Rückschenkung

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  1. Avatar von locke153
    locke153 ist offline
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    Standard Rückschenkung

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt: ich bin vom Vater meiner Tochter getrennt, die Scheidung läuft. Vor wenigen Tagen wurde meine Tochter volljährig. Ihr Vater hat ihr dann verschiedene Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Es stellte sich heraus, dass er vor zwei Jahren (ohne mein Wissen) von seiner Mutter 25000 Euro auf meine Tochter angelegt, da der Freistellungsauftrag seiner Mutter nicht ausgereicht hat. Jetzt soll meine Tochter bei dieser Online-Bank ein Tagesgeldkonto eröffnen, das Geld auf ihr Girokonto und dann seiner Mutter zurücküberweisen. Ist das finanztechnisch unbedenklich? Ich kenne mich leider nicht aus und möchte nicht, dass meine Tochter Schwierigkeiten bekommt, da sie Beamtin auf Widerruf ist. Ihr Vater sieht hier überhaupt keine Probleme!

    Kann mir hier jemand weiterhelfen? Oder an wen kann ich mich wenden?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Viele Grüße
    locke153

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Rückschenkung

    Geld was ans Kind übertragen wurde, darf dem Minderjährigen Kind nicht wieder genommen werden. So mein Kenntnisstand.
    Nun ist das Kind aber nicht mehr minderjährig, könnte das Geld also freiwillig auch verschenken.
    Bei Schenkungen über 20T€ an die Großeltern fällt aber Schenkungsteuer an.

    Nun kennt man die Vertragsgestaltung nicht, die der Vater eventuell im Namen des Kindes mit seiner Mutter geschlossen hat.
    Ggf. hat die Mutter ein Kostenloses Darlehen dem Enkel gegeben, welches nun zurückgezahlt werden soll.
    Dann wäre aber nur er Darlehensbetrag zurückzuzahlen, denn ein verzinstes Darlehen hätte vermutlich gar nicht abgeschlossen werden dürfen, da das dann zum Nachteil des Kindes ist.

    Ich bin nur Laie und kann daher keinen Tipp geben, kann aber nachvollziehen, dass ihr hier vorsichtig sein wollt.

    Ggf. mal im Juraforum probieren.