Biete Bausparverträge zur Übernahme

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  1. Avatar von BE24
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    Standard Biete Bausparverträge zur Übernahme

    Biete flexible und teilbare Bausparverträge mit einer Bausparsumme von 2 x 200000€ und 1 x 100.000 € zur Übertragung.

    Verträge mit Bausparsumme 200.000 € (Wüstenrot)

    Vertrag 1: ca. 11.700 € angespart

    Vertrag 2: ca. 46.700 € angespart

    Darlehenszins: 1,25% oder alternativ 2 %


    UND/ODER


    Vertrag mit Bausparsumme 100.000 € (BHW)

    ca. 23.600 € angespart

    Darlehenszins: 1,25 % oder alternativ 2,35 %


    Bei Interesse gerne melden an: engelhardt_benjamin@gmx.net

    Viele Grüße,
    Benjamin Engelhardt

  2. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Biete Bausparverträge zur Übernahme

    Ich glaube kaum das außerhalb der Fam. eine Übertragung überhaupt möglich ist!
    Oder hat da jemand Erfahrungen ?

    Sonst könnte ich ja BHW 1,25% oder Alte Leipziger 1,5% (einen von beiden) an Schwiegermutter übertragen.
    Sie hat einen höheren Zins für Ihren Umbau.

    Von daher mal Einschätzung von Experten ?

  3. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Biete Bausparverträge zur Übernahme

    Eine Übertragung hängt immer von der Zustimmung der Bausparkasse ab und wird
    im Regelfall nur innerhalb eines Verwandschaftsverhältnisses getätigt.

    Sollte die Bausparverträge nicht mehr benötigt werden, kann man diese mit einer
    Ermäßigung der Bausparsumme in die Zuteilung führen.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Biete Bausparverträge zur Übernahme

    Ob da die Wüstenrot/BHW eine Zustimmung zur Übertragung gibt, dürfte eher ungewiss sein!

    Denn schaut man in dem Gesetz nach: Abgabenordnung (AO) § 15 Angehörige
    (1) Angehörige sind:

    1. der Verlobte,
    2. der Ehegatte oder Lebenspartner,
    3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    4. Geschwister,
    5. Kinder der Geschwister,
    6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
    7. Geschwister der Eltern,
    8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).


    (2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn

    1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
    2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
    3. im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

    Für alle anderen Personengruppen dürfte sich aus dem Gesetz heraus, dürfte nicht zustimmungsfähig sein, allein schon aus der Zins technischen heraus.

    Und warum solle ein Anderer dritter, fremde Zinsvorteile einstreichen? Denn 1,5 % Sollzins (eff. 1,71 % p.a.) für 17.5 Jahre!

    Rechnet man gegenwärtig mit 4,5 % bei 70 bis 80 % Beleihung für 10 Jahre, 120.000 € für 4,5 % = 5.400 € Darlehnszinsen jährlich plus 80.000 € EK

    der zugeteilte BSV mit 120.000 € mit 1,71 % eff. Zins ergeben ganze 2.052 € Zinsen.

    Na, welche Finanzierung wird zustande kommen? Bei beide als Volltilger ergeben sich schon Unterschiede

    - eine Tilgung 120.000 durch 10 Jahre = 12.000 € Tilgung mit Zins mehr 17.400 € jährlich, ca. nach Gauss 10 mal 5.400 € /2 = 27.000 € Zinskosten.
    - die andere Tilgung 120.000 € durch 10 Jahre, mit 12.000 € Tilgung, mit Zins 14.052 € jährlich ca. nach Gauss 10 mal 2.052 € /2 = 10.300 € Zinskosten.

    - die andere Tilgung 120.000 € durch 17,5 Jahre mit 6.900 € Tilgung, mit Zins keine 9.000 € jährlich ca. nach Gauss 18 mal 2.052 € /2 = 18.500 € Zinskosten.

    Daraus ergibt sich, dass die Finanzierung, eine höhere Gestaltungsfähigkeit besitzt in Bezug auf Tilgung und finanzielle Belastung

    Also warum sollen die Bausparkassen auf solche Summen verzichten? Denn ein BSK ist keine Heilsarmee!

    bruno68

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Biete Bausparverträge zur Übernahme

    Ja obige Schreiben haben Recht.
    Aus meiner langjährigen Innendienstzeit als Darlehensentscheider bei einer der oben genannten Bausparkasse kann ich mich nicht an einen Fall einer Übertragung ausserhalb erinnern.
    Ist klar zustimmungspflichtig sowieso, doch ich glaube nach wie vor wird eine Übertragung ausserhalb nicht zugestimmt.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Biete Bausparverträge zur Übernahme

    Nun ja,

    der "Leonberger-Weg" oder "Leo rum" der Vertrag, der zuerst alle zu Fachleuten machte, ein Bauspartarif mit 200 Stellschrauben. Wenn ich heute Bausparvermittler sehe, die den nicht erzählen, das ein Sparen 0,1 % keine Zuteilung in 10 Jahren erreicht, nun wird wohl vom Gericht eher als Falschberatung angesehen.

    Zum andern muss man den Themenstarter auch fragen: "Weshalb er die BSV loswerden will?"

    Rentabel wird es nur, wenn man das Geld in eine Finanzanlage anlegt.

    Allerdings fachlich geeignet scheint, er nicht zu sein.

    Und eine Beratung dafür bedarf der Erlaubnis,

    - des § 34 c Abs. 2 f GewO für das Darlehn bis 50.000 € Blankodarlehn,
    - § 34 d Abs. 1 GewO für den Versicherungsmantel um die Quellenbesteuerung vermeiden.
    - § 34 f Abs. 1 GewO für die Beratung der Finanzanlage mit rentablen Fonds, Dachfonds
    - § 34 i GewO für eine Anlagesumme über 85.000 €, weil es kein Blankodarlehn mehr ist!

    - aber auch die eine Erlaubnis als Bausparkassenvertreter durch die Bausparkasse wird benötigt. Denn man muss halt auch Gegenzeichen, den Darlehnsantrag aufnehmen, die Bausparsumme teilen und als Vermittler auch die Schauze halten können!

    Eine Zuteilung von 50.000 € Darlehn mit 20 bis 25 % Guthaben, damit lässt sich eine Finanzanlage stecken, die Rückzahlung der 25.000 € erfolgt schnellstmöglich, mit eff. 2 % runde 500 € Zinsen jährlich Rechnet man 25.000 € bei 2 % und 10 Jahre ergibt dies nur eine Belastung von 250 € monatlich.

    Einmaleinzahlung von 50.000 € in einen Fond der guten Rentabilität, inkl. Versicherungsmantel, da braucht in den ersten 5 Jahren nur die Kosten einspielen, bei Anlagehorizont von weiteren 40 Jahren, dürfte sich die Einlage vervielfachen. Denn es gab in den letzten 15 Jahren Fonds, die mehr als 3.000 % netto erwirtschaftet haben.

    Zwei Jahre später das gleiche Spiel, mit weiteren 50.000 € anlegen! Da braucht man nur, mehre Absicherungen gegen Tod, eine gegen Unfall und, und so weiter.

    Natürlich ist dies alles Neuland, für Bausparer und Co., aber es ist belegbar, dass Fonds in 15 Jahren mehr als 3.000 % Rendite erwirtschaften. Denn wenn man den Grundstock nicht anfasst, keine Quellensteuer zahlen braucht, dann sind auch heute ohne weiteres bis zu 20 % p.a möglich und durch einen Versicherungsmantel lässt sich eine Kurskorrektur der Börse ohne Verluste aussitzen.

    Er könnte ja mal persönlich fragen und sich diesen Weg erläutern lassen! anstatt zu versuchen, nur zu verkaufen!

    bruno68

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