der Bank nachfragen.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    ......und wenn was gelöscht werden musste oder zu löschen ist, dann ist immer noch die Frage, um was für eine Grundschuld

    - Briefgrundschuld
    - brieflose Grundschuld
    - Buchgrundschuld

    usw. es sich handelt!

  8. Avatar von SySta
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Warum?

    Hallo Noelmaxim,
    bei Ihrer Erfahrung , haben Sie doch bestimmt mehr Wissen als wir.
    Ist es denn üblich das die beauftragten Notare die Kosten für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung gesondert von dem DL abfordern? ... die den Notar überhaupt nicht beauftragt haben.... Wenn es denn heißt, dass die Bank diese zusätzlichen Kosten geltend machen darf?

  9. Avatar von mapoe
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Habt vielen Dank für eure Beiträge. Nachdem ich mir die erhaltenen Unterlagen in Gänze habe selbst anschauen können, ist mir Folgendes aufgefallen:
    - Nur die Zahlungsaufforderung der Notarin mit dem Überweisungsträger ist an uns adressiert.
    - Die Kostenberechnung selbst ist an die Bank adressiert.
    - Der Brief mit den beiden Schreiben der Notarin hat uns die Bank zugesandt, mit einem Hinweis, dass sie die Löschungsbewilligung erteilen, mit der Beglaubigung einen Notar beauftragt haben und wir die Rechnung direkt an den Notar begleichen sollen.

    Wir haben die Löschungsbewilligung aber gar nicht beantragt und brauchen diese zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht.

    Kann es sein, dass die Bank das so macht, weil wir das Darlehen fristgerecht widerrufen hatten und vorbeugen will, dass wir im Prozess diese Gebühren zurückfordern können, wenn wir diese an die Bank gezahlt haben?

    Darf die Bank das eigentlich so machen? Sie hat übrigens ganz schnell das Konto gelöscht, sonst hätte ich die Gebühren ja einfach direkt an die Bank überweisen können

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Hallo mapoe,

    so richtig helfen kann doch keiner. Erst übersiehst du was und nun ergänzt du deine Aussagen mit der Tatsache des Widerrufs!

    Die Bank will dich ob des Widerrufs loswerden, die Löschungsbewilligung dann auszustellen ein völlig normaler und nachvollziehbarer Vorgang und diese in deinen Händen zu halten ist doch völlig ok, normal und je nach Art der Ablösung auch erforderlich und hilfreich.

    Hast du den Ablösebetrag aus eigenen Mitteln oder aus Fremdmitteln abgelöst?


    Mal so nebenbei, ggf. nutzt dir die eingetragene Grundschuld auch gar nichts, da die abzulösende Bank den Treuhandauftrag der ablösenden Bank nicht annimmt. So muss eine neue im Nachrang eingetragen werden und die vorrangige kann dann, nach Abrechnung des Darlehens, gelöscht werden.

  11. Avatar von mapoe
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Vielen Dank für die Infos, noelmaxim.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hast du den Ablösebetrag aus eigenen Mitteln oder aus Fremdmitteln abgelöst?
    Ablösung erfolgte aus Eigenmitteln.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Bank will dich ob des Widerrufs loswerden, die Löschungsbewilligung dann auszustellen ein völlig normaler und nachvollziehbarer Vorgang und diese in deinen Händen zu halten ist doch völlig ok, normal und je nach Art der Ablösung auch erforderlich und hilfreich.
    Da Ablösung aus Eigenmitteln ist die Ausstellung der Löschungsbewilligung für mich doch nicht notwendig, oder? Wenn es also nur im Interesse des Bank ist, die Löschungsbewilligung auszustellen, müsste sie auch den Notar bezahlen und kann uns dann die Kosten in Rechnung stellen, wenn wir die Löschungsbewilligung haben wollen, oder irre ich hier?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mal so nebenbei, ggf. nutzt dir die eingetragene Grundschuld auch gar nichts, da die abzulösende Bank den Treuhandauftrag der ablösenden Bank nicht annimmt. So muss eine neue im Nachrang eingetragen werden und die vorrangige kann dann, nach Abrechnung des Darlehens, gelöscht werden.
    Es gibt keine ablösende Bank, die ins Grundbuch eingetragen werden will.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Ich kenne doch das Grundbuch gar nicht, kenne die Art der eingetragene Grundschuld nicht.

    Die Löschungsbewilligung in den Händen zu halten erachte ich als sinnvoll und notwendig an, auch liegt es in deinem Interesse, diese in deinen Unterlagen zu halten, denn es kann irgendwann mal Sinn ergeben, bzw. erforderlich werden, die Grundschuld löschen zu lassen.

    Über welche Summe reden wir?

  13. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Du weißt schon wenn die Grundschuld auf deine Hausbank eingetragen ist sie diese auch gerne bei anderen Geschäften ziehe kann ? Zb Ratenkredif nicht bezahlt, Überziehungskredit nicht ausgeglichen

  14. Avatar von mapoe
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Löschungsbewilligung in den Händen zu halten erachte ich als sinnvoll und notwendig an, auch liegt es in deinem Interesse, diese in deinen Unterlagen zu halten, denn es kann irgendwann mal Sinn ergeben, bzw. erforderlich werden, die Grundschuld löschen zu lassen.
    O.k., danke für den Tipp. Ich kannte es bisher nur so, dass die Bank, Bsk usw. die Löschungsbewilligung verwahren bzw. erst auf Wunsch des Kunden ausstellen lassen.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Über welche Summe reden wir?
    Ist nicht sooo viel, die Grundschuld ist über 120.000 € eingetragen

    Welchen Nutzen hat es denn, die "Löschungsbewilligung in den Händen zu halten", außer dass evtl. die Grundschuld zwei/drei Tage früher gelöscht wird, als wenn man die Löschungsbewilligung bei Bedarf anfordert?. Die ins Grundbuch eingetragene Bank kann nach Austellung der Löschungsbewilligung die Grundschuld ja nicht mehr abtreten und ein anderer Darlehensgeben kann mit der Löschungbewilligung doch auch nix anfangen oder würden die sich dadurch dann mit einer nachrangigen Eintragung zufrieden geben?

    Zitat Zitat von Hilfe
    Du weißt schon wenn die Grundschuld auf deine Hausbank eingetragen ist sie diese auch gerne bei anderen Geschäften ziehe kann ? Zb Ratenkredif nicht bezahlt, Überziehungskredit nicht ausgeglichen
    Danke. Ja, das ist wohl wahr aber die Grundschuld ist nich auf unsere Hausbank eingetragen.

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Es geht doch nicht nur einzig um die Verwahrung der Grundschuld in deinem Fall.

    Hier liegt ein Widerruf, scheinbar - was auch an Informationen gefehlt hat - bei einer Hypotheken-, oder Drittbank vor. Diese hält nach Rückführung des Darlehens keine weitere Geschäftsverbindung mehr zu dir, zu dem wollen insbesondere nach erfolgreichen Widerruf die Banken aus verschiedenen Gründen keine Geschäftsverbindung mehr mit dem Widerrufer pflegen, entsprechen lösen und reichen sie alles aus/auf, was eine Geschäftsverbindung noch in irgendeiner Form gleich kommt.

    Dazu können auch Schikane, Mutwillen.oder "Kindergartenverhalten" der Banken gehören. Es ist wirklich schwer zu beurteilen, warum sich was und wieso so verhält, wie es sich derzeit darstellt.

  16. Avatar von mapoe
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Diese hält nach Rückführung des Darlehens keine weitere Geschäftsverbindung mehr zu dir,
    Doch, ich habe dort noch Tagesgeldkonten.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...zu dem wollen insbesondere nach erfolgreichen Widerruf die Banken aus verschiedenen Gründen keine Geschäftsverbindung mehr mit dem Widerrufer pflegen, entsprechen lösen und reichen sie alles aus/auf, was eine Geschäftsverbindung noch in irgendeiner Form gleich kommt.
    Dazu passt dann aber nicht, dass wir drei Tage zuvor einen sehr netten Brief von der Bank bekommen haben. Darin umwirbt sie uns "Dann lassen Sie uns die gute Zusammenarbeit auszubauen.", damit wir jetzt mit dem Girokonto zu ihr wechseln
    Das war keine Info- oder Dialogpost, sondern ein voll bezahlter Brief und die Adressierung kommt aus dem Darlehen und nicht aus den „Sparkonten“!

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Dazu können auch Schikane, Mutwillen.oder "Kindergartenverhalten" der Banken gehören. Es ist wirklich schwer zu beurteilen, warum sich was und wieso so verhält, wie es sich derzeit darstellt.
    O.k., also schwer zu verstehen wie die Bank tickt, bzw. die einzelnen Geschäftsbereiche oder Abteilungen.

    Aber es bleibt die Frage, ob das Handeln der Bank so o.k. ist und uns die Notarin eine Zahlungsaufforderung für eine Rechnung senden darf, deren Empfänger die Bank ist?

  17. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Zitat Zitat von mapoe
    Aber es bleibt die Frage, ob das Handeln der Bank so o.k. ist und uns die Notarin eine Zahlungsaufforderung für eine Rechnung senden darf, deren Empfänger die Bank ist?
    Und warum willst Du diese Frage nicht von der Bank und/oder Notarin beantworten lassen?

  18. Avatar von spassinnebacken
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    Standard AW: Beauftragung / Kosten Löschungsbewilligung Grundschuld

    Sagen wir mal so:
    Um das Grundbuch irgendwann mal wieder "sauber" zu bekommen (wenn das Haus mal verkauft werden soll oder aus welchem Grund auch immer) braucht man die Löschungsbewilligung der Bank und - sofern es sich um eine Briefgrundschuld handelt - auch den Grundschuldbrief. Beides bewahrt man gut zu Hause auf und wenn irgendwann die Löschung der Grundschuld beantragt werden soll, hat man alle Unterlagen parat.

    Dass die Kosten für die Löschungsbewilligung auf den Eigentümer umgelegt werden, ist nach meinem Kenntnisstand eigentlich Usus und nicht unnormal. Sollte aber die Notarin erklären können.

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