Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

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  1. Avatar von Quashquai
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    Frage Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    Hallo,
    ich habe meine Riestervertrag vorzeitig gekündigt. (schädliche Verwendung, bitte keine Diskussion mehr darüber, das ist zu spät)
    Als Bescheinigung von meinem Anbieter habe ich erhalten:
    § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG 5.481,58Euro
    § 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG 12.865,41Euro
    Zulagen und Steuervergünstigungen wurden bereits abgezogen.
    Kann mir bitte jemand sagen wo ich diese Beträge in der Steuererklärung angeben muss? Müssen die Beträge addiert werden?
    Ich dachte eigentlich das läuft unter KAP wegen Fondgebunden Riester.
    Nach einiger Recherche scheint es aber eher so zu sein, dass ich die 18.346,99Euro voll versteuern muss, was mir eine Steuernachzahlung von ~7000Euro beschert.
    Vielen Dank schon mal im Voraus für sämtliche Tipps.

    VG

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    So nicht Quashquai,

    zu einem Riester stammt aus versteuerten Einkommen!
    Demnach kann der Eigenanteil nicht ein 2-mal versteuert werden!
    Daher verbleibt nur der Gewinn, der versteuert werden muss. Ob überhaupt ein Gewinn vorliegt, na ja, das kann nur der Versicherer feststellen.

    Allerdings zeigt mir ihr Verhalten schon aus welchen Holz Sie sind.

    Allein aus den vorhanden Zahlen vermute ich, dass diese Versicherung nicht schlecht war oder besser gesagt über dem eigentlichen Durchschnitt lag. Wie kann man dann sich ohne eine kostenintensive Beratung alles zerschlagen?

    Deshalb Sie haben weder das Produkt noch die Verfahrensweise von Anfang an verstanden.
    So bekommt man nicht nur die Zulage, sondern auch eine steuerliche jährlich Gutschrift, die allerdings jährlich mit der Steuererklärung ausbezahlt wird!"
    Was ein fataler Fehler ist, denn das Geld verschwindet ja jährlich ins Nirgendwo!

    Gehrt man von einem zu versteuerten EK von 60.000 € und den max. Steuersatz von 48,5 % aus. So wäre der 4 % Sparbetrag mit rund 2.100 / 4.200 € mit max. 1.018,50 € / 2.037,00 € steuerlich gefördert!
    Allerdings sind davon 175 /350 € als direkte Zulage auf den Vertrag eingezahlt!

    Die restlichen 843,50 € / 1.687 € wurden jährlich mit, wie beschrieben, mit der EK-Erklärung auszahlt.

    Man braucht nur hochzurechnen auf die Lebensarbeitszeit von 47 Jahren bedeutet es, dass sie bereit sind auf eine 47.869,50 / 95.739 € Vermögensvorteil zu verzichten.

    Dies ist zwar die max. Summe, aber immer möglich. Was bei anderen Strategien ungewiss ist!

    So sind die 95.740 € Vermögenszuwachs zu einem netto, was bei einer Bruttostrategie zu einem Vermögens von 95.740 € mal 125 % durch 25 % ein 478.700 € Vermögen benötigt!

    Berechnet man die Riesterente von 4.200 € jährlich mal 47 Jahre ergibt dies ein Sparsumme von 197.400 €, davon wären aber 350 € mal 47 Jahre die Zulage 16.450 € ergibt die einen Zahlbetrag von ca. 181.000 €.
    Davon wären 30 % auszahlungsfähig, 60.000 € netto!

    Wäre man in der Lage gewesen, die Steuerlichen Vorteile in eine weiterem 2.Sparvertrag zu stecken, so während 1.687 € mal 47 Jahre weitere 79.300 € Vermögen vorhanden!
    Was in der gesamten Berechnung fehlt ist die Verzinsung während der Arbeits- und Rentenphase bis zu 70 Jahre! Und die Vererbungsfähigkeit der privaten FLV auf die Kinder / Enkel.

    Aber der Glaube, man kann es billiger machen, der wird bitter enttäuscht!
    Denn selbst wenn man besser ist, ab der Überschreitung der Freigrenze von 1.600 € p.a. werden die 25 % Steuer fällig.
    So muss entgegenhalten, dass dies auch den Riestersparer zusteht, dieser darf ja auch diese 1.600 € p.a. vereinnahmen, ohne Steuern zu bezahlen!
    Während FLV Sparer innerhalb seiner Verträge bedenkenlos Zinsen, Renditen vereinnahmen darf, steht dies der Eigenverwaltung nicht zur Disposition!

    Hinzukommt die Nutzung während der Rentenphase, je nach Vertrag eine Ertragsanteilbesteuerung für den 2.Sparvertrag und die Rückzahlung an Riester.
    Man muss halt erkennen, mit welchen Blödsinn arbeitet wird und welchen Aufwand man selber betreiben muss, um nur eine annähern gleichen Vermögensniveau zu erreichen.
    Denn das eine ist Netto, das eigene ist nur Brutto.

    So sieht im Regelfall der Weg in die Altersaltersfalle aus, weil man das sichere für das ungewisse zerschlägt!

    bruno68

  3. Avatar von Quashquai
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    Standard AW: Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    Vielen Dank für Ihre ausführliche Meinung, leider bringt mich diese kein Stück weiter. Die ~18.500€ sind der reine Gewinn, das sollte eigentlich klar hervorgehen.

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    Zum Einen kann man (meines Wissens nach) Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen - das geht auch nicht mit Zinsen oder Aktienfonds.

    Zum Anderen kann man das Riesterkapital ja auch eine gewissen Zeit (wieviele Jahren waren es?) auf ein anderes Riesterprodukt übertragen.

    Da es hier aber um ein Altersvorsorgeprodukt geht, wird es vermutlich wie "normales" Einkommen behandelt und nicht wie Kapitaleinkünfte.

    Zur Sicherheit sollte man vermutlich seinen Steuerberater fragen - oder beim Finanzamt nachfragen ...

    Bei Brunos Beiträgen muss man immer sehr vorsichtig sein - wenn die Riesterrente wirklich so ein Top-Produkt wäre, wären hier nicht soviele Menschen enttäuscht. (Die Besteuerung im Alter fehlt z.B. in seinen Aussagen - und durch die Steuerrückzahlung kommen die Beiträge eben nicht mehr nur aus dem Netto sondern quasi aus dem Bruttoeinkommen. Und ein Teil wird im Alter immer in eine klassische (unrentable) Rentenversicherung umgeschichtet um die Langlebigkeit abzusichern ... )

  5. Avatar von brainy
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    Standard AW: Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    Anlage SO

    Riester kommt da immer rein, egal ob Gewinn oder Verlust

  6. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    Meines wissens muss das komplette Konto versteuert werden. Das sind somit die Einzahlungen, welche über die Jahre steuerbegünstigt wurden, die Verzinsung sowie die Zulagen.
    Man muss nur auzfpassen dass man nicht doppelt bezahlt. Wenn er Riesteranbieter die Zulagen einbehält, muss somit auch nur noch der Rest den Kontostands versteuert werden und nicht inklusive der Zulagen.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Riester schädliche Verwendung KAP / SO /RAV?

    @hallo_spencer,

    richtig, das komplette Konto muss versteuert werden. Was begrifflich, sprich Namentlich falsch ist.

    Bei der Riesterente wird das sogenannte Günstigkeitsprinzip angewandt! So wurde die Höchstförderung auf 2.100 € p.a. begrenzt. Diese Summe ergab sich aus den Zahlen 4 % und 52.500 € Bruttoeinkommen!

    Aber weil, viele Familien unterschiedlich leben ergibt sich auch andere Fördersätze!

    Eine Familie mit 2 Kindern bekommt 2 mal 175 €, plus 2 mal 400 € insgesamt 1.050 € als Grundzulage, bei der jährlichen steuerlichen Prüfung bekommt man weitere steuerliche Gutschriften ausbezahlt.

    hat die Familie 80.000 € Einkommen, wird der Freibetrag abgezogen, 4-mal den Freibetrag von 10.400 € ergibt 41.600 €, werden die restlichen 39.400 €, das ergibt einen Steuersatz von 20,44 % (16.345 €)

    Rechnet man jetzt den Riesterzahlbetrag von 4.200 € der ja dummerweise um die Zulage gekürzt wird, bleibt faktisch nur 3.150 € Zahlbetrag über! Was nicht gut ist denn damit rennt man in die Altersarmut weil ein Vermögen über 40.000 € fehlt!

    Wären immer die 4.200 € p.a. eingezahlt wurden würde sich das Vermögen zu einem um weitere 42.000 € erhöht haben.
    Die Zulage würde trotzdem in voller Höhe zufließen, was bei 40 Jahren weitere 42.000 € bedeuten würde.

    Und krasse erwachen der Kunden, wenn sein Riesterente vorzeitig aufgelöst wird! Dass nicht nur die Zulagen, sondern auch die jahrelange ohne jedwede Erklärung über Steuererklärung, die Differenz der Günstigskeitsprüfung ausbezahlt wurde. Würde man von der jährlichen ausgezahlten steuerliche Gutschrift erfahren, die bei vielen erfolgt, ohne je ein Verständnis zu finden.

    Damit erstaunt es den Kunden immer, das er auf einmal nichts Werthaltiges im Vertrag hat! Da ja die Kosten, die Zulage und die steuerliche Gutschrift in Abzug gebracht werden!

    Die Kosten verteilen gemäß BGH auf 60 oder 96 Monate anteilig und werden in Abzug gebracht. Die gesetzliche Zulage wird addiert und werden in Abzug gebracht.
    Der Restbetrag aus dem Riestervertrag wird durch die steuerlichen Gutschriften faktisch bis ins Minus verrechnet.
    Dadurch kann eine Nachschusspflicht bestehen!

    Dies wird auftreten, wenn der Beitrag um die Zulage gemindert wird, die Laufzeit weniger als 10 Jahre und eine jährliche steuerliche Gutschrift zusätzlich erfolgte.

    Würde man den Kunden gerecht beraten, was gegenwärtig eben nicht gesetzlich zulässig ist!

    bruno68

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