Steuererklärung Rat zur Wohnriester, VWL und Riesterrente. Eintragen obwohl nicht meh

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  1. Avatar von logme
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    Frage Steuererklärung Rat zur Wohnriester, VWL und Riesterrente. Eintragen obwohl nicht meh

    Hallo zusammen,
    wie soll ich diese 3 Sachverhalte in meiner Einkommenssteuererklärung angehen? Leider finde ich bei Google nichts dazu. Ich poste es extra hier in der Kategorie, weil mir vorallem das mit der Riesterrente nicht klar ist.


    Da ich die ESE freiweilig machen darf, wollte ich die 2016,2017,2018 nun machen.


    1.) 2015 hatte ich noch eine Wohnriester, die allerdings aufgelöst wurde, da ich das Geld entnommen habe für eine Immobilie. Daher gibt es diese Wohnriester nicht mehr!

    2.) 2015 hatte ich auch einen Bausparvertrag, hier lief VWL. Wurde auch entnommen und für die Immobilienfinanzierung genutzt. Daher gibt es diesen Bauspravertrag nicht mehr!

    3.) 2019 habe ich die Riesterrente gekündigt. (Mir war bei der Kündigung klar, dass die Zuschüsse und steuerliche Vorteile zurück müssen)
    Die Zulagen gehen ja wieder zurück, dass ist mir klar, aber ein Steuervorteil hatte ich ja 2016-2018 nicht, da ich ja erst jetzt die Lohnsteuererklärung für diese 3 Jahre mache.


    Nun gebe ich die Wohnriester z.B im Jahr 2015 an oder nicht? Bringt mir das was, da die Wohnriester ja nicht mehr existiert?


    Gleiches mit der Vermögenswirksame Leistung, gebe ich die noch im Jahr 2015 an oder nicht?


    Zur Riesterrente, gehe ich stark davon aus, dass ich die nicht angeben muss, da ich mir ja den steuerlichen Vorteil holen würde, ich jedoch dann wieder wegen der Kündigung zurückzahlen müsste!?

    Bitte um Rat.
    Danke

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Steuererklärung Rat zur Wohnriester, VWL und Riesterrente. Eintragen obwohl nicht

    Hallo logme,

    Wer hat dies ihnen beigebracht? Nun lässt sich nicht aus der ferne nicht genau ihr Problemlage berichtigen!

    Aber sollten Sie je eine neue Anlagestrategie planen, so unterlassen Sie ihre Eigenversuche. Sie können nur dadurch wirtschaftlich scheitern!

    sie sind Immobilienbesitzer, egal oh Haus oder ETW? Können Sie gegenwärtig, eine neue Heizung bezahlen? Ich denke an die Planung 2026, dass die Ölheizungen durch neue Heizungen ersetzt werden sollen!

    Wer wird dies bezahlt? Da macht sich ein BSV mit 20.000 € und einer Sparquote von 30 bis 40 % zu eine sinnvolle Sache. Auch VL genannt kommt dann in Frage!

    Vermögensaufbau wäre mit einen ein VBL Vertrag (über eine Fondsanlage entweder direkt oder unter einen Versicherungsmantel) möglich, einen sparen mit 40 € monatlich und jährlich eine Zulage von 80 € erhalten!
    Viele AG zahlen bis zu 40 € für beide Verträge monatlich hinzu!

    Aber statt sich um seine Altersversorge sorgen zu machen, sollte der AN lieber erst mal seine Gegenwart absichern!
    So ist die Verunfallung bis zur Rente kein unmöglicher Vorgang! Besonders bei Hochrisiken nicht zu verachten!
    Eine Verunfallung bedeutet aber nicht immer gleich eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit! Begünstigt aber eine Dauer Arbeitslosigkeit bis auf das Niveau von Hartz IV, was bedeutet das das Eigentum erstmal zu veräußern ist! Denn Hartz IV ist eine Nachrangleistung, d. h. erstmal sein Vermögen aufzubrauchen!
    Wäre hier nicht eine BU zur Sicherung des Eigentums, nicht die erste Erkenntnis? Aber bitte die Richtige, die mit der Ertragsanteil- statt der Vollbesteuerung BU. Aber was ist der Unterschied?
    Eine BU die mit der Rürupp Rente verbunden ist unterliegt der Vollbesteuerung! Bei einer Inanspruchnahme der BU müssten die Beiträge weiter bezahlt werden, damit die zukünftige Rente überhaupt zustande kommt!

    Bei einer Ertragsanteilbesteuerten BU, einer sogenannten SBU unterscheidet sich zusätzlich in einen Punkt der Netto und Brutto SBU! Während bei der netto SBU zu Ablaufdatum nur einen "feuchten Händedruck" bekommt, könnten man beim Abschluss einer Brutto SBU zum Ablaufdatum eine Ablaufleistung erhalten. die beim gegenrechnen etl. die Brutto SBU billiger macht, als die Netto SBU je war!

    Da die Überschüsse aus Verzinsung, Anlagendividenten und höheren Beträgen zusammen setzten! Und nicht der jährlichen Zinsabschlagsteuer unterliegen!

    Aber die andere Gegenwart steht im Raume, wenn eine Familie vorhanden ist! Wie ist diese abgesichert? Wenn Sie nicht mehr da sind? Reicht die Hinterbliebenversorgung damit man nicht in Hartz IV reinrutsch? Wenn nicht, wie abgesichert?

    Erst sollte man an seiner Familiensituation angepasste Absicherung haben, dann kann man durch Investitionen einen gewissen Wohlstand aufbauen, der Wohlstand, der dann später seine Altersvorsorge darstellen kann!

    Ein Weg wäre, teilweise sein Vermögen später in Rürup Rentenversicherung einzubringen, wenn man je 2 mal 10.000 €, 15 Jahre vor den Renteneintritt einzahlt. Und dann je eine Rente von monatlich 400 € bekommt für 20 Jahre bekommt!
    Sind zwar nur je 96.000 € brutto ausbezahlt wurden, da man jedoch bei einen Spitzensteuersatz von 50 % lag, auch nur je 75.000 eff. einzahlen, die anderen 75.000 € wurden in den Beitragsjahren durch die Steuer ja schon erstattet. ist dies schon Wertegleich und jeder weitere Monat wird dieses Variante rentabler!
    Gleichzeitig kann man seinen Kinder jährlich die Steuerersparnis zu gleichen Teilen als Sondertilgung direkt in das Eigenheim der Enkelkinder einzahlen! Und/oder über eine Biene Maja Sparplan deren Rente dann so 70 Jahre später mit einer Rentengarantielaufzeit von 35 Jahre (anno 2125 n. Chr.) aufbauen! Damit Sie das gleiche Elend erspart bleibt!

    Das ist eine Strategie, nicht das vermurkste System, was alle vorschlagen!

    Bruno68

  3. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Steuererklärung Rat zur Wohnriester, VWL und Riesterrente. Eintragen obwohl nicht

    Das hilft ihm jetzt steuerlich wahnsinnig weiter...

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Steuererklärung Rat zur Wohnriester, VWL und Riesterrente. Eintragen obwohl nicht

    An Marc2512,
    Das hilft ihm jetzt steuerlich wahnsinnig weiter...
    Richtig, denn er beschreibt auch seine Situation auch nicht viel besser, um einen Rat zu erteilen! Deshalb schrieb ich auch folgendes:"Nun lässt sich nicht aus der ferne nicht genau ihr Problemlage berichtigen!"

    logme, schreibt:"2.) 2015 hatte ich auch einen Bausparvertrag, hier lief VWL. Wurde auch entnommen und für die Immobilienfinanzierung genutzt. Daher gibt es diesen Bausparvertrag nicht mehr!

    Richtig hätte heißen müssen entweder gekündigt oder zugeteilt! Sein verwendete Begriff "entnommen" und zur Immobilienfinanzierung könnte bedeuten das dieser Vertrag gekündigt wurden ist! Oder als Leerhülle mit wenigen € Guthaben weiterbesteht!
    Daher lässt es sich auch nicht sagen, ob er die Zulagen bekommen hat! In seine Fall könnten es einmal 40 + 43 € jährlich sein, mal Jahre 5 Jahre 415 € mit Ehefrau 830 € Zulagenverlust.
    Aber auch das lässt sich nicht so beantworten, denn die Zulage kann ja in den abgeschlossenden Rückdeckungsbausparvertrag seitdem einfließen!

    Aber um die Krone aufzusetzten muss man einen Darlehnsvermittler finden, der nach Sichtung des Vertrages die vereinbarten Nebenleistungen wie Todesfallschutz und Gebäudeversicherung einen rechtlichen zulässigen Rat an den Kunden abzugeben!

    So ist der Gruppen Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen eines Darlehnsvertrages in etwa doppelt bis dreifach so teuer ,wie ein gesonderter Einzel
    Todesfallschutz mit Gesundheitsfragen!
    Alternativ wäre bei einer
    Gruppen Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen mit einer Todesfallsumme von 100.000 € die Beiträge in gleicher Höhe zu bezahlen, wie beim Einzel Todesfallschutz mit Gesundheitsfragen von 200. bis 300.000 €.

    Um seine Fragen zu beantworten, benötigt man Makler mit den beiden Zulassungen für Versicherungen und Immobilienfinanzierungen! Nur die Arbeit wird keiner Makler machen! Da der Makler nur erfolgsabhängige Vergütung verlangen darf!
    Anders sieht es beim echten Honorarberater für Versicherung
    und Immobilienfinanzierungen aus! Die müssen für die Beratung ohne Abschluss, rechtlich nach den Rechtsvergütungsgesetz (RVG) eine Rechnung erstellen!
    Aber die Chance einen der ca. 200 Honorarberater mit beiden Zulassung zu finden und einen Termin zu bekommen, sind so aussichtsreich wie 5 er mit Superzahl oder einen 6er zu gewinnen!

    Sein nächste Frage war:"Wegen Wohn Riester! Hier stellt er Fragen die nur ein Immobiliendarlehnsvermittler beantworten darf! Aber auch nur nach Sichtung der Unterlagen dazu!


    Folgerichtig kann ich als Vermittler mit allen drei Zulassungen folgendes hier Beurteilen:" Ohne Sichtung sämtlicher Unterlagen überhaupt keine Aussage zu den steuerlichen und Zulagen Ansprüche des Kunden!"
    Zu den steuerlichen Sache sind für den Vermittler aber nur die einfachsten Fragen zu beantwortbar, das sonst das abdrifteten in anderen Zulassungen unausweichlich ist. Eine gleichzeitige Zulassung als Vermittler und Steuerberater ist wegen der Interessenkollision, weder in den Standesregeln der Steuerberater, noch aus den Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder Versicherungsaufsicht (VAG) zulässig.

    Ein Verstoß dagegen führt
    - beim Steuerberater beim vertieften Beraten in Versicherungsbereich, direkt zum Verlust der Zulassung als Steuerberater! Was faktisch ein Berufsverbot gleich kommt!
    - beim Vermittler beim vertieften Beraten in Steuerrecht, direkt zum Verlust der Zulassung als Vermittler! Analog gilt dies auch für den Vermittler!

    In beiden Fällen würde die Beratung, wegen der Illegalität insgesamt "null und nichtig sein!", siehe auch §134 BGB oder § 203 Abs. 6, einen Anspruch auf Vergütung entfällt, wohl aber die Haftung für Schadensanspruch für den Kunden wegen dieser Falschberatung, bliebe zu Lasten des Vermögens, der beiden genannten Personengruppen bestehen!

    Wie sagte schon der römische Dichter Juvenal: "Scire volunt ommes, meredem solvere nemo." ; "Wissen wollen alle, Honorar zahlen keiner!"

    bruno68

  5. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

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    Standard AW: Steuererklärung Rat zur Wohnriester, VWL und Riesterrente. Eintragen obwohl nicht

    Zitat Zitat von bruno68
    An Marc2512,

    Richtig, denn er beschreibt auch seine Situation auch nicht viel besser, um einen Rat zu erteilen! Deshalb schrieb ich auch folgendes:"Nun lässt sich nicht aus der ferne nicht genau ihr Problemlage berichtigen!"

    logme, schreibt:"2.) 2015 hatte ich auch einen Bausparvertrag, hier lief VWL. Wurde auch entnommen und für die Immobilienfinanzierung genutzt. Daher gibt es diesen Bausparvertrag nicht mehr!

    Richtig hätte heißen müssen entweder gekündigt oder zugeteilt! Sein verwendete Begriff "entnommen" und zur Immobilienfinanzierung könnte bedeuten das dieser Vertrag gekündigt wurden ist! Oder als Leerhülle mit wenigen € Guthaben weiterbesteht!
    Daher lässt es sich auch nicht sagen, ob er die Zulagen bekommen hat! In seine Fall könnten es einmal 40 + 43 € jährlich sein, mal Jahre 5 Jahre 415 € mit Ehefrau 830 € Zulagenverlust.
    Aber auch das lässt sich nicht so beantworten, denn die Zulage kann ja in den abgeschlossenden Rückdeckungsbausparvertrag seitdem einfließen!

    Aber um die Krone aufzusetzten muss man einen Darlehnsvermittler finden, der nach Sichtung des Vertrages die vereinbarten Nebenleistungen wie Todesfallschutz und Gebäudeversicherung einen rechtlichen zulässigen Rat an den Kunden abzugeben!

    So ist der Gruppen Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen eines Darlehnsvertrages in etwa doppelt bis dreifach so teuer ,wie ein gesonderter Einzel
    Todesfallschutz mit Gesundheitsfragen!
    Alternativ wäre bei einer
    Gruppen Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen mit einer Todesfallsumme von 100.000 € die Beiträge in gleicher Höhe zu bezahlen, wie beim Einzel Todesfallschutz mit Gesundheitsfragen von 200. bis 300.000 €.

    Um seine Fragen zu beantworten, benötigt man Makler mit den beiden Zulassungen für Versicherungen und Immobilienfinanzierungen! Nur die Arbeit wird keiner Makler machen! Da der Makler nur erfolgsabhängige Vergütung verlangen darf!
    Anders sieht es beim echten Honorarberater für Versicherung
    und Immobilienfinanzierungen aus! Die müssen für die Beratung ohne Abschluss, rechtlich nach den Rechtsvergütungsgesetz (RVG) eine Rechnung erstellen!
    Aber die Chance einen der ca. 200 Honorarberater mit beiden Zulassung zu finden und einen Termin zu bekommen, sind so aussichtsreich wie 5 er mit Superzahl oder einen 6er zu gewinnen!

    Sein nächste Frage war:"Wegen Wohn Riester! Hier stellt er Fragen die nur ein Immobiliendarlehnsvermittler beantworten darf! Aber auch nur nach Sichtung der Unterlagen dazu!


    Folgerichtig kann ich als Vermittler mit allen drei Zulassungen folgendes hier Beurteilen:" Ohne Sichtung sämtlicher Unterlagen überhaupt keine Aussage zu den steuerlichen und Zulagen Ansprüche des Kunden!"
    Zu den steuerlichen Sache sind für den Vermittler aber nur die einfachsten Fragen zu beantwortbar, das sonst das abdrifteten in anderen Zulassungen unausweichlich ist. Eine gleichzeitige Zulassung als Vermittler und Steuerberater ist wegen der Interessenkollision, weder in den Standesregeln der Steuerberater, noch aus den Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder Versicherungsaufsicht (VAG) zulässig.

    Ein Verstoß dagegen führt
    - beim Steuerberater beim vertieften Beraten in Versicherungsbereich, direkt zum Verlust der Zulassung als Steuerberater! Was faktisch ein Berufsverbot gleich kommt!
    - beim Vermittler beim vertieften Beraten in Steuerrecht, direkt zum Verlust der Zulassung als Vermittler! Analog gilt dies auch für den Vermittler!

    In beiden Fällen würde die Beratung, wegen der Illegalität insgesamt "null und nichtig sein!", siehe auch §134 BGB oder § 203 Abs. 6, einen Anspruch auf Vergütung entfällt, wohl aber die Haftung für Schadensanspruch für den Kunden wegen dieser Falschberatung, bliebe zu Lasten des Vermögens, der beiden genannten Personengruppen bestehen!

    Wie sagte schon der römische Dichter Juvenal: "Scire volunt ommes, meredem solvere nemo." ; "Wissen wollen alle, Honorar zahlen keiner!"

    bruno68


    Alles toll und richtig, bruno68! Ich freue mich hier mal eine fachlich fundierte Antwort zu lesen! Eine kleine Ergänzung - Berichtigung: VersicherungsMakler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen Honorare vereinbaren. Siehe https://www.wirth-rae.de/honorarberatung.html


    Und das sollte hier einer tun, um Ordnung ins Haus zu bringen.

    Und zur Steurerklärung, soviel darf und muss jeder Makler sagen: wer und wann bekommt Riester- oder Rürup- Förderung oder andere Förderungen, wie werden die staatlichen Zuschüsse gezahlt und wenn eine Vertrag förderungsschädlich aufgelöst wird, dann unterliegt der ganze Vertrag nicht mehr der steuerlichen Förderung! Also bringt in der Einkommenssteuererklärung nichts mehr; rein schreiben kann man allesw, wenn man eine Spalte findet ;-)


    Danke noch mal an bruno68

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