Grundstück zusammen gekauft, Kredit läuft über mich

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  1. Avatar von Konstantin
    Konstantin

    Standard Grundstück zusammen gekauft, Kredit läuft über mich

    Während der Ehe wurde ein Grundstück gemeinsam gekauft, aber der Kredit in Höhe von 50.000 Euro geht leider nur auf mich. Eine Grundschuld existiert nicht. Es sei noch erwähnt, wir sind noch nicht geschieden.

    Nun meine Fage: Welche Möglichkeiten gibt es, das gesamte Grundstück auf meinen Namen zu bekommen? Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben?

    Besten Dank!
    MfG

    Konstantin

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Grundstück zusammen gekauft, Kredit läuft über mich

    Hallo Konstantin,

    wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie das Grundstück gemeinsam während der Ehezeit gekauft und auch den Kredit aufgenommen?

    Wenn Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, sollte sowohl das Grundstück, als auch der dafür aufgenommene Kredit in die Zugewinnmasse gehören. Das bedeutet: Gemeinsames Vermögen und gemeinsame Schulden.

    Das BGB regelt, dass Eheleute nicht alleine (also ohne Zustimmung des Ehepartners) über wesentliche Bestandteile des ehelichen Vermögens verfügen dürfen. Daher müßte Ihre Gattin eigentlich der Kreditaufnahme zugestimmt haben (auch insofern, als sie Miteigentümerin geworden ist und vermutlich der Grundschuldeintragung ebenfalls zugestimmt hat).

    Aus meiner Sicht sollten Sie versuchen eine einvernehmliche Regelung (notariellen Überlassungsvertrag) noch vor dem eigentlichen Scheidungstermin bezüglich Ihres Immobilienvermögens zu erreichen. Auf jeden Fall empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

    Baufiservice24

  3. Avatar von Konstantin
    Konstantin

    Standard AW: Grundstück zusammen gekauft, Kredit läuft über mich

    Hallo Herr Thiemann,

    besten Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wir haben das Grundstück während der Ehezeit gekauft. Wir haben leider keine Gütertrennung vereinbart.

    Am besten ist, wie Sie auch empfehlen, meinen Anwalt noch zu befragen, wie ich am besten vorgehen soll.

    Nette Grüße
    Konstantin

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