Hallo zusammen,

ich heiße Philipp und habe eine Frage zur Versicherungspflichtgrenze bei Reduktion auf Teilzeit (60%) über einen zeitlich begrenzten Rahmen (6 Monate).
Ich arbeite als Oberarzt an einer Uniklinik. Mein Grundgehalt (100%) ist dort 8.438,20€. Durch zusätzliche Rufdienste etc. ist das endgültige Gehalt i.d.R. deutlich höher (letztes Jahr im Durchschnitt ~11.000€ pro Monat). Ich bin privat krankenversichert seit dem Jahr 2014.
Aus privaten Gründen habe ich für die Zeit von September 2023 bis Februar 2024 (6 Monate) meine Arbeitszeit auf 60% reduziert.
Den von mir und meinem Chefarzt unterschriebenen Antrag hierfür hatte die Chefsekretärin unserer Abteilung im August 2023 an die Verwaltung geschickt. Dort ist er aber scheinbar irgendwo hängengeblieben. Mir ist dann Anfang Dezember aufgefallen, dass ich wohl zu viel Gehalt für die Monate September, Oktober, November erhalten habe (kontrolliere mein Gehalt nicht regelmäßig) und ich dafür nun sehr viele Minusstunden akquiriert habe. Dies habe ich der Chefsekretärin und der Verwaltung angezeigt.
Die Verwaltung hat mir dann mitgeteilt, ich müsste zu viel bezahltes Gehalt zurückzahlen (was natürlich o.k. ist).

Aber die Verwaltung hat mir außerdem mitgeteilt, sie müssten mich rückwirkend ab September 2023 gesetzlich krankenversichern.
Das kann ich nicht verstehen, da nach meinem Verständnis das Jahresgehalt und nicht das Monatsgehalt entscheidend ist. Und mit dem Jahresgehalt bin ich schon über der Versicherungspflichtgrenze 2023 und werde es im nächsten Jahr (wo ich noch Januar und Februar auf 60% reduziert habe, danach voraussichtlich wieder 100% arbeite) auch sein.
Außerdem wurden ja die Beiträge für die PKV seit Beginn der Arbeitszeitreduktion bereits bezahlt.

Was denkt Ihr dazu?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Philipp